Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2007 - 3 StR 318/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1428
BGH, 20.12.2007 - 3 StR 318/07 (1) (https://dejure.org/2007,1428)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - 3 StR 318/07 (1) (https://dejure.org/2007,1428)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 3 StR 318/07 (1) (https://dejure.org/2007,1428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK; Art. 13 EMRK; Art. 6 EMRK; § 136 StPO; § 337 StPO
    Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand (subjektives Recht des Beschuldigten; Verpflichtung jedes zuständigen Strafverfolgungsorgans; Recht auf ein faires Verfahren); Widerspruchslösung (Verwertungsverbot; anderweitige Einschränkung der Verteidigungsrechte); ...

  • lexetius.com

    WÜK Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Folgen einer verspätet erteilten Belehrung eines ausländischen Beschuldigten über sein Recht auf Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates; Annahme eines Beweisverwertungsverbots in Fällen einer unterlassenen Belehrung über das Konsultationsrecht

  • Judicialis

    WÜK Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3

  • ra.de
  • sokolowski.org

    Folgen einer verspätet erteilten Belehrung eines ausländischen Beschuldigten über sein Recht auf Unterrichtung der konsularischen Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WÜK Art. 36 Abs. 1 lit. b S. 3; StPO
    Folgen einer zu späten Belehrung über das Recht auf Unterrichtung der konsularischen Vertretung des Heimatstaates

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Folgen einer verspätet erteilten Belehrung eines ausländischen Beschuldigten über sein Recht auf Unterrichtung der konsularischen Vertretung

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Abschaffung des Revisionsrechts durch die Beweisverbotslehre - Demonstriert am Beispiel des Falles Wilson Fernandes (RA Dr. Gerhard Strate; HRRS 2/2008, S. 76)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK
    Zu den Folgen einer verspätet erteilten Belehrung eines ausländischen Beschuldigten über sein Recht auf Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates (Prof. Dr. Mark Deiters, Münster; ZJS 2008, 212)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 110
  • NJW 2008, 1090
  • NStZ 2008, 356
  • StV 2008, 172
  • AnwBl 2008, 137
  • JR 2008, 293
  • JR 2008, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Insoweit darf er auch berücksichtigen, dass bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts bereits nach geltender Rechtslage sowohl Verwertungsverbote auf der Grundlage einer Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 113, 29 ; BVerfGK 9, 174 ; BGHSt 34, 397 ; 52, 110 ) als auch eine Haftung für immaterielle Schäden begründet sein können (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Teilweise macht der Bundesgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot davon abhängig, dass der Verwertung der betroffenen Information nach ihrer Einführung in die Hauptverhandlung widersprochen wird ("Widerspruchslösung"); ein Angeklagter ohne Verteidiger muss darüber belehrt werden (vgl. BGHSt 38, 214 ; 39, 349 ; 42, 15 ; 50, 272 ; 51, 367 ; 52, 38 ; 52, 110 ; Gössel, in: Löwe- Rosenberg, StPO, Bd. 1, 26. Aufl. 2006, Einl. Abschn. L Rn. 28 ff.).

    Im Revisionsverfahren bedarf es zur Geltendmachung eines Verwertungsverbots der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 37, 245 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 52, 38 ; 52, 110 ).

  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    aa) Allerdings ist die Entstehung eines Beweisverwertungsverbotes aus einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK nicht von vornherein ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 2485/07 u.a., NJW 2011, 207, 209 f.; anders - gegen die Möglichkeit eines Verwertungsverbotes - noch BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 StR 318/07, BGHSt 52, 110, 114; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 11. September 2007 - 1 StR 273/07, BGHSt 52, 38, 41): Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs im Fall "Avena" ist vielmehr im Einzelfall zu untersuchen, ob dem Betroffenen aus dem Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK im weiteren Verfahrensverlauf tatsächlich ein Nachteil entstanden ist ("actual prejudice", IGH, "Avena", aaO, No. 121 ff.).

    (2) Vor dem Hintergrund dieses Schutzzwecks ist zunächst in die Abwägung einzustellen, dass der Angeklagte - was ihn freilich nicht vom persönlichen Schutzbereich des Art. 36 Abs. 1 WÜK ausnimmt (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2006 - 2 BvR 2115/01 u.a., NJW 2007, 499, 503; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 StR 318/07, BGHSt 52, 110) - in Deutschland geboren wurde und aufwuchs und nach den Feststellungen im Urteil keine sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten und keine Sozialisationsdefizite hatte, sondern insgesamt integriert in Deutschland lebte.

    e) Dass das Urteil in sonstiger Weise auf der unterbliebenen Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK beruht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 StR 318/07, BGHSt 52, 110 m.w.N.), kann der Senat aus den bereits in die Abwägung eingestellten Gesichtspunkten zu den Umständen und Auswirkungen der Rechtsverletzung ausschließen.

    Der Senat neigt der Auffassung des 3. Strafsenats aus dem Urteil vom 20. Dezember 2007 (3 StR 318/07, BGHSt 52, 110, 118; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 489/08) zu, dass eine solche Kompensation generell ausscheidet.

  • BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11

    Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsfolgen einer fehlenden

    Dies wird dadurch sichergestellt, dass ein Belehrungsausfall als solcher im Revisionsverfahren als relativer Revisionsgrund geltend gemacht werden kann (vgl. BGHSt 52, 110 ; Paulus, StV 2003, S. 57 ; Burchard, JZ 2007, S. 891 ; Esser, JR 2008, S. 271 ; Kreß, GA 2007, S. 296 ; Paulus/Müller, StV 2009, S. 495 ; Weigend, StV 2008, S. 39 ).

    Der Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK gestattet es somit, das gesamte Strafurteil, Schuld- und Strafausspruch, im Revisionsverfahren zu überprüfen und - mit Blick auf die unterbliebene Belehrung - neu zu bewerten (vgl. BGHSt 52, 110 ).

    Ein Unterbleiben der Belehrung kann - wie jeder andere Verfahrensfehler auch - mit der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 1, 1. Alternative StPO geltend gemacht werden (Esser, JR 2008, S. 271 ), die der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechend begründet sein muss (vgl. BGHSt 52, 110 ).

    Art. 36 Abs. 1 WÜK schützt nicht die Aussagefreiheit des Betroffenen, sondern ausschließlich die Möglichkeit, über den konsularischen Beistand einen Verteidiger beizuziehen (BGHSt 52, 110 ; Esser, JR 2008, S. 271 ).

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    Wenn und soweit dagegen auszuschließen ist, dass das mit der Revision angegriffene Urteil auf dem Verstoß gegen das Konsularrechtsübereinkommen beruht, hat der Betroffene durch den Verfahrensverstoß im Sinne der Ausführungen des Internationalen Gerichtshofs auch keinen Nachteil erlitten (vgl. BGHSt 52, 110 ; BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 263/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 StR 169/08 -, juris; Esser, JR 2008, S. 271 ).
  • BGH, 22.07.2008 - 3 StR 266/08

    Verurteilung wegen "Mallorca-Mord" rechtskräftig

    Das Landgericht hat zu Unrecht angeordnet, dass wegen eines Verfahrensfehlers (rechtsstaatswidriger Einsatz eines verdeckten Ermittlers) drei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten (vgl. BGH NStZ 2008, 356, 357).
  • BGH, 13.07.2010 - 1 StR 251/10

    Kein Beweisverwertungsverbot nach mangelnder Belehrung über das Recht auf

    Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist vielmehr aufgrund einer Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen (BGHSt 52, 110, 116).

    Die danach vorzunehmende Abwägung ergibt unter Berücksichtigung von Art und Gewicht des Verfahrensverstoßes (vgl. hierzu eingehend BGHSt 52, 110, 116), der wesentlichen Belange der Urteilsfindung im Strafverfahren und der Schwere der dem Angeklagten angelasteten Tat, eines Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, dass die vor der Beschuldigtenvernehmung unterbliebene Belehrung des Angeklagten nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK vorliegend kein Beweisverwertungsverbot auszulösen vermag.

    Im Übrigen schließt der Senat auch deshalb aus, dass das Urteil auf dem Verstoß beruhen könnte (§ 337 Abs. 1 StPO), weil der Angeklagte nach entsprechender Belehrung durch den Ermittlungsrichter auf eine Benachrichtigung der konsularischen Vertretung seines Heimatlandes ausdrücklich verzichtet hat (vgl. BGHSt 52, 110, 117).

  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

    Dem ist der 3. Strafsenat ausdrücklich entgegengetreten (Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 StR 318/07 -, BGHSt 52, 110, 118 Rdn. 25 f.).
  • BGH, 31.05.2011 - 3 StR 97/11

    Kompensationslösung (keine Anwendung auf andere Verfahrensmängel); Relativierung

    Dem Staat ist es insbesondere verwehrt, dem Angeklagten Verfahrensverstöße, die sich auf das Urteil ausgewirkt haben, durch einen Vollstreckungsrabatt gewissermaßen abzuhandeln; denn dies würde auf die Dauer zu einer nicht hinnehmbaren Relativierung des Verfahrensrechts führen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 StR 318/07, BGHSt 52, 110, 118 f.).
  • BGH, 10.12.2008 - 2 StR 489/08

    Kompensation für einen Verstoß gegen Art. 36 WÜK (Belehrung über das Recht auf

    Durch die rechtlich bedenkliche Zubilligung einer Kompensation für einen Verstoß gegen Art. 36 WÜK (vgl. BGH NJW 2008, 1090) ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 13.06.2018 - 2 StR 583/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu Verstößen gegen

  • LG Heidelberg, 11.08.2008 - 2 Qs 39/08

    Missachtung des Richtervorbehalts bei Blutproben unbeachtlich?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht