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   BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08   

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BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08 (https://dejure.org/2008,6)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08 (https://dejure.org/2008,6)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 (https://dejure.org/2008,6)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 370 Abs. 1, Abs. 3 AO; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 46 StGB; § 56 StGB; § 407 StPO; § 400 AO
    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt: Sozialrechtsakzessorietät; Berechnung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen: gezahlte Löhne als Nettoarbeitsentgelt, Schätzung, Fiktion der Nettolohnabrede); ...

  • lexetius.com

    StGB § 266a; AO § 370 Abs. 1 und 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von gerichtlichen Schätzungen von an illegal beschäftigte Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlten Lohnsummen; Fiktion einer Nettolohnabrede für illegale Beschäftigungsverhältnisse; Zweck des § 14 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV); Zulässigkeit ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerhinterziehung - Strafzumessung

  • Judicialis

    AO § 41 Abs. 2; ; AO § ... 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 3; ; AO § 371; ; EStG § 39c; ; SGB IV § 14 Abs. 2; ; StGB § 46; ; StGB § 52; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 266a; ; StPO § 267 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 407 Abs. 1

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerstrafrecht: Strafen für Steuerhinterziehung drastisch verschärft

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Berechnung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge und Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von gerichtlichen Schätzungen von an illegal beschäftigte Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlten Lohnsummen - Fiktion einer Nettolohnabrede für illegale Beschäftigungsverhältnisse - Zweck des § 14 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch ( SGB IV ) - ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von gerichtlichen Schätzungen von an illegal beschäftigte Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlten Lohnsummen - Fiktion einer Nettolohnabrede für illegale Beschäftigungsverhältnisse - Zweck des § 14 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch ( SGB IV ) - ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wichtige Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Strafhöhe bei der Steuerhinterziehung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung und strafbefreiende Selbstanzeige

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerstrafrecht - BGH stellt Orientierungswerte zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafhöhe bei der Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarzarbeit und die strafrechtlichen Folgen

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    § 370 AO; § 14 Abs. 2 SGB IV
    Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schärfere Strafen für Steuersünder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH-Leitlinien zur Bestrafung von Steuersündern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schärfere Strafen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • heuking.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • strafverteidiger.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (faktisch auch zu Betrug und Untreue)

  • vergaberecht.cc (Kurzinformation)

    Strafmaßerhöhung - Höheres Strafmaß für Bauunternehmer bei Steuerhinterziehung

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • ebnerstolz.de (Pressemitteilung)

    Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 02.12.2008)

    Gefängnis für Steuerhinterzieher

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Bundesgerichtshof verschärft Strafen wegen Steuerhinterziehung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung und Freiheitsstrafe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Höhere Freiheitsstrafen für Sozialabgabenbetrug und Steuerhinterziehung gefordert

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Strafrahmen der Steuerhinterziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Entwicklungen im Steuerstrafrecht 2018/2019 und aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Gewährung des Vorsteuerabzugs - ein Plädoyer für jeden steuerehrlichen Unternehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafe für Steuersünder

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung: Steuerschaden und Strafe müssen in Relation stehen

Besprechungen u.ä. (8)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Strafzumessungsraster bei Steuerhinterziehung? (RA u. StB Dr. Ingo Flore)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kehrtwende des BGH bei der Berechnung des Schuldumfangs für § 266a StGB

  • IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Strafzumessung - Steuern, Strafen, Stufenleiter?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafzumessung - Steuern, Strafen, Stufenleiter (Teil II)

  • dr-carl-und-kollegen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsatzentscheidung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (RA Dr. Florian Körber)

  • spiegel.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 08.12.2008)

    "Viel Raum für Deals"

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung (RA Paul Vogel)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Schwarzarbeit": Drastische Strafen für Bauunternehmer wegen Steuerhinterziehung! (IBR 2009, 117)

Sonstiges

  • welt.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 11.02.2012)

    Deutschland wird für Steuersünder viel ungemütlicher

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 71
  • NJW 2009, 528
  • ZIP 2009, 473
  • NStZ 2009, 271
  • NZBau 2009, 181 (Ls.)
  • StV 2009, 188
  • StV 2009, 639
  • WM 2009, 865
  • BB 2008, 2712
  • BB 2009, 312
  • BStBl II 2009, 934
  • BauR 2009, 553
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    Denn der Straftatbestand des § 266a StGB ist sozialrechtsakzessorisch ausgestaltet (BGHSt 47, 318 f.; 51, 125, 128 m.w.N.; 52, 67, 70).

    Demgegenüber gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das Entstehungsprinzip (§ 22 Abs. 1 SGB IV, BGHSt 47, 318, 319; vgl. auch BSGE 41, 6, 11; 54, 136 ff.; 59, 183, 189; 75, 61, 65), das auch bei der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV Anwendung findet (einschränkend Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 57. Ergänzungslieferung 2008 SGB IV § 14 Rdn. 139; vgl. aber BAGE 105, 187, 191 ff.).

    Diese Unterschiede zwischen Lohnsteuer und Sozialabgaben rechtfertigen auch für das Strafrecht eine unterschiedliche Bemessungsgrundlage für die Hinterziehung von Lohnsteuer einerseits und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen andererseits (vgl. BGHSt 47, 318, 319 zu § 266a StGB: "unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird").

    Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird in diesem Zusammenhang lediglich durch die dem Straftatbestand des § 266a StGB als echtem Unterlassungsdelikt immanente Tatbestandsvoraussetzung beschränkt, dass dem Arbeitgeber die Erfüllung der Handlungspflicht möglich und zumutbar sein muss (BGHSt 47, 318, 320).

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    Denn Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ist stets das Bruttoarbeitsentgelt (vgl. § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V; § 162 Nr. 1 SGB VI; § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB VII; § 342 SGB III; § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI i.V.m. § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V; BSGE 64, 110, 111 f.).

    cc) Mit Einführung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV wurde die bis dahin geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts, nach der bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen mit Schwarzlohnabreden der Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge eine Bruttolohnvereinbarung zu Grunde zu legen ist (vgl. BGHSt 38, 285; BGH wistra 1993, 148 f.; BSGE 64, 110 ff.), für den Bereich des Sozialversicherungsrechts durch einen "Federstrich des Gesetzgebers" obsolet (BTDrucks. 15/726 S. 3 f.).

    Die wesentliche Rechtsfolge einer Nettolohnvereinbarung - die Befreiung des Arbeitnehmers von seiner Lohnsteuerpflicht und seiner Beitragslast zu Lasten des Arbeitgebers - werde daher von den Parteien des illegalen Beschäftigungsverhältnisses nicht angestrebt (BGH wistra 1993, 148 m.w.N.; BSGE 64, 110, 114 f., 116); vielmehr wolle in solchen Fällen gerade auch der Arbeitgeber im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen.

    (5) Der Umstand, dass die Fiktion einer Nettolohnvereinbarung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV zu einem Bruttoarbeitsentgelt führen kann, das den Wert der Arbeitsleistung übersteigt (vgl. BSGE 64, 110, 117; Boxleitner aaO Kap. 17 Rdn. 59), steht der Anwendung der Vorschrift § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV bei der Bemessung der im Sinne von § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls nicht entgegen.

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 48, 360; BGH wistra 2004, 262, 263; StV 2007, 132) erfüllt ein Vermögensverlust von mehr als 50.000 EUR beim Regelbeispiel des besonders schweren Falles des Betrugs (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB) das Merkmal "in großem Ausmaß".

    Dazu hatte der Senat in BGHSt 48, 360 ausgeführt:.

    Zwar ist anerkannt, dass die Auslegung tatbestandsspezifisch zu erfolgen hat; gleichwohl ist bei von der Begehungsweise und vom Unwertgehalt ähnlichen Delikten wie dem Betrug und der Steuerhinterziehung eine einheitliche Grenzziehung in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 48, 360, 364).

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 690/01

    Arbeitslohn - Schwarzgeldvereinbarung

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    Eine derartige Vereinbarung führt zwar zur Nichtigkeit der Schwarzlohnabrede, nicht aber zu der des gesamten Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BAGE 105, 187, 191 ff.).

    Zwar bezweckt diese Vorschrift auch, den Arbeitgeber von einer Schwarzlohnabrede abzuhalten (vgl. BAGE 105, 187, 194).

    Demgegenüber gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das Entstehungsprinzip (§ 22 Abs. 1 SGB IV, BGHSt 47, 318, 319; vgl. auch BSGE 41, 6, 11; 54, 136 ff.; 59, 183, 189; 75, 61, 65), das auch bei der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV Anwendung findet (einschränkend Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 57. Ergänzungslieferung 2008 SGB IV § 14 Rdn. 139; vgl. aber BAGE 105, 187, 191 ff.).

  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern");

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 176, 178).

    Solche Umstände sind bei anpassungsfähigen Hinterziehungssystemen, wie etwa den sog. Umsatzsteuerkarussellgeschäften, bei Kettengeschäften unter Einschaltung sog. "Serviceunternehmen" und im Bereich der illegalen Arbeitnehmerüberlassungen regelmäßig gegeben (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 176, 178).

  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    Da der Angeklagte über die Beschäftigung der bei den Einzugsstellen nicht angemeldeten Arbeitnehmer keine Aufzeichnungen führte, durfte das Landgericht die Höhe der an diese Personen gezahlten Löhne auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisse schätzen (vgl. BGHSt 38, 186, 193; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 5; BGH wistra 2007, 220 f.).

    Liegt danach ein Arbeitsverhältnis vor, können die Vertragsparteien die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (vgl. BGH NStZ 2001, 599, 600).

  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 605/92

    Aufhebung eines Urteils wegen zu großem Schuldumfang - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    cc) Mit Einführung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV wurde die bis dahin geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts, nach der bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen mit Schwarzlohnabreden der Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge eine Bruttolohnvereinbarung zu Grunde zu legen ist (vgl. BGHSt 38, 285; BGH wistra 1993, 148 f.; BSGE 64, 110 ff.), für den Bereich des Sozialversicherungsrechts durch einen "Federstrich des Gesetzgebers" obsolet (BTDrucks. 15/726 S. 3 f.).

    Die wesentliche Rechtsfolge einer Nettolohnvereinbarung - die Befreiung des Arbeitnehmers von seiner Lohnsteuerpflicht und seiner Beitragslast zu Lasten des Arbeitgebers - werde daher von den Parteien des illegalen Beschäftigungsverhältnisses nicht angestrebt (BGH wistra 1993, 148 m.w.N.; BSGE 64, 110, 114 f., 116); vielmehr wolle in solchen Fällen gerade auch der Arbeitgeber im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen.

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so dass die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (ständige Rspr.; vgl. BGHSt 20, 121, 125).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    Anders mag das etwa bei der Verwendung des Begriffs des großen Ausmaßes als Tatbestandsmerkmal eines Verbrechenstatbestandes sein (vgl. zu dem inzwischen aufgehobenen § 370a AO: BGH wistra 2004, 393 ff.; 2005, 30 ff.).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
    Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 41, 1, 5; 46, 107, 120).
  • SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06

    Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 11.12.2002 - 1 StR 454/02

    Aussetzung der Strafe zur Bewährung (erforderliche Sozialprognose; besondere

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 511/03

    Bandenmäßig und gewerbsmäßig begangener Betrug (Bande); besonders schwerer Fall

  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 466/92

    Zulässigkeit einer ergebnishaften Mitteilung von durch Schwarzarbeit erworbenen

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

  • BSG, 11.11.1975 - 12 RK 12/74
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86

    Verurteilung wegen Betrugs und wegen Steuerhinterziehung - Erlangung

  • BGH, 17.11.2006 - 2 StR 388/06

    Betrug (Vermögensverlust großen Ausmaßes; besonders schwerer Fall);

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

  • BGH, 09.07.2003 - 3 StR 225/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (relativ vorgerücktes Alter; besondere Härte;

  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97

    Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 160/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92

    Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist

  • BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99

    Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler

  • LG München II, 13.03.2014 - W 5 KLs 68 Js 3284/13

    Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß - Kein besonders schwerer Fall

    Die Kammer hat die Wertgrenze für das große Ausmaß in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH vom 02.12.2008, Az. 1 StR 416/08, NJW 2009, 528) für den Fall eines Verschweigens von Einkünften bei einer Steuerverkürzung von 100.000,00 EUR angesetzt.
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Angesichts der für jeden Fall weitgehend identischen Strafzumessungsgründe hat die Kammer sich bei der Differenzierung der Einzelstrafen insbesondere an der Höhe der jeweils mit verursachten Steuerschäden orientiert; dabei hat sie auch die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze zur Strafbemessung bei Steuerverkürzungsbeträgen in Millionenhöhe (vgl. etwa BGH, Urteile vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08, juris Rn. 41 ff.; vom 25.04.2017 - 1 StR 606/16, juris Rn. 17 mwN) berücksichtigt.
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Das Landgericht hat zudem wesentliche Feststellungen, die für eine Arbeitgebereigenschaft sprechen und aus denen sich Rückschlüsse auf das Vorstellungsbild des Angeklagten ergeben könnten, nicht in die Beweiswürdigung eingestellt (vgl. zu den Kriterien für die Feststellung der Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77 Rn. 14; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13).
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