Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,292
BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,292)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - 1 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,292)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 333 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 331 StGB
    Vorteilsgewährung (Begriff der Unrechtsvereinbarung: Zielsetzung der Einflussnahme auf die Dienstausübung oder der Honorierung früher Dienstausübung; Vorteil; Genehmigung; EnBW; "Fall Claassen"); Bestechung

  • lexetius.com

    StGB § 333

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausgabe von Eintrittskarten für Spiele der FIFA-WM 2006 u.a. an Mitglieder der Landesregierung durch den Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzerns Energie Baden-Württemberg AG (EnBW); Voraussetzung der für eine Vorteilsgewährung erforderlichen (angestrebten) ...

  • Betriebs-Berater

    Freispruch für Utz Claassen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Vorteilsgewährung durch Verschenken von Gutscheinen für Eintrittskarten zur Fußball-WM 2006

  • Judicialis

    StGB § 333

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versendung von Weihnachtsgrußkarten mit Gutscheinen für Logenplätze bei Fußballweltmeisterschaftsspielen durch Vorstandsvorsitzenden an Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg und Staatssekretäre in Bundesministerien ? Strafbarkeit wegen Vorteilsgewährung nach § ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Sponsoring und Vorteilsgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 333

  • rechtsportal.de

    StGB § 333

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der Vorteilsgewährung im Ergebnis bestätigt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verschenkte WM-Tickets: BGH bestätigt Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG Prof. Dr. Utz Claasen vom Vorwurf der Vorteilsgewährung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Vorteilsgewährung durch Ausgabe von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Gewährung von Fussball-Eintrittskarten zur WM 2006 nicht strafbar

  • strafverteidiger.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Korruptionsstrafbarkeit durch "Klimapflege"

  • manager-magazin.de (Pressebericht, 14.10.2008)

    Freispruch: Utz Claassen siegt vor dem BGH

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.10.2008)

    WM-Ticket-Affäre: BGH bestätigt Freispruch für Claassen mit Unbehagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewährung von Fussball-Eintrittskarten zur WM 2006 nicht strafbar

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Verbindung des Angenehmen mit dem Nützlichen - Ein neues Anwendungsgebiet für die Gesamtbetrachtungslehre des BGH (RA'in Dr. Silke Noltensmeier)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Strafbarkeit der "Klimapflege" nach §§ 331, 333 StGB (Philipp Reinhold; HRRS 4/2010, S. 213)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 333 StGB
    Voraussetzungen einer Vorteilsgewährung im Fall der Einladung hochrangiger Amtsträger

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Unrechtsvereinbarung bei Vorteilsannahme und -gewährung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grenzen der Vorteilsgewährung: Fußballkarten von EnBW an Politiker

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 6
  • NJW 2008, 3580
  • NStZ 2008, 688
  • StV 2009, 28
  • WM 2008, 2226
  • DB 2008, 2532
  • JR 2010, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    b) Da § 334 Abs. 3 Nr. 2 StGB bereits den Versuch unter Strafe stellt, durch das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils auf eine derartige Ermessensentscheidung Einfluss zu nehmen, und es daher für die Strafbarkeit ohne Belang bleibt, ob die Diensthandlung tatsächlich vorgenommen und durch den (in Aussicht gestellten) Vorteil beeinflusst wird (BTDrucks. 7/550, 276; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 334 Rn. 3), hängt die Frage, ob der Täter einen Vorteil zu gewähren beabsichtigt und den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung erstrebt, maßgeblich von seiner Motivation ab (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16 f. zu § 333 Abs. 1 StGB).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Als Beurteilungskriterien kommen neben der Art, dem Wert und der Zahl der Vorteile auch die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte), die Vorgehensweise beim Anbieten, Versprechen oder Gewähren der Vorteile (Heimlichkeit oder Transparenz) sowie die Plausibilität einer anderen Zielsetzung in Betracht (BGH NJW 2008, 3580).

    Um zu beurteilen, ob eine konkludente Unrechtsvereinbarung getroffen wurde, ist eine Gesamtschau aller im konkreten Einzelfall vorhandenen Indizien vorzunehmen (vgl. zur Vorteilsannahme: BGH NJW 2008, 3580, 3583; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 331 Rn. 38a).

    Aus der Formulierung "für die Dienstausübung" folgt, dass der Amtsträger und der Vorteilsgeber eine zumindest stillschweigende Übereinkunft treffen müssen, wonach die Vorteilszuwendung und die Dienstausübung im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses verknüpft sind (BGH NJW 2008, 3580, 3583; Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 331 Rn. 21 ff.; Weinland JM 2015, 35).

    Der Zweck der Zuwendung muss also darin bestehen, auf die künftige Dienstausübung des Amtsträgers Einfluss zu nehmen oder dessen vergangene Dienstausübung zu honorieren (BGH NJW 2008, 3580, 3583).

    Als Beurteilungskriterien kommen neben der Art, dem Wert und der Zahl der Vorteile auch die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte), die Vorgehensweise beim Anbieten, Versprechen oder Gewähren der Vorteile (Heimlichkeit oder Transparenz) sowie die Plausibilität einer anderen Zielsetzung in Betracht (BGH NJW 2008, 3580).

  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

    Ein Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte ist jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (vgl. nur BGH, Urteile vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 279, und vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6; MüKoStGB/Korte, 2. Aufl., § 331 Rn. 60 mwN).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: grundsätzlich weiter

    Als mögliche Indizien für oder gegen das Ziel, mit dem Vorteil auf die künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen oder die vergangene Dienstausübung zu honorieren, fließen neben der Plausibilität einer anderen - behaupteten oder sonst in Betracht kommenden - Zielsetzung in die wertende Beurteilung namentlich ein: die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte), die Vorgehensweise bei dem Angebot, dem Versprechen oder dem Gewähren von Vorteilen (Heimlichkeit) sowie die Art, der Wert und die Zahl solcher Vorteile (BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6 Rn. 30 ff.; vom 18. Oktober 2017 - 2 StR 529/16 Rn. 30 und vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11 Rn. 23).
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Für die finanzielle Hilfe des Angeklagten T. gegenüber dem Fußballverein bestanden mit dessen bisherigem Engagement, das bei einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Vereins aus betriebswirtschaftlicher Sicht verloren gewesen wäre, ebenfalls plausible Gründe (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vorteilsannahme aufgehoben

    Dabei genügt es nunmehr, dass der Vorteil von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (BGHSt 49, 275 [281] - Wuppertaler Spendenskandal; BGHSt 53, 6 [14 f.]).

    Dienstausübung und Vorteil müssen aber "inhaltlich verknüpft" sein - zwischen beiden muss ein Gegenseitigkeitsverhältnis in dem Sinne bestehen, dass der Vorteil nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (BGHSt 53, 6 [16]; 49, 275 [282 f.]).

  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Disziplinarklage

    Es genügt, dass der Vorteil von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (vgl. BGHSt 49, 275, 281 - Wuppertaler Spendenskandal; BGHSt 53, 6, 14 f.).

    Es muss ein Gegenseitigkeitsverhältnis in dem Sinne bestehen, dass der Vorteil nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (BGHSt 53, 6, 16; 49, 275, 282 f.).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Die im Strafbefehl angenommene Verknüpfung der von dem Kläger entgegengenommenen Zuwendungen (Vortragshonorare) von Pharmaunternehmen mit seiner Tätigkeit als Chefarzt einer Spezialabteilung auf dem Gebiet der klinischen Diabetologie ist darauf gestützt, dass den beteiligten Firmen die Chefarztstellung bekannt war, ihnen an der Verwendung ihrer Produkte in der von dem Kläger geleiteten Abteilung gelegen war und sie - im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 (7) Ss 173/09-AK 101/09 - NStZ 2011, 164) - mit den Zuwendungen auf ein generelles Wohlwollen des Klägers abzielten.
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Darunter ist jede Leistung zu verstehen, auf die der Begünstigte keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 Rn. 14 m.w.N.).

    Zwischen dem Vorteil und der Dienstausübung muss ein "Gegenseitigkeitsverhältnis" in dem Sinne bestehen, dass der Vorteil nach dem (angestrebten) ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 Rn. 30).

    Dies setzt voraus, dass der Vorteilsgeber mit dem Ziel handelt, auf die künftige Dienstausübung des Amtsträgers bzw. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten Einfluss zu nehmen und/oder seine vergangene Dienstausübung zu honorieren (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 Rn. 30, vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11 - NJW 2011, 2819 Rn. 23 m.w.N. und vom 18. Oktober 2017 - 2 StR 529/16 - juris Rn. 30).

    Diese muss nach den Vorstellungen der Beteiligten nicht - noch nicht einmal in groben Umrissen - konkretisiert sein (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 Rn. 30).

    Vielmehr sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch solche Fälle strafbar sein, in denen nur das generelle Wohlwollen und die Geneigtheit des Amtsträgers (hier: eines für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten) erkauft bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 Rn. 27 m.w.N.).

  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

    Denn nach der Neufassung dieser Tatbestände werden auch die Fälle erfasst, in denen durch einen Vorteil nur das generelle Wohlwollen und die Geneigtheit des Amtsträgers erkauft bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird, wobei allerdings zwischen dem Vorteil und der Dienstausübung ein "Gegenseitigkeitsverhältnis" in dem Sinne bestehen muss, dass der Vorteil nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat, also Ziel der Vorteilszuwendung ist, auf die künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen und/oder die vergangene Dienstausübung zu honorieren (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 15 f. mwN).

    Denn hierunter ist jede Leistung zu verstehen, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 11 mwN).

  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19

    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung;

  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21

    Einflussnahme auf Amtsträger durch Wahlkampfspende (Fall Regensburg)

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - 1 Ws 429/14

    Strafbarkeit von Zuwendungen einer Gesellschaft an Amtsträger der als alleinige

  • LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04

    Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit dem Abschluss von entgeltlichen Verträgen

  • BGH, 18.10.2017 - 2 StR 529/16

    Beschränkung von Rechtsmitteln (Widerspruch zwischen Revisionsantrag und

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2016 - 9 S 911/14

    Kündigung eines Chefarztes; Beweiswürdigung im Rahmen einer Verdachtskündigung;

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

  • LG München II, 08.04.2019 - 64 Js 31544/14

    Angeklagte, Leistungen, Gemeinde, Werbung, Angeklagten, Angeklagter,

  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18

    Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)

  • LG Hamburg, 08.04.2022 - 622 KLs 4/20

    Prozess um Rolling-Stones-Karten: Freispruch und Geldstrafen

  • VG Berlin, 23.01.2014 - 80 K 40.12

    Disziplinarrecht - Vorteilsannahme, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.283

    Disziplinarbemessung bei Vorteilsannahme im kommunalen Ehrenamt

  • OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Forenbeitrag im

  • VG Dresden, 25.08.2010 - 7 L 391/10

    Wasserzweckverband muss Sponsoring sofort einstellen

  • VG Berlin, 13.05.2015 - 80 K 24.13

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17

    Unterfallen von Betriebsausgaben unter das Abzugsverbot bei Zahlung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht