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   BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08   

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BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08 (https://dejure.org/2009,1678)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - 1 StR 342/08 (https://dejure.org/2009,1678)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08 (https://dejure.org/2009,1678)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 und Abs. 4 AO; § 46 Abs. 2 StGB; § 56 Abs. 3 StGB; § 266 StGB; § 247 StGB; § 337 StPO
    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte (Strafzumessung nach dem aus dem Gesamtsystem erwachsenen Gesamtschaden; verschuldete Auswirkungen der Tat); Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Verteidigung der Rechtsordnung bei komplexem und ...

  • lexetius.com

    AO § 370 Abs. 1 und Abs. 4; StGB § 46 Abs. 2, § 56 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung in Fällen fingierter und auf Hinterziehung von Steuern angelegter Kettengeschäfte oder Karussellgeschäfte; Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei der Verkürzung von Steuern in beträchtlichem Umfang durch ein komplexes und aufwändiges Täuschungssystem zur ...

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 3; ; AO § 370; ; UStG § 14 Abs. 3; ; UStG § 14c Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessung in Fällen fingierter und auf Hinterziehung von Steuern angelegter Kettengeschäfte oder Karussellgeschäfte; Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei der Verkürzung von Steuern in beträchtlichem Umfang durch ein komplexes und aufwändiges Täuschungssystem zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung bei Kettengeschäften

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe fordert härtere Strafen für Steuersünder

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Deliktischer Schaden für Strafzumessung von Bedeutung

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsanmerkung)

    Strafzumessung bei Kettengeschäften (RD Stefan Rolletschke; HRRS 10/2009, 455 ff.)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafzumessung - BGH zieht die Zügel weiter an: Strafvollzug auch bei kurzen Freiheitsstrafen

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 311
  • NJW 2009, 3379
  • NStZ 2009, 637
  • StV 2009, 644
  • BStBl II 2010, 323
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    In Fällen fingierter Ketten- oder Karussellgeschäfte, die auf Hinterziehung von Steuern angelegt sind, ist bei der Strafzumessung der aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden als verschuldete Auswirkung der Tat zu Grunde zu legen, soweit den einzelnen Beteiligten die Struktur und die Funktionsweise des Gesamtsystems bekannt sind (im Anschluss an BGHSt 47, 343).

    Maßgeblich ist deshalb der vom Vorsatz umfasste, aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden, der in dem Überschuss von gezogener Vorsteuer im Vergleich zu gezahlter Umsatzsteuer besteht (BGH NJW 2002, 3036, 3039).

    Die Steuergefährdung, der der Gesetzgeber mit Schaffung des § 14 Abs. 3 UStG aF (§ 14c UStG nF) entgegenwirken wollte (vgl. BGH NJW 2002, 3036, 3037), ist in einen Schaden umgeschlagen.

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung ist insbesondere dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).

    Erforderlich ist eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).

  • BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell: Schuldumfang bei der

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Damit ist das Steueraufkommen zwar nicht in der Summe der beiden Hinterziehungen, aber im Umfang des jeweils höheren Hinterziehungsbetrages gefährdet (BGH NStZ 2003, 268).

    Der Umstand, dass insoweit für sich genommen eine eigenständige Beihilfe zur Steuerhinterziehung der ursprünglichen Halter gegeben ist, die als solche nicht angeklagt wurde, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 2003, 268).

  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann sich daher zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Strafaussetzung vertraut (BGH NStZ 1985, 459; GA 1979, 59; Urt. vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83).
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00

    Anstiftung zur Steuerhinterziehung; Berufsverbot; Grobe Verletzung der mit seinen

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Bei der Ausstellung einer Scheinrechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ist eine Gefährdung des Steueraufkommens jedenfalls dann gegeben, wenn diese Rechnung zum Vorsteuerabzug benutzt werden kann und der Rechnungsaussteller die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt hat (BGH NStZ 2001, 380, 381).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Erforderlich ist eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung ist insbesondere dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99

    BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung ist insbesondere dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 94/97

    Vorhalt von Vernehmungsschriften im Prozess - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Erforderlich ist eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
    Erforderlich ist eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

  • BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04

    Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer

  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 719/67

    Bindung des Revisionsrichters an Feststellungen des Tatrichters - Verbindlichkeit

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

  • BGH, 10.01.2006 - 4 StR 561/05

    Nicht auszuschließendes Strafverfolgungshindernis des fehlenden Strafantrages bei

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Abgesehen davon, dass die Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB im Regelfall ohnehin einer Versagung der Aussetzung nach § 56 Abs. 3 StGB entgegensteht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ss 85/08, NStZ-RR 2009, 168), erschiene hier die Strafaussetzung für das allgemeine Rechtsempfinden auch nicht schlechthin unverständlich, so dass dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, NJW 2009, 3379, 3282 Rn. 51 = BGHSt 53, 311, 320).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann sich daher zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Strafaussetzung vertraut (BGHSt 53, 311, 320 mwN).

    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann sich daher zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Strafaussetzung vertraut (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311, 320 mwN).

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Insoweit wäre jedenfalls ein Beruhen des Urteils auf dem geltend gemachten Verstoß auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, wistra 2009, 359; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; vgl. schon zum Ausschluss eines Verfahrensverstoßes BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529).
  • LG Wiesbaden, 01.11.2022 - 6 KLs 1111 Js 27125/12

    Cum-Ex: Bewährungsstrafen wegen Steuerhinterziehung

    Dies wäre dann der Fall, wenn eine Aussetzung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (BGHSt 24, 40, 46; BGH, NJW 2009, 3379, 3382).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Hier hat sich die mit der Ausstellung unrichtiger Gutschriften entstandene Gefahr mit der tatsächlichen Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus ebendiesen Gutschriften auch tatsächlich realisiert (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 209/14, wistra 2015, 33 Rn. 13 und Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311), weil die C. die Vorsteuer aus den Gutschriften geltend machte.
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 210/16

    Hinterziehung von Umsatzsteuer (Umsatzsteuerkarussell: Berechnung des

    Ausweislich der Urteilsfeststellungen diente die Verschleierung der wahren Abnehmer der von der Firma P. gelieferten Waren innerhalb einer vom Angeklagten fingierten Lieferkette der Ermöglichung der Hinterziehung von Umsatzsteuern hinsichtlich derselben Waren bei der als Missing Trader tätigen Firma W. In Fällen fingierter Ketten- oder Karussellgeschäfte, die auf die Hinterziehung von Steuern angelegt sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Strafzumessung der aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden als verschuldete Auswirkung der Tat zugrunde zu legen, soweit dem jeweiligen Beteiligten die Struktur und die Funktionsweise des Gesamtsystems bekannt ist (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311).

    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem hinsichtlich derselben Waren mehrfach Umsatzsteuern hinterzogen wurden, ist deshalb im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass das Steueraufkommen des deutschen Fiskus nicht in der Summe der Hinterziehungen der am Hinterziehungssystem beteiligten Firmen, sondern nur im Umfang des jeweils höheren Hinterziehungsbetrages gefährdet oder geschädigt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08 Rn. 43, BGHSt 53, 311, 318; Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, wistra 2003, 140 und Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343).

  • KG, 01.03.2017 - (2A) 172 OJs 26/16

    Kriegsverbrechen gegen Personen im Irak: Ablichten und Posieren mit abgetrennten

    Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Vollstreckung der Strafe dann nicht, wenn die wohl unterrichtete, rechtstreue Bevölkerung in Kenntnis sämtlicher Umstände Verständnis für eine Strafaussetzung zur Bewährung hätte und dadurch nicht in ihrem Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und das Urteil nicht als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Unrecht oder der Kriminalität empfinden würde (vgl. BGHSt 24, 40, 45 f.; 53, 311, 320; BayObLGSt 1977, 196, 197 f.).
  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09

    Keine Steuerhinterziehung bei Verletzung der Nachweispflichten, wenn die

    Die Berücksichtigung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungstatbestände ist nämlich nur dann ausgeschlossen, wenn 'die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der ... Richtlinie und des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung den mit diesen Bestimmungen verfolgten Zielen zuwiderliefe' (EuGH Urteil vom 21.02.2006 - C-255/02, Halifax; vgl. auch Senat Urteil vom 30.04.2009 - 1 StR 342/08).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: unberechtigter Vorsteuerabzug

    Das Landgericht hat zwar ohne Rechtsfehler den Vorsteuerabzug aus den 158 Gutschriften, die es rechtsfehlerfrei als Scheingutschriften bewertet hat, bei der Bestimmung des Hinterziehungsumfangs berücksichtigt (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311; Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, NJW 2002, 1963).

    Letztlich hat sich hier nämlich lediglich die mit der Ausstellung der Scheingutschriften entstehende Gefahr für das Steueraufkommen, der der Gesetzgeber mit Schaffung des § 14 Abs. 3 UStG aF (§ 14c UStG nF) entgegenwirken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343), mit der tatsächlichen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus ebendiesen Gutschriften realisiert (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311).

  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    Einer diesbezüglichen Aufhebung und Einstellung auch auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin bedarf es dabei - unabhängig davon, dass dieses Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO) - im Hinblick auf die insoweit schon erfolgreiche Revision des Angeklagten nicht (vgl. BGHSt 53, 311).
  • LG Saarbrücken, 12.03.2010 - 2 KLs 28/09
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 153/14

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Strafaussetzung zur Bewährung

  • LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22
  • LG Köln, 02.11.2018 - 323 KLs 1/18
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