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   BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08   

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BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,1603)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2008 - 3 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,1603)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,1603)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 und 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; § 46 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige Verfahrensrüge); rechtliches Gehör; Verlesung einer Erklärung des Angeklagten (Beweisantrag; kein Wahlrecht auf eine schriftliche statt einer mündlichen Einlassung trotz geringerer Revisibilität); ...

  • lexetius.com

    StPO § 243 Abs. 4 Satz 2, § 244 Abs. 2 und 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fristgerechter aber nicht formgerechter Revisionseinlegung; Fehlerhafte Beweisaufnahme infolge einer trotz Antrags nicht vorgenommener Verlesung einer schriftlichen Erklärung des Angeklagten im ...

  • Judicialis

    StPO § 243 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2 § 244 Abs. 2, 3
    Verlesung von schriftlichen Erklärungen des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandlung schriftlicher Einlassung eines Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 175
  • NJW 2008, 2356
  • NStZ 2008, 527
  • NStZ 2009, 553
  • NStZ-RR 2011, 99
  • StV 2008, 394
  • AnwBl 2009, 35
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Es widerspricht im Übrigen der Systematik des Revisionsverfahrens, in derartigen Fällen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur formgerechten Begründung der Revisionsrüge zuzulassen, nachdem der Beschwerdeführer durch die Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. § 349 Abs. 2 und 3 StPO) von der Formwidrigkeit seiner Verfahrensrüge erfahren hat (BGH, Beschl. vom 9. April 2008 - 3 StR 28/08 - Rdn. 3; Beschl. vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 - Rdn. 5).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Zumal danach sind sämtliche auf Verletzung des § 261 StPO gestützten Rügen, mit denen allein anhand der für ihn abgegebenen, von ihm als Einlassung anerkannten und als Anlage zu Protokoll genommenen Verteidigererklärung die Urteilsausführungen zum Inhalt seines Geständnisses beanstandet werden sollen, wie der Generalbundesanwalt in der Revisionshauptverhandlung zutreffend hervorgehoben hat, im Ansatz verfehlt (vgl. BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; vgl. auch BGHSt 52, 175, 180).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17

    Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von

    Der Inhalt der Einlassung des Angeklagten ist wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; im Ergebnis ebenso BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Jedoch muss stets im Auge behalten werden, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundenen besonderen Belastungen des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung eingeflossen sind und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; BGH NStZ 2008, 527).
  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive

    Es trifft zu, dass das Gericht verpflichtet ist, eine schriftliche Stellungnahme des Angeklagten zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 178).

    Im Übrigen gebot die Pflicht zur Amtsaufklärung auch nicht, die Schreiben der beiden Angeklagten, die sich später selbst noch in der Hauptverhandlung eingelassen haben, zu verlesen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180 f.).

  • LG Göttingen, 10.07.2008 - 1 KLs 11/08

    Körperverletzung: Voraussetzungen der Strafbarkeit so genannten "Spankings"

    Die festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung hat die Kammer unter Berücksichtigung der nunmehr vom BGH vertretenen so genannten Vollstreckungslösung ( vgl. BGH, NStZ 2008, 234 ff.; BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 - Rn. 28 )in der Weise berücksichtigt, dass 2 Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Kompensation für die erfolgte Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

    Dies stünde nicht mit dem öffentlichen Interesse in Einklang, einen geordneten Fortgang des Verfahrens zu sichern und ohne Verzögerung alsbald eine klare Verfahrenslage zu schaffen (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46 und vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 Rn. 5).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01 Rn. 2; vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 Rn. 6 und vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 24.10.2018 - 2 StR 578/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Wiedereinsetzung zur

    Dies stünde nicht mit dem öffentlichen Interesse in Einklang, einen geordneten Fortgang des Verfahrens zu sichern und ohne Verzögerung alsbald eine klare Verfahrenslage zu schaffen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46; Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, juris Rn. 5).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01, juris Rn. 2; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, Rn. 1; vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11, Rn. 2).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 301/12

    Recht auf wirksame Verteidigung und Wiedereinsetzungsantrag (Zulässigkeitsmängel

    Dies würde nicht mit dem öffentlichen Interesse in Einklang stehen, einen geordneten Fortgang des Verfahrens zu sichern und ohne Verzögerung alsbald eine klare Verfahrenslage zu schaffen ( BGHSt 1, 44, 46; BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07; BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

  • BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Rüge einer unzulässigen Tatprovokation;

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 160/18

    Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen

  • BGH, 09.04.2008 - 3 StR 28/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (weitere Begründung einer Verfahrensrüge;

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 502/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Ergänzung von Verfahrensrügen);

  • LG München I, 28.07.2008 - 2 KLs 318 Js 31545/06
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