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   BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08   

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https://dejure.org/2008,1056
BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Mord; Beweiswürdigung (umfassende Gesamtwürdigung aller Beweisergebnisse im Zusammenhang); Überzeugungsbildung (Summe mehrerer Indiztatsachen); Urteilsgründe (Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten)

  • lexetius.com

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an eine geschlossene Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen bei freisprechendem Urteil; Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung der einzelnen Beweisergebnisse; Notwendigkeit der Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten bei ...

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Erforderlichkeit von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen im Fall eines Freispruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 314
  • NJW 2008, 2792
  • NStZ 2008, 647
  • NStZ-RR 2008, 352
  • JR 2009, 214
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2005, 1727; NStZ-RR 2005, 147; 2004, 238 jeweils m.w.N.).

    Eine Beweiswürdigung, die über schwer wiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2002, 656, 657; NStZ-RR 2004, 238, 239).

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).

  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109; NStZ-RR 2008, 206).

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist er aus sachlichrechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 206, 207).

  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109; NStZ-RR 2008, 206).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109; NStZ-RR 2008, 206).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2005, 1727; NStZ-RR 2005, 147; 2004, 238 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich alleine zum Nachweis der Täterschaft der Angeklagten ausreichen würde, besteht aber die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit sowie mit den nachfolgenden Geschehnissen dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 45).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Eine Beweiswürdigung, die über schwer wiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2002, 656, 657; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08 Rn. 12, BGHSt 52, 314, 315 mwN und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13 Rn. 6).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Das Tatgericht ist gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO verpflichtet, all diejenigen Umstände festzustellen und darzulegen, die für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant und zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler notwendig sind (BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 f.; Urteil vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70, 71).
  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Die Begründung muss so gefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist (SenE v. 16.01.2001 - Ss 450/00 - SenE v. 06.11.2001 - Ss 397/01 - SenE v. 14.11.2006 - 81 Ss 108/06 - SenE v. 18.10.2011 - III-1 RVs 131/11; BGH, Urt. v. 09.06.2005 - 3 StR 269/04 - = NJW 2005, 2322, 2325; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).

    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Falle der Verurteilung (BGH, Urt. v. 06.02.02 - 2 StR 507/01 - = NStZ 2002, 446; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).

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