Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1340
BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08 (https://dejure.org/2008,1340)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - 3 StR 156/08 (https://dejure.org/2008,1340)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08 (https://dejure.org/2008,1340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 52 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB; § 271 StGB; § 276 StGB; § 53 StGB; § 259 StGB
    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche Handlungseinheit; Gesamtvorsatz); mittelbare Falschbeurkundung (öffentliche Urkunde: öffentlicher Glaube; Zulassungsbescheinigung; Fahrzeug-Identifizierungsnummer); Sichverschaffen und ...

  • lexetius.com

    StGB § 271 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Urkundeneigenschaft der Zulassungsbescheinigung und zur mittelbaren Falscheurkundung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit der Förderung einer grenzüberschreitenden "Verschiebung" von mit falschen ausländischen Fahrzeugpapieren ausgestatteten Kraftfahrzeugen ("Fahrzeugdoubletten") durch Unterstützungshandlungen; Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) als ...

  • Judicialis

    StGB § 271 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 271 Abs. 1
    Strafbarkeit der Förderung einer grenzüberschreitenden "Verschiebung" von mit falschen ausländischen Fahrzeugpapieren ausgestatteten Kraftfahrzeugen ("Fahrzeugdoubletten") durch Unterstützungshandlungen; Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) als ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 271 Abs. 1
    Strafbarkeit der Förderung einer grenzüberschreitenden "Verschiebung" von mit falschen ausländischen Fahrzeugpapieren ausgestatteten Kraftfahrzeugen ("Fahrzeugdoubletten") durch Unterstützungshandlungen; Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrzeugdoublette: Fahrzeugschein ist "falsche" öffentliche Urkunde

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Öffentlicher Glaube einer Kfz-Zulassungsbescheinigung; eine Deliktseinheit des § 267 StGB gilt auch für Teilnehmer

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 34
  • NJW 2009, 1518
  • NStZ 2009, 387
  • NZV 2009, 156 (Ls.)
  • NZV 2009, 300 (Ls.)
  • NJ 2009, 170
  • StV 2009, 589
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Wesentliche Kriterien zur Bestimmung der Reichweite des öffentlichen Glaubens sind dabei - neben dem Beurkundungsinhalt als solchem - das Verfahren und die Umstände des Beurkundungsvorgangs sowie die Möglichkeit des die Bescheinigung ausstellenden Amtsträgers, die Richtigkeit des zu Beurkundenden zu überprüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203 f.; BGHSt 42, 131 f.; BGH NJW 1996, 470).

    Die den öffentlichen Glauben legitimierende erhöhte Beweiswirkung kann auf den eigenen Wahrnehmungsmöglichkeiten des die Urkunde ausstellenden Amtsträgers beruhen (BGH NJW 1996, 470), sie kann sich für den Urkundenaussteller aber auch aus den im Verfahren vorzulegenden Bescheinigungen anderer öffentlicher Stellen mit erhöhter Richtigkeitsgewähr ergeben.

    Nachdem damit die Identität des PKW am Tag vor dessen Zulassung im Rahmen der Abgasuntersuchung überprüft worden war und das Ergebnis dieser Überprüfung in der AU-Bescheinigung dem zuständigen - gemäß § 6 Abs. 8 FZV zur Identifizierung des Fahrzeuges verpflichteten - Amtsträger vorlag, konnte und wollte (vgl. BGH NJW 1996, 470) dieser zu öffentlichem Glauben beurkunden, dass die von dem Antragsteller angegebenen, in die Zulassungsbescheinigung Teil I aufzunehmenden Identifizierungsmerkmale, insbesondere die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, sich auf das Kraftfahrzeug bezogen, das am Vortag einer Abgasuntersuchung unterzogen worden war und das nunmehr zum Straßenverkehr zugelassen werden sollte.

