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   BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09   

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BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09 (https://dejure.org/2009,1141)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2009 - 5 StR 266/09 (https://dejure.org/2009,1141)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2009 - 5 StR 266/09 (https://dejure.org/2009,1141)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 271 StGB; § 95 AufenthG; § 60a Abs. 4 AufenthG
    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); mittelbare Falschbeurkundung (Konsumtion); Duldungsbescheinigung (öffentliche Urkunde)

  • lexetius.com

    StGB §§ 27, 271; AufenthG § 95

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers durch tätige Hilfeleistung bei bestehender Entschlossenheit des Täters zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts ungeachtet der Hilfeleistung; Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 i.V.m. § 78 Abs. 6 und § 78 Abs. 7 S. 1, 2 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 3, AufenthG § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10, StGB § 27, StGB § 271
    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, unerlaubter Aufenthalt, Duldung, öffentliche Urkunde, Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung

  • Judicialis

    AufenthG § 60a Abs. 4; ; AufenthG § 78 Abs. 6; ; AufenthG § 78 Abs. 7; ; StGB § 27; ; StGB § 271

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers durch tätige Hilfeleistung bei bestehender Entschlossenheit des Täters zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts ungeachtet der Hilfeleistung; Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 i.V.m. § 78 Abs. 6 und § 78 Abs. 7 S. 1, 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers ausgedehnt

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 140
  • NJW 2010, 248
  • NStZ 2010, 171
  • NStZ 2010, 457 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 300
  • NStZ-RR 2010, 332
  • StV 2010, 247
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (29)

  • BayObLG, 17.05.2000 - 4St RR 55/00

    Strafbarkeit des Erschleichens eines sog. Schenken-Visums in einem anderen Staat

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Die Strafvorschrift will das ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren im Interesse materiell richtiger Entscheidungen gegenüber Falschangaben absichern (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 376) und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die materielle Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung schützen (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; Mosbacher aaO § 95 Rdn. 246; für § 95 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative AufenthG auch Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht 1996 S. 82, 147; a.M. Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit 2004 S. 117 ff.).

    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ws 10/04

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit eines Deutschen bei fremdnützig unrichtigen

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Die Strafvorschrift will das ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren im Interesse materiell richtiger Entscheidungen gegenüber Falschangaben absichern (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 376) und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die materielle Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung schützen (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; Mosbacher aaO § 95 Rdn. 246; für § 95 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative AufenthG auch Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht 1996 S. 82, 147; a.M. Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit 2004 S. 117 ff.).

    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).

  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    (1) Es unterliegt freilich keinem Zweifel, dass die genannten Bescheinigungen als solche öffentliche Urkunden darstellen (BGHSt 42, 131).

    Die Frage der Beweiskraft ist vielmehr - unter Anlegung eines strengen Maßstabs - für die jeweils betroffenen Angaben anhand der für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, aber auch nach der Verkehrsanschauung zu prüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203; BGHSt 42, 131; BGH NJW 1996, 470).

  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) stellt sich mithin nicht (BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 m.w.N.).

    Dabei muss nicht entschieden werden, ob Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit schon deswegen nicht gegeben ist, weil dem "untergetauchten" Ausländer stets ein "Auftauchen" zum Zweck der Erlangung einer Duldung möglich und zumutbar ist (BGH StV 2005, 24, 26; krit. Mosbacher aaO § 95 Rdn. 80 ff.).

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist grundsätzlich jede Handlung als Hilfeleistung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist nicht erforderlich (BGH NJW 2007, 384, 388 m.w.N., insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt; BGH NJW 2008, 1460, 1461).

    Anders liegt es nur, wenn der Beihilfehandlung jede Eignung zur Förderung der Haupttat fehlt oder sie erkennbar nutzlos für das Gelingen der Tat ist (BGH NJW 2008, 1460, 1461; vgl. auch BGH StV 1996, 87).

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07

    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Aufenthaltsgestattung,

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Wird der Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG in die Bescheinigung aufgenommen, so ist hierdurch für den Rechtsverkehr unmissverständlich klargestellt, dass sich die Urkunde hinsichtlich der Personalangaben keine Beweiskraft beimisst (OLG Karlsruhe StV 2009, 133; OLG Naumburg StV 2007, 134; KG NStZ 2009, 448; siehe auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 155).

    Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob es der für § 271 StGB erforderlichen Beweiskraft auch in Fällen ermangelt, in denen die Personalangaben zwar ausschließlich auf den Mitteilungen des Antragstellers beruhen, die Behörde den Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG aber gleichwohl unterlassen hat (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 133), oder ob die gesetzlich vorgegebene Hinweismöglichkeit die Beweiskraft der relevanten Personalangaben gar generell in Frage zu stellen vermag.

  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 19 C 08.22

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage;

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).
  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Denn unter dem Blickwinkel der sogenannten omissio libera in causa (vgl. BGHSt 47, 318, 320 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 StR 98/08; Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 67) ist dem illegal eingereisten Täter insoweit die Berufung auf eine etwaige Handlungsunfähigkeit oder Unzumutbarkeit versagt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 59).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist grundsätzlich jede Handlung als Hilfeleistung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist nicht erforderlich (BGH NJW 2007, 384, 388 m.w.N., insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt; BGH NJW 2008, 1460, 1461).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08

    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der

  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
  • BGH, 31.07.2003 - 5 StR 251/03

    Beihilfe zu einem Dauerdelikt (durch das Erklären der Waffenbedienung;

  • BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

  • OLG Frankfurt, 18.08.2000 - 1 Ws 106/00

    Möglichkeit der Abschiebehaft lässt Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04

    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

  • OLG Stuttgart, 04.07.2007 - 4 Ss 198/07

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen mittelbarer Falschbeurkundung: Bewirkung

  • KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05

    Beihilfe zum illegalen Aufenthalt: Strafbarkeit durch Beherbergung eines

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Damit war das in § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG geschützte Rechtsgut, das in der Sicherung des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens gegenüber Falschangaben im Interesse materiell richtiger Entscheidungen und in dem Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit von Verwaltungsentscheidungen zu sehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 Rn. 42 und Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140 Rn. 18), noch nicht in dem erforderlichen Maße gefährdet.
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Das gelte auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09 - juris), wonach für die Personalangaben in einer Aufenthaltsgestattung kein öffentlicher Glaube bestehe, wenn dort