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   BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06   

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https://dejure.org/2007,2425
BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06 (https://dejure.org/2007,2425)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2007 - 4 StR 522/06 (https://dejure.org/2007,2425)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06 (https://dejure.org/2007,2425)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB; Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
    Schwere Körperverletzung (wichtiges Körperglied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Berücksichtigung individueller Körpereigenschaften und dauerhafte körperliche [Vor-]Schädigungen des Verletzten, hier Abtrennung der ersten beiden Glieder des rechten Mittelfingers)

  • lexetius.com

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung individueller Körpereigenschaften und dauerhafter körperlicher Schädigungen eines Verletzten im Rahmen der Beurteilung der Wichtigkeit eines Körpergliedes; Einordnung der oberen Glieder eines rechten Mittelfingers als wichtige Körperglieder

  • Judicialis

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Körperglied (Verlust) - Wichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 2
    Wichtigkeit eines Körperglieds

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Über die Individualisierung tatbestandsmäßiger Erfolge - "Persönlicher Schadenseinschlag" bei den Körperverletzungsdelikten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körpergliedes bei versteiftem Zeigefinger?

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 252
  • NJW 2007, 1988
  • NStZ 2007, 470
  • NStZ 2007, 702 (Ls.)
  • StV 2007, 353
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 167/88

    Kniegelenk - Versteifung - Lähmung - Schwere Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06
    Konnte nach der ständigen Rechtsprechung zu der Gesetzesfassung des § 224 Abs. 1 StGB a.F. nur der physische Verlust eines wichtigen Körpergliedes, nicht aber lediglich die Verminderung oder Aufhebung der Gebrauchsfähigkeit dieses Gliedes den Tatbestand der schweren Körperverletzung begründen (vgl. BGH NJW 1988, 2622; BGH StV 1992, 115), so ist seit Inkrafttreten des 6. Strafrechtsreformgesetzes in § 226 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB die dauernde Gebrauchsunfähigkeit dem Verlust eines Körpergliedes gleichgestellt.

    Eine so enge Auslegung entspräche weder dem Sinn des Gesetzes noch dem Willen des Gesetzgebers, der von der neu geschaffenen Tatbestandsalternative ausdrücklich jene von der Rechtsprechung nicht unter § 224 Abs. 1 StGB a.F. subsumierten Fälle der verletzungsbedingten Versteifung eines wichtigen Körpergliedes (BGH NJW 1988, 2622) erfasst sehen wollte (BTDrucks. 13/9064, S. 16).

  • RG, 09.06.1882 - 1214/82

    Was fällt unter den Begriff "wichtiges Glied" des Körpers im Sinne des §. 224

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06
    Es hat also allein darauf abgestellt, welche Bedeutung das Körperglied für den Menschen überhaupt hat, unabhängig von den individuellen Besonderheiten des Verletzten (vgl. RGSt 6, 346, 347; 62, 161, 162; 64, 201, 202; RG GA Bd. 47 (1900), 168; Bd. 52 (1905), 91).

    Gerade durch den sog. "Pinzetten-Griff" des Daumens und des Zeigefingers wird die menschliche Handgeschicklichkeit ganz entscheidend geprägt (vgl. RGSt 6, 346, 348; Paeffgen in NK-StGB 2. Aufl. § 226 Rdn. 29).

  • RG, 19.05.1930 - III 233/30

    1. Ist die Frage, ob ein Glied des Körpers im Sinne des § 224 StGB. "wichtig"

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06
    Es hat also allein darauf abgestellt, welche Bedeutung das Körperglied für den Menschen überhaupt hat, unabhängig von den individuellen Besonderheiten des Verletzten (vgl. RGSt 6, 346, 347; 62, 161, 162; 64, 201, 202; RG GA Bd. 47 (1900), 168; Bd. 52 (1905), 91).
  • RG, 10.11.1927 - II 779/27

    Ist im Sinne von § 224 StGB. der rechte Goldfinger ein "wichtiges" Glied des

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06
    Es hat also allein darauf abgestellt, welche Bedeutung das Körperglied für den Menschen überhaupt hat, unabhängig von den individuellen Besonderheiten des Verletzten (vgl. RGSt 6, 346, 347; 62, 161, 162; 64, 201, 202; RG GA Bd. 47 (1900), 168; Bd. 52 (1905), 91).
  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    a) Für die Beurteilung, ob ein wichtiges Glied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht mehr gebraucht werden kann, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln, ob die vorsätzliche Körperverletzung den Ausfall so vieler Funktionen verursacht hat, dass das Körperglied weitgehend unbrauchbar geworden ist und von daher die wesentlichen faktischen Wirkungen denjenigen eines physischen Verlusts entsprechen; ein völliger Funktionsverlust des betroffenen Körperglieds ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 257; vom 6. November 2008 - 4 StR 375/08 Rn. 9; Beschluss vom 15. Januar 2014 - 4 StR 509/13, NStZ 2014, 213, jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens;

    Zwar genügen für die Annahme eines Verlusts des Wahrnehmungsvermögens auch schwere Herabminderungen grundsätzlich nicht; jedoch ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass von dem genannten Merkmal nach dessen Wortsinn sowie dem Normzweck des § 226 StGB Fälle wie der hier gegebene umfasst werden, in denen eine für den Geschädigten im Ergebnis wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (RGSt 71, 119, 120; 72, 321; MünchKommStGB/Hardtung, § 226, Rn. 19, 21, 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 256 f.).
  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 509/13

    Schwere Körperverletzung (dauernde Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes:

    Für die Beurteilung, ob ein wichtiges Glied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht mehr gebraucht werden kann, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln, ob als Folge der vorsätzlichen Körperverletzung so viele Funktionen ausgefallen sind, dass das Körperglied weitgehend unbrauchbar geworden ist und von daher die wesentlichen faktischen Wirkungen denjenigen eines physischen Verlustes entsprechen (BGH, Urteile vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 257 mwN und vom 6. November 2008 - 4 StR 375/08 Rn. 9).
  • BGH, 02.05.2023 - 3 StR 65/23

    Verurteilung wegen Säureangriffs auf einen Manager eines

    Dies hat die Strafkammer mit der Tenorierung der Tat als absichtliche schwere Körperverletzung in der gebotenen Weise zum Ausdruck gebracht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, NJW 2007, 1988 Rn. 17).
  • BGH, 06.11.2008 - 4 StR 375/08

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (unbeendeter Versuch); schwere

    Für die Beurteilung, ob ein wichtiges Glied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht mehr gebraucht werden kann, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln, ob als Folge der vorsätzlichen Körperverletzung so viele Funktionen ausgefallen sind, dass das Körperglied weitgehend unbrauchbar geworden ist und von daher die wesentlichen faktischen Wirkungen denjenigen eines physischen Verlustes entsprechen (BGHSt 51, 252, 257 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 167/08

    Beweiswürdigung (selbstbelastende Einlassung eines dementen Angeklagten;

    Mit der Feststellung, der Geschädigte leide noch heute und voraussichtlich dauerhaft unter einer Taubheit zweier Finger und könne deshalb seinen Beruf als Tischler nicht mehr ausüben, ist die Tatbestandsalternative des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB (ein wichtiges Glied des Körpers ... dauernd nicht mehr gebrauchen kann) nicht belegt, zumal die betroffenen Finger nicht benannt sind (vgl. BGHSt 51, 252).
  • LG Dortmund, 14.06.2019 - 44 KLs 14/18
    Ob diese dauerhaft gebrauchsunfähig sind, bestimmt sich danach, ob im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung so viele Funktionen ausgefallen sind, dass diese weitgehend unbrauchbar geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2007, 4 StR 522/06, NJW 2007, 1988 ff.).
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