  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Bei der Subsumtion des erfolglosen Zulassungsversuchs unter den Tatbestand der § 271 Abs. 1 und Abs. 4, § 22 StGB hat es, da die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Fahrzeugpapieren selbst nicht dem öffentlichen Glauben unterliege (vgl. BGHSt 20, 186), entscheidend darauf abgestellt, ob der Mitangeklagte N. dazu angesetzt habe, falsch beglaubigen zu lassen, dass das in dem Kraftfahrzeugschein nach seinen der Verwaltungsbehörde erkennbaren Merkmalen beschriebene Fahrzeug das ist, das zum öffentlichen Verkehr zugelassen werden sollte.

    Wegen der zum 1. März 2007 eingetretenen Änderung der rechtlichen Grundlagen des Zulassungsverfahrens bedarf es dabei keiner Entscheidung, ob die vom Landgericht in Bezug genommenen, auf der früheren Rechtslage zum Zulassungsverfahren nach §§ 23, 24 StVZO aF basierenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Frage, ob der Fahrzeugschein auch hinsichtlich der Identität des zugelassenen Fahrzeugs eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 271 StGB darstellt (BGHSt 20, 186, 188 einerseits sowie BGHR StGB § 271 Beweiskraft 1 andererseits), miteinander vereinbar sind (verneinend Puppe JZ 1997, 490, 496 f.).

  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 269/92

    Einordnung von Fahrzeugscheinen als öffentliche Urkunden

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Insoweit sei die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ein wesentliches, das jeweilige Fahrzeug kennzeichnendes Merkmal (vgl. BGHR StGB § 271 Abs. 1 Beweiskraft 1).

    Wegen der zum 1. März 2007 eingetretenen Änderung der rechtlichen Grundlagen des Zulassungsverfahrens bedarf es dabei keiner Entscheidung, ob die vom Landgericht in Bezug genommenen, auf der früheren Rechtslage zum Zulassungsverfahren nach §§ 23, 24 StVZO aF basierenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Frage, ob der Fahrzeugschein auch hinsichtlich der Identität des zugelassenen Fahrzeugs eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 271 StGB darstellt (BGHSt 20, 186, 188 einerseits sowie BGHR StGB § 271 Beweiskraft 1 andererseits), miteinander vereinbar sind (verneinend Puppe JZ 1997, 490, 496 f.).

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    c) Da der Angeklagte die strafschärfende Bereicherungsabsicht des Mitangeklagten N., dem die Zulassungen von Kraftfahrzeugen als Mittel zur Erlangung von Vermögensvorteilen dienen sollten (vgl. BGHSt 34, 299, 303), auch hinsichtlich der Zulassung etwaiger weiterer Fahrzeuge kannte, hat er als Gehilfe auch hinsichtlich des PKW Mercedes den Qualifikationstatbestand des § 271 Abs. 3 StGB erfüllt (Cramer/Heine aaO § 271 Rdn. 45; Gribbohm aaO § 271 Rdn. 109; Puppe in NK-StGB § 271 Rdn. 66; aA Hoyer in SK-StGB § 271 Rdn. 36: besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Einer dahingehenden Verschärfung des Schuldspruchs steht, auch wenn das Landgericht in dem Fall des PKW Mercedes nicht vom Qualifikationstatbestand der Entgeltlichkeit ausgegangen ist, das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht entgegen (st. Rspr.; BGHSt 14, 5, 7; BGH NStZ 2006, 34, 35; StV 2008, 233, 234 sowie die Nachweise bei Kuckein in KK 6. Aufl. § 358 Rdn. 18).
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Einer dahingehenden Verschärfung des Schuldspruchs steht, auch wenn das Landgericht in dem Fall des PKW Mercedes nicht vom Qualifikationstatbestand der Entgeltlichkeit ausgegangen ist, das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht entgegen (st. Rspr.; BGHSt 14, 5, 7; BGH NStZ 2006, 34, 35; StV 2008, 233, 234 sowie die Nachweise bei Kuckein in KK 6. Aufl. § 358 Rdn. 18).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Zwar kommt es bei der Hehlerei in Form der Absatzhilfe (für die italienischen Hintermänner, die als Zwischenhehler - vgl. BGH NStZ 1999, 351, 352 m. w. N. - ihrerseits über das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verfügen konnten) auf einen Absatzerfolg des Hehlgutes nicht an (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358; 27, 45).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Wesentliche Kriterien zur Bestimmung der Reichweite des öffentlichen Glaubens sind dabei - neben dem Beurkundungsinhalt als solchem - das Verfahren und die Umstände des Beurkundungsvorgangs sowie die Möglichkeit des die Bescheinigung ausstellenden Amtsträgers, die Richtigkeit des zu Beurkundenden zu überprüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203 f.; BGHSt 42, 131 f.; BGH NJW 1996, 470).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Zwar kommt es bei der Hehlerei in Form der Absatzhilfe (für die italienischen Hintermänner, die als Zwischenhehler - vgl. BGH NStZ 1999, 351, 352 m. w. N. - ihrerseits über das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verfügen konnten) auf einen Absatzerfolg des Hehlgutes nicht an (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358; 27, 45).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
    Durch die Verdingung des Fälschers, gegen Bezahlung drei falsche Ausweispapiere herzustellen, bestimmte der Angeklagte diesen zu dessen Tat nach § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB, über die nicht er, sondern allein der Fälscher Tatherrschaft hatte (vgl. BGH StV 2008, 188, 189).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 520/84

    Urkundenfälschung des faktischen Geschäftsführers

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 90/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenfälschung und Verschaffen von falschen

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 238/00

    Schutz ausländischer Ausweise - Hilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern

  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 138/94

    Hehlerei - Haupttat - Vortat - Beihilfe - Beginn

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Die Strafkammer hat jedoch nicht ausreichend bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; insoweit in BGHSt 53, 34 nicht abgedruckt; vgl. auch Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 214).
  • OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21

    Sperrwirkung der Fälschung von Impfausweisen in Altfällen

    a) Insoweit kann dahinstehen, ob die Anwendung der Norm - was naheliegt - durch die Strafbarkeit nach § 267 Abs. 1 StGB (oben 2.) verdrängt wird (vgl. BGH, NStZ 2013, 40; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08 - juris, Rn. 11; Erb in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 267 Rn. 219).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 31/14

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Umfang des

    Welche Angaben dies im Einzelnen sind, ist, wenn es an einer ausdrücklichen Vorschrift fehlt, mittelbar den gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen, die für die Errichtung und den Zweck einer Urkunde maßgeblich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34 und vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201 mwN).

    Fehlt es an einer klaren Bestimmung der Reichweite der Beweiskraft durch den Gesetzgeber, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung neben dem Beurkundungsinhalt als solchem das Verfahren und die Umstände des Beurkundungsvorgangs sowie die Möglichkeit des die Bescheinigung ausstellenden Amtsträgers, die Richtigkeit der Beurkundung zu überprüfen, in den Blick zu nehmen; auch ist die Anschauung des Rechtsverkehrs zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34 und vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201 (zum Fahrzeugschein) mwN sowie Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 198/98, BGHSt 44, 186).

    Sie kann sich für den Urkundenaussteller aber auch aus den im Verfahren vorzulegenden Bescheinigungen anderer Stellen mit erhöhter Richtigkeitsgewähr ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34).

    Gleichwohl lässt sich hieraus entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht ableiten, der Gesetzgeber habe gerade im Hinblick auf die Bedeutung der Richtigkeit von in Registern gespeicherter Halterdaten der Zulassungsbescheinigung Teil II eine Richtigkeitsgewähr (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34) für die Haltereigenschaft der dort bezeichneten Person beimessen wollen.

    Denn maßgeblich für die Reichweite der Beweiskraft des zu Beurkundenden ist auch, inwieweit die das Dokument ausstellende Amtsperson die Möglichkeit hat, die Richtigkeit des zu Beurkundenden zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34 und vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201 mwN; BGH, Urteile vom 27. August 1998 - 4 StR 198/98, BGHSt 44, 186 und vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, wistra 1996, 142).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ergibt sich damit eine besondere Beweiskraft der Angaben in der Zulassungsbescheinigung II auch nicht aus den im Verfahren vorzulegenden Bescheinigungen anderer öffentlicher Stellen mit erhöhter Richtigkeitsgewähr (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34).

    Zwar kann sich die erhöhte Beweiskraft grundsätzlich auch auf Eintragungen über die Person des Zulassungsinhabers beziehen (so auch BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34).

  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 172/18

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Reichweite der

    Welche Angaben dies im Einzelnen sind, ist der Inhaltsbestimmung durch gesetzliche Regelung zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 198/98, BGHSt 44, 186; Beschlüsse vom 2. Dezember 2014 - 1 StR 31/14, BGHSt 60, 66, 67 f.; vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34, 36 und vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201, 203).

    Wesentliche Kriterien zur Bestimmung der Reichweite des öffentlichen Glaubens sind dabei neben dem Beurkundungsinhalt als solchem das Verfahren und die Umstände des Beurkundungsvorgangs sowie die Möglichkeit des die Bescheinigung ausstellenden Amtsträgers, die Richtigkeit der Beurkundung zu überprüfen; auch ist die Anschauung des Rechtsverkehrs zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 198/98, BGHSt 44, 186, 188 sowie Beschlüsse vom 2. Dezember 2014 - 1 StR 31/14, BGHSt 60, 66, 68 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34, 36).

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Da diese Nutzung des Fahrzeugs dem vom Angeklagten bereits beim Anbringen der falschen Kennzeichen verfolgten Tatvorhaben entsprach, bilden das durch das Anbringen der Kennzeichen verwirklichte Herstellen der unechten Urkunde und deren nachfolgender Gebrauch als tatbestandliche Handlungseinheit eine Tat der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, StV 2009, 589, 590).
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 104/10

    Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger (Bereicherungsabsicht; Tatbegehung gegen

    Dementsprechend betrachten Rechtsprechung und h.L. z.B. auch im Rahmen von § 271 Abs. 3 StGB, der das gleiche Qualifikationsmerkmal enthält wie § 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB, die Bereicherungsabsicht als tatbezogenes Merkmal (BGH StV 2009, 589, 591; Zieschang in LK 12. Aufl. § 271 Rn. 108; Puppe in NK 3. Aufl. § 271 Rn. 66; Cramer/Heine in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 271 Rn. 45; a.A. Hoyer in SK-StGB 6. Aufl. § 271 Rn. 36).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Ihr öffentlicher Glaube umfasst auch die Identität des Fahrzeugs (s. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34 Rn. 19 f.).

    Diesbezüglich genügt der zielgerichtete Wille, mittels der inhaltlich unzutreffenden öffentlichen Urkunde einen mittelbaren Vorteil zu erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, BGHSt 34, 299, 303; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34 Rn. 22; OLG Hamm, Urteil vom 25. November 1955 - 3 Ss 1172/55, NJW 1956, 602; MüKoStGB/Freund, 3. Aufl., § 271 Rn. 48).

  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    aa) Das Herstellen einer unechten zusammengesetzten Urkunde und deren nachfolgender Gebrauch bilden als natürliche Handlungseinheit eine Tat der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB, wenn und soweit dieser Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468, 469; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, StV 2009, 589, 590; Urteil vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 613/88, BGHSt 36, 64, 65; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 267 Rn. 58 mwN).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    und 2. der Urteilsgründe trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechung als einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272), übersehen, dass auch der mehrfache selbständige Gebrauch einer unechten Urkunde mit dem Herstellen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden, wenn der mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

    Nur soweit dieser öffentliche Glaube reicht, können Falschangaben strafbewehrt sein (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1954 - 3 StR 718/53, BGHSt 6, 380, 381; Beschlüsse vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201, 202 f.; vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34, 35 f.; vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5; S/S/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 271 Rn. 8, 20; LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 271 Rn. 9, 29 f.).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 85/18

    Eine Urkundenfälschung bei mehrfachem Gebrauch einer unechten Urkunde

  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 279/15

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer gefälschten Urkunde nach beim

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17

    Mittelbare Falschbeurkundung (keine Erfassung von Gewerbeanmeldungen mangels

  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16

    Urkundenfälschung (Gebrauchmachen; Mehrfachgebrauch); Konkurrenzen

  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

  • BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne

  • OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im

  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

  • LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21

    Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (verschiedene

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht