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   BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07 (1)   

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BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07 (1) (https://dejure.org/2007,2030)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2007 - 1 StR 370/07 (1) (https://dejure.org/2007,2030)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2007 - 1 StR 370/07 (1) (https://dejure.org/2007,2030)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 240 StPO; § 241 Abs. 2 StPO
    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung auf Grund eines im Wege einer Verfahrensabsprache geleisteten Geständnisses eines ehemals angeklagten Belastungszeugen (lückenhafte Beweiswürdigung auf Grund einer Verfahrensrüge; ...

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung auf Grund eines im Wege einer Verfahrensabsprache geleisteten Geständnisses eines ehemals angeklagten Belastungszeugen (lückenhafte Beweiswürdigung auf Grund einer Verfahrensrüge; ...

  • lexetius.com

    StPO § 261

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Besondere Anforderungen an die Würdigung der Glaubwürdigkeit einer belastenden Zeugenaussage bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen von Mitangeklagten; Verfahrensbeendende Absprache zu Lasten Dritter; Erforderlichkeit einer revisionsgerichtlich ...

  • Wolters Kluwer

    Besondere Anforderungen an die Würdigung der Glaubwürdigkeit einer belastenden Zeugenaussage bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund der Geständnisse von Mitangeklagten; Verfahrensbeendende Absprache zu Lasten Dritter; Erforderlichkeit einer revisionsgerichtlich ...

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Geständnis nach verfahrensbeendender Absprache als belastende Zeugenaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Absprache, Geständnis und Aussage eines Belastungszeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 78
  • NJW 2008, 1749
  • NStZ 2008, 173
  • StV 2008, 60
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
    Basiert die Verurteilung eines Angeklagten auf Angaben eines Belastungszeugen, die seinem Geständnis in der gegen ihn geführten Hauptverhandlung entsprechen, und war dieses Geständnis Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache, dann muss die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Zeugen unter Einbeziehung des Zustandekommens und des Inhalts der Absprache in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden (Fortführung von BGHSt 48, 161).

    Dies aufzudecken, bedurfte es in diesem Fall - anders als in der Sache BGHSt 48, 161, 166 - der Erhebung einer Verfahrensrüge.

    Der Senat hat in BGHSt 48, 161 entschieden, dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen der Mitangeklagten, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss.

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
    Bei Geständnissen, die auf Verfahrensabsprachen beruhen, muss diese aber in ihren Grundlagen und deren Darstellung in den Urteilsgründen besonderen Anforderungen genügen (vgl. BGHSt 50, 40, 49; BGH NJW 2007, 2424; BGH, Beschl. vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - Rdn. 18).

    Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Vereinbarung im Verfahren gegen den späteren Zeugen S. einer unzulässigen (vgl. BGHSt 50, 40, 50) Absprache über Elemente des Schuldspruchs (Erpressung, hier räuberische versuchte, aber versucht nur mangels Erlangung des Vermögensvorteils) zumindest sehr nahe kommt.

  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
    Bei Geständnissen, die auf Verfahrensabsprachen beruhen, muss diese aber in ihren Grundlagen und deren Darstellung in den Urteilsgründen besonderen Anforderungen genügen (vgl. BGHSt 50, 40, 49; BGH NJW 2007, 2424; BGH, Beschl. vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - Rdn. 18).
  • BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07

    Aufklärungspflicht bei Verfahrensabsprachen (Überprüfung eines Geständnisses);

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
    Bei Geständnissen, die auf Verfahrensabsprachen beruhen, muss diese aber in ihren Grundlagen und deren Darstellung in den Urteilsgründen besonderen Anforderungen genügen (vgl. BGHSt 50, 40, 49; BGH NJW 2007, 2424; BGH, Beschl. vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - Rdn. 18).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Dies würde im Übrigen in besonderem Maße gelten, wenn solche Gespräche bei einer gegen mehrere Angeklagte geführten Hauptverhandlung nur mit der Verteidigung eines Angeklagten geführt würden, dessen anschließende Aussagen dann die übrigen Angeklagten belasten (vgl. BGHSt 52, 78, 83; 48, 161, 168).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Das Landgericht hat geprüft, ob dessen Angaben glaubhaft sind, auch soweit sie die Beschwerdeführer belasten können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 168; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f.).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Die Kammer verkennt nicht, dass ihr Geständnis Gegenstand einer verfahrensbezogenen Absprache war (vgl. (2)) und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (vgl. BGH, Beschl. v. 6. November 2007 - 1 StR 370/07, NJW 2008, 1749).

    Die Kammer verkennt nicht, dass ihr Geständnis Gegenstand einer verfahrensbezogenen Absprache war (vgl. (2)) und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbezogenen Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (vgl. BGH, Beschl. v. 6. November 2007 - 1 StR 370/07, NJW 2008, 1749).

    Die Kammer verkennt nicht, dass ihr Geständnis Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache war (vgl. (2)) und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (vgl. BGH, Beschl. v. 6. November 2007 - 1 StR 370/07, NJW 2008, 1749).

  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09

    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang);

    Die an BGHSt 52, 78 ff. ausgerichtete Verfahrensrüge versagt.

    Die Kenntnis dieser Umstände wäre für das Revisionsgericht indes von Nöten gewesen, da sie geeignet gewesen sind, die aus der besonderen Aussagemotivation - Geständnis nach Bekanntgabe einer als hinnehmbar erscheinenden Strafobergrenze - erwachsende Gefahr einer Falschbelastung (vgl. BGHSt 52, 78, 83) derart zu relativieren, dass die Vereinbarung im Rahmen der Beweiswürdigung nicht unerlässlich zu erwähnen war.

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    Ohne dass es hier darauf ankäme, könnte es dabei zweckmäßig sein, ihm Vorhalte aus dem einschlägigen Teil der Niederschrift der gegen ihn geführten Hauptverhandlung (§ 273 Abs. 1a StPO) zu machen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07 Rn. 14, StV 2008, 60, insoweit in BGHSt 52, 78, 81 nicht abgedruckt), sodass es die Vorbereitung der Vernehmung fördern könnte, wenn das Gericht den Verfahrensbeteiligten schon vorab entsprechende Ablichtungen überlässt.
  • LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09

    Verwirklichung des mittäterschaftlichen Betrugs durch das Unterlegen eines

    Die Kammer verkennt nicht, dass das Geständnis des früheren Mitangeklagten E3 Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache nach § 257c StPO war und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

    Ferner verkennt die Kammer nicht, dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache sind, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Geständnisse der früheren Mitangeklagten M11, O2 und T35 Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

    Die Kammer verkennt nicht, dass das Geständnis des früheren Mitangeklagten E3 Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache nach § 257c StPO war und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

    Ferner verkennt die Kammer nicht, dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache sind, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Dies gilt sowohl dann, wenn es zu einer Verständigung in Gesprächen mit dem Gericht gekommen war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN), als auch dann, wenn - wie nach der dienstlichen Erklärung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen B. und E. - "Verständigungsgespräche" im Wesentlichen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geführt worden waren (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14).

    Jedenfalls erfordert die Behauptung, die danach gebotene Beweiswürdigung sei unterblieben, eine Verfahrensrüge, wenn das auf die Sachrüge hin allein zu überprüfende Urteil den in Rede stehenden Hintergrund der Zeugenaussage nicht erhellt (BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 79, 81).

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen

    Die Frage nach Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Forderung richtet sich aber nicht danach, ob sie voraussichtlich schnell vor Gericht durchgesetzt werden kann, sondern allein nach der materiellen Rechtslage (BGH NStZ 2008, 173, 174; NStZ-RR 1999, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 423/12

    Glaubhaftigkeit belastender Aussagen eines Mitangeklagten bei zuvor gescheiterter

    Verfahrensrechtliche Beanstandung mangelnder Berücksichtigung einem Mitangeklagten im Rahmen von Verständigungsgesprächen erteilter Rechtsfolgenprognosen bei der Würdigung von dessen belastenden Angaben (im Anschluss an BGHSt 48, 161; 52, 78).

    Dies schließt auch das Zustandekommen, den Inhalt, einschließlich der Zusagen der Staatsanwaltschaft zur Anwendung von § 154 StPO (auch betreffend nicht zur eigentlichen Hauptverhandlung gehörende Verfahrensgegenstände) oder § 154a StPO, und gegebenenfalls das Scheitern einer verfahrensbeendenden Absprache ein (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 mwN).

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten

    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8; Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11; vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23; Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9; vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693; MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Durchführung einer Verständigung mit einem

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 131/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 471/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung des Zustandekommens und des Inhalts

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12

    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines

  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13

    Aufklärungsrüge (Würdigung einer mit einem Belastungszeugen getroffenen

  • KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09

    Beweiswürdigung: Anforderungen an Beweiswürdigung bei Vorliegen einer der

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