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   BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07   

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https://dejure.org/2007,1818
BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07 (https://dejure.org/2007,1818)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2007 - 5 StR 127/07 (https://dejure.org/2007,1818)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 5 StR 127/07 (https://dejure.org/2007,1818)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 52 StGB; § 263 StGB; § 263a StGB; § 266 StGB; § 36 Abs. 2 EStG; § 233a AO
    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger Angaben; Täuschung; Kenntnis des Finanzamtes; Steuervorteil: Zinsen auf Steuererstattungsbeträge); Computerbetrug; Untreue; Betrug (Anwendung auf die Eigenheimzulage; Konkurrenzen); ...

  • lexetius.com

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 263, 263a, 266

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines Sachbearbeiters des Finanzamtes bei der Erstellung von Steuererstattungen für fingierte Steuerpflichtige; Zinsen auf Steuererstattungsbeträge als Steuervorteile; Vermögensvorteil bei aufgrund unrichtiger Angaben gegenüber den Finanzbehörden erlangten ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 52; ; StGB § 263; ; StGB § 263a; ; StGB § 266

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit eines Finanzbeamten, der Steuerpflichtige fingiert; Zinsen auf Steuererstattungsbeträge als Steuervorteile; strafrechtliche Bewertung der Eigenheimzulage

  • datenbank.nwb.de

    Einreichung gefälschter Einkommensteuererklärungen und Eingabe falscher Daten durch Finanzbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Der untreue Finanzbeamte, der erfundene Steuervorgang und der Steuervorteil

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlage eines Finanzamts

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 356
  • NJW 2007, 2864
  • NStZ 2007, 596
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Bereits in der zu Unrecht ergangenen Anrechnungsverfügung hinsichtlich der Kapitalertragsteuern nebst Solidaritätszuschlägen liegt ein Steuervorteil im Sinne des § 370 Abs. 1 AO begründet, da die Anrechnung von Kapitalertragsteuern zum Steuererhebungsverfahren gehört und die Anrechnungsverfügung lediglich aus Zweckmäßigkeitsverwägungen mit der Steuerfestsetzung in einem Bescheid zusammengefasst wird (BFH, Urteil vom 06.06.2007 - 5 StR 127/07, juris Rn. 19).

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO unterscheidet sich zum Tatbestand des § 263 StGB dadurch, dass eine Täuschungshandlung und ein äquivalenter Irrtum eines Mitarbeiters der Finanzbehörde bei der Steuerhinterziehung nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2007 - 5 StR 127/07, juris Rn. 23; Beschlüsse vom 14.12.2010 - 1 StR 275/10, juris Rn. 26; vom 21.11.2012 - 1 StR 391/12, juris).

    Auch auf den Kenntnisstand des Finanzamtes hinsichtlich der Richtigkeit der getroffenen Angaben kommt es nicht an, vielmehr genügt es, dass die Angaben für eine Steuerverkürzung oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil ursächlich werden (BGH, Urteil vom 06.06.2007 - 5 StR 127/07, juris Rn. 23; Jäger, in: Klein, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 42).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Das Finanzamt in Ha. rechnete zugunsten der Einziehungsbeteiligten in den Körperschaftsteuerbescheiden für 2007 bis 2011 (Fälle 1-3, 8 und 11 der Urteilsgründe) sämtliche Kapitalertragsteuerbeträge und Solidaritätszuschläge, soweit sie auf die eingereichten Dividendengutschriften und Steuerbescheinigungen entfielen und damit auch aus Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften herrührten, in voller Höhe an, sodass die Einziehungsbeteiligte bereits durch die Anrechnung der vermeintlich zuvor einbehaltenen Steuerabzugsbeträge im Rahmen der Steuererhebung nicht gerechtfertigte Steuervorteile in Höhe von insgesamt etwa 166 Millionen Euro erlangte (§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, BGHSt 51, 356 Rn. 19).
  • LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20

    Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

    Bereits in der Anrechnungsverfügung liegt ein Steuervorteil im Sinne des § 370 Abs. 1 AO begründet (BGH, Urteil vom 06.06.2007 - 5 StR 127/07, juris Rn. 19).
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