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   BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06   

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https://dejure.org/2007,197
BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06 (https://dejure.org/2007,197)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2007 - GSSt 1/06 (https://dejure.org/2007,197)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2007 - GSSt 1/06 (https://dejure.org/2007,197)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 274 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 132 GVG
    Hauptverhandlungsprotokoll (Berichtigung; Rügeverkümmerung bei der Verfahrensrüge; Wahrheit; Zweckmäßigkeit); anwaltliches Ethos (unwahres Vorbringen; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung); rechtliches Gehör; Recht auf Verfahrensbeschleunigung ...

  • lexetius.com

    StPO § 274

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von Protokollberichtigungen für das Revisionsverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beachtlichkeit von Protokollberichtigungen für das Revisionsverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beachtlichkeit von Protokollberichtigungen für das Revisionsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-journal.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    § 274 StPO
    Erosion des Hauptverhandlungsprotokolls durch den Bundesgerichtshof? (Prof. Dr. Hans Kudlich; Bucerius Law Journal 3/2007, S. 125)

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Etablierung der Rügeverkümmerung durch den BGH und deren Tolerierung durch das BVerfG: 140 Jahre Rechtsprechung werden zu Makulatur (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann; StV 9/2010, S. 538-544)

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Vorlagebeschluss des 1. Strafsenats vom 23.08.2006 - 1 StR 466/05 und zum Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 11.08.2006 - 3 StR 284/05 "Rügeverkümmerung" und "unwahre" Verfahrensrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 298
  • NJW 2007, 2419
  • NJW 2017, 3098
  • NStZ 2007, 661
  • StV 2007, 403
  • Rpfleger 2007, 566
  • JR 2007, 340
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Von dieser Rechtsprechung, die schlagwortartig als das "Verbot der Rügeverkümmerung" bezeichnet wird, ist der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 23. April 2007 (- GSSt 1/06 -, BGHSt 51, 298) abgerückt.

    a) Die der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegende ständige Rechtsprechung der Revisionsgerichte in Strafsachen, der zufolge eine nachträgliche Protokollberichtigung ohne zeitliche Beschränkung möglich und geboten ist, geht davon aus, dass die Strafprozessordnung in Bezug auf die Zulässigkeit nachträglicher Protokollberichtigungen eine planwidrige Regelungslücke aufweist (vgl. RGSt 43, 1 ; BGHSt 2, 125; 51, 298 ).

    Sie soll nach der Vorstellung des Großen Senats der Erfolgsaussicht bewusst unwahrer Verfahrensrügen Grenzen setzen und zudem der Tendenz zur Ausweitung der Rechtsprechung zu offensichtlichen Mängeln des Protokolls begegnen (vgl. BGHSt 51, 298 ).

    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat mit der Einführung des Verfahrens nachträglicher Protokollberichtigung in seinem Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06 - unter Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2 und 3 GG in den Kompetenzbereich des Gesetzgebers übergegriffen.

    Die Unterscheidung zwischen materieller und prozessualer Wahrheit, die der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs als der Wahrheitspflicht widersprechend ablehnt (vgl. BGHSt 51, 298 ), ergibt sich deshalb unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. auch Beulke, in: Festschrift für Böttcher, 2007, S. 17 ; Fezer, StV 2006, S. 290 ; Tepperwien, in: Festschrift für Meyer-Goßner, 2001, S. 595 ).

    b) Die Effekte des bisherigen Normverständnisses, die den Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs zur Etablierung des Protokollberichtigungsverfahrens bewegten - das Auseinanderfallen von beurkundetem und tatsächlichem Sachverhalt und die daraus resultierende Gefahr "unwahrer" Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 51, 298 ) -, sind in der Regelungskonzeption des Gesetzes begründet.

    a) Die "Ausnutzung" der absoluten Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls, die der Große Senat für Strafsachen maßgeblich zur Rechtfertigung des neuen Verfahrens anführt (vgl. BGHSt 51, 298 ), ist nicht erst ein Phänomen der neueren Zeit.

    Danach genügen hier folgende Feststellungen, um einen Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG zu verneinen: Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06 - eine kontroverse Frage des strafprozessualen Revisionsrechts nach Austausch gegensätzlicher Stellungnahmen und unter Abwägung der widerstreitenden Gesichtspunkte abweichend von einer jahrzehntelangen Praxis beurteilt und die für eine rechtsstaatliche Berücksichtigung von Protokollberichtigungen gebotenen Sicherungen formuliert.

  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15

    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung

    Entgegen der Auffassung des Revisionsführers in seiner Gegenerklärung ist das berichtigte Protokoll auch allein maßgeblich; der Vorsitzende der Strafkammer hat das Protokollberichtigungsverfahren ordnungsgemäß nach Maßgabe der im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2007 (GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 315 ff.) entwickelten Anforderungen durchgeführt.
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Nach dem jedenfalls vertretbaren und deshalb für den Großen Senat für Strafsachen bindenden Verständnis der tatgerichtlichen Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - GSSt 1/95, BGHSt 41, 187, 194; vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 302; Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., § 132 Rn. 29; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 132 GVG Rn. 42) durch den 3. Strafsenat hängt die Entscheidung über die Revision des Angeklagten davon ab, ob die Ausführungen der Strafkammer als rechtsfehlerhaft oder rechtsfehlerfrei zu bewerten sind.
  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Die Beurteilung des vorlegenden Senats im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage in den beiden der Vorlage zu Grunde liegenden Verfahren ist jedenfalls vertretbar und damit für den Großen Senat für Strafsachen bindend (vgl. BGHSt 41, 187, 194; 51, 298, 302).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Die Strafkammer hat das Protokollberichtigungsverfahren, dessen Ablauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 detailliert dargestellt hat, ordnungsgemäß nach Maßgabe der im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2007 ( GSSt 1/06 , BGHSt 51, 298 ff. ) entwickelten Anforderungen durchgeführt.

    Die Strafkammer hat das Protokollberichtigungsverfahren, dessen Ablauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 detailliert dargestellt hat, ordnungsgemäß nach Maßgabe der im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2007 ( GSSt 1/06 , BGHSt 51, 298 ff. ) entwickelten Anforderungen durchgeführt.

    Die Strafkammer hat das Protokollberichtigungsverfahren, dessen Ablauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 detailliert dargestellt hat, ordnungsgemäß nach Maßgabe der im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2007 ( GSSt 1/06 , BGHSt 51, 298 ff. ) entwickelten Anforderungen durchgeführt.

    Dabei kann dahinstehen, ob die von der Revision hierzu "vorsorglich" erhobene Verfahrensrüge mit Blick auf § 345 Abs. 1 StPO verfristet wäre; dem hiergegen gerichteten Einwand der Revision, die Frist sei mangels einer nach der Protokollberichtigung im Hinblick auf § 273 Abs. 4 StPO erforderlichen nochmaligen Urteilszustellung noch nicht in Gang gesetzt, vermag der Senat schon im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 23. April 2007 ( GSSt 1/06 Rn. 64) nicht zu folgen.

    Die Strafkammer hat das Protokollberichtigungsverfahren, dessen Ablauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 detailliert dargestellt hat, ordnungsgemäß nach Maßgabe der im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2007 ( GSSt 1/06 , BGHSt 51, 298 ff. ) entwickelten Anforderungen durchgeführt.

  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12

    Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der

    Die Fertigstellung des Protokolls erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Zeitpunkt, zu dem die letzte der für die Beurkundung des gesamten Protokollinhalts erforderlichen Unterschriften geleistet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 317; vom 4. Oktober 1991 - 1 StR 396/91, BGHR StPO § 271 Protokoll 1; vom 9. April 1991 - 4 StR 158/91, bei Kusch, NStZ 1992, 29; vom 11. Juli 1990 - 2 StR 312/90, BGHR StPO § 145a Unterrichtung 1; vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90 aaO; vom 7. Oktober 1983 - 3 StR 358/83, NStZ 1984, 89; vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115, 117; vgl. auch BR-Drucks. 9/62 aaO).

    Beide Bestimmungen enthalten bezüglich des Protokolls keine mit der für das schriftliche Urteil geltenden Vorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 1 StPO vergleichbare Regelung, sondern stellen ihrem Wortlaut nach bei der Fertigstellung des Protokolls allein auf die nach § 271 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Unterschriften der Urkundspersonen und für die Wirksamkeit der Zustellung des Urteils ausschließlich auf die Fertigstellung des Protokolls ab (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06 aaO).

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Dass das Reichsgericht in einem, wie Meyer-Goßner aaO S. 313 zutreffend aufzeigt, von nationalsozialistischem Ungeist geprägten Urteil - abgedruckt in RGSt 74, 47 - betreffend die Frage der Vereidigung zum selben Ergebnis gelangt ist, kann die Auffassung letztlich nicht in Frage stellen (vgl. ähnlich BGHSt 51, 298, 304).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    b) Das Protokoll ist zur Frage der Wiederzulassung des Angeklagten zur Hauptverhandlung nach Vernehmung der kindlichen Zeugin nicht etwa derart lückenhaft, dass zur Frage der Abwesenheit des Angeklagten nach Abschluss ihrer Aussage ein etwa zulässiges Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 51, 298, 308, 314) veranlasst wäre, das der Rüge die Grundlage entziehen könnte.
  • BGH, 10.05.2022 - 2 StR 501/21

    Selbstleseverfahren (Aufnahme im Protokoll: Fehlen des Vermerks, Inbegriffsrüge,

    aa) Für den Fall der sogenannten Rügeverkümmerung hat der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298 Rn. 61 ff.) im Wege der - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (vgl. BVerfGE 122, 248) - Rechtsfortbildung zur Sicherung der Rechtsposition des Beschwerdeführers ein formalisiertes Verfahren für die Protokollberichtigung geschaffen, das es streng zu beachten gilt.

    Dies setzt hohe Anforderungen an die Sorgfalt der in Frage stehenden Berichtigung voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, BGHSt 55, 31, 33), deren Grundlage die sichere Erinnerung der beiden Urkundspersonen über das tatsächliche Prozessgeschehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, aaO; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 158/10, NStZ 2011, 168; BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, aaO; vom 5. Juni 2019 - 4 StR 130/19, juris Rn. 8).

    Dem Beschwerdeführer ist innerhalb angemessener Frist rechtliches Gehör zu gewähren (BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, aaO).

    Widerspricht der Beschwerdeführer daraufhin der beabsichtigten Protokollberichtigung substantiiert, indem er im Einzelnen darlegt, aus welchen Gründen er im Gegensatz zu den Urkundspersonen sicher ist, dass das zunächst gefertigte Protokoll ausweislich des ihm erinnerlichen Verfahrensablaufs (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, juris Rn. 29) richtig ist, so sind erforderlichenfalls weitere dienstliche Erklärungen und Stellungnahmen der übrigen Verfahrensbeteiligten zu den tatsächlichen Abläufen einzuholen (BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, aaO).

    Ferner ist auf das Vorbringen des Beschwerdeführers und gegebenenfalls abweichende Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten einzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, aaO).

    Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, aaO; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 158/10, aaO; BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 4 StR 56/11, juris Rn. 3; vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NJW 2012, 1015).

  • BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09

    Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr. Heugel wegen

    Eine Berichtigung des Protokolls mit der Folge der "Verkümmerung" der vom Angeklagten erhobenen Verfahrensrüge wäre nicht möglich gewesen (vgl. zu deren grundsätzlicher Zulässigkeit die Beschlüsse des Großen Senats für Strafsachen vom 23. April 2007, GSSt 1/06 = BGHSt 51, 298, 308 ff. und des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2009, 2 BvR 2044/07 = NJW 2009, 1469).
  • BGH, 23.08.2007 - 1 StR 466/05

    Rügeverkümmerung nach Protokollberichtung (Umsetzung von GSSt 1/06); Verlesung

  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10

    Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge;

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 158/10

    Fehlende Verlesung der Anklage (negative Beweiskraft des

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15

    Schadensersatzprozess wegen Abhandenkommens einer Paketsendung im internationalen

  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

  • OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 1 U 32/09

    Anforderungen an eine wirksame Protokollberichtigung

  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20

    Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge;

  • BGH, 16.04.2013 - XI ZR 94/11

    Zivilprozess: Beweiskraft des Protokolls nach Protokollberichtigung

  • BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Begriff des Angebots);

  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19

    Schätzung des Tatertrages bei der Einziehungsanordnung; Mittäterschaft bei

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

  • LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10

    Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16

    Recht auf das letzte Wort (Pflicht zur Neugewährung bei Wiedereintritt in die

  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20

    Wirkungslosigkeit der Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Beginn

  • BGH, 10.06.2014 - 3 StR 57/14

    Zu Unrecht als verspätet abgelehnter Besetzungseinwand (gesetzlicher Richter;

  • BGH, 05.06.2019 - 4 StR 130/19

    Recht des letzten Wortes (Grundsätze zur nachträglichen Protokollberichtigung)

  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09

    Begriff des Beweisantrages (Unerreichbarkeit; Angabe der aktuellen Anschrift des

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot

  • OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11

    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10

    Protokollberichtigung; Verfahren; rechtliches Gehör; Rügeverkümmerung

  • OLG Celle, 08.09.2010 - 1 Ws 439/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Protokollberichtigungsantrags i.S.d. §

  • OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10

    Anforderungen an eine nachträgliche Protokollberichtigung

  • BGH, 14.03.2023 - 5 StR 28/23
  • OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Zwangsvollstreckung

  • LG Saarbrücken, 26.03.2019 - 8 Qs 27/19

    Ablehnung der beantragten Protokollberichtigung erst nach Gewährung rechtlichen

  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 367/22
  • BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21

    Recht des letzten Wortes (negative Beweiskraft des Protokolls; Revisionsgrund:

  • BGH, 10.12.2018 - 5 StR 270/18

    Rügeverkümmerung (Auslegung der Verhandlungsniederschrift; Protokollberichtigung;

  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 71/16

    Möglichkeit der nachträglichen Berichtigung des Protokolls der Hauptverhandlung

  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 527/07

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; nachträgliche Protokollberichtigung;

  • BGH, 29.06.2011 - 4 StR 56/11

    Selbstleseverfahren (Beruhen; mangelhafte Protokollberichtigung); versuchter

  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 51/08

    Rügeverkümmerung bei der Rüge, den erziehungsberechtigten Eltern des noch

  • OLG Hamm, 10.03.2009 - 5 Ss 506/08

    Voraussetzungen für eine der Revisionsrüge den Boden entziehenden

  • OLG Karlsruhe, 05.02.2018 - 2 Rb 9 Ss 18/18

    Bußgeldverfahren: Unwirksamkeit der Urteilszustellung bei fehlender Urteilsformel

  • BGH, 02.09.2009 - 1 StR 423/09

    Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls zur Verlesung einer Entscheidung

  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2007 - 5 Ss 160/07

    Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 18.03.2019 - 5 StR 462/18

    Beruhen des Urteils bei Nichtbescheidung eines Beweisantrags (offenkundige

  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 3 W 69/10

    Beanstandung konfrontativen Verhaltens eines Rechtsanwalts im Zivilprozess

  • OLG Koblenz, 04.11.2019 - 3 OWi 6 SsRs 298/19

    Wirksame Zustellung eines Urteils trotz Fehlerhaftigkeit des

  • OLG Hamburg, 24.10.2013 - 2-21/12

    Strafverfahren: Folge des Fehlens einer Urteilsverkündung in der

  • OLG Hamburg, 17.08.2020 - 2 Ws 107/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Überprüfung der Protokollberichtigung

  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit

  • OLG Celle, 21.09.2011 - 32 Ss 110/11

    Einschluss eines ins Protokoll aufgenommenen Urteils in die notwendige

  • OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07

    Nebenkläger; Revision; Begründung; Form; Unterzeichnung; Rechtsanwalt

  • BGH, 22.06.2022 - 5 StR 333/21

    Unzulässige Rüge der Verwertung einer nicht ordnungsgemäß eingeführten Urkunde

  • OLG Hamm, 16.02.2021 - 4 RVs 118/20

    Rechtliches Gehör, falsche Belehrung, Beweiskraft des Protokolls,

  • OLG Brandenburg, 20.08.2018 - 1 Ws 125/18

    Ablehnung eines erkennenden Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten

  • BGH, 29.08.2012 - 4 StR 276/12

    Fortbestehende Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (erforderliches

  • OLG München, 25.05.2009 - 5St RR 101/09

    Strafverfahren: Entfallen der Beweiskraft des Protokolls bei nachträglicher

  • OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des

  • BGH, 08.10.2019 - 5 StR 291/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • OLG Köln, 03.08.2015 - 1 RBs 183/15

    Beachtung eines berichtigten Protokolls durch das Rechtsmittelgericht

  • OLG München, 24.03.2011 - 3 W 69/10

    Anfechtung einer für verspätet gehaltenen Befangenheitsrüge gegenüber einem

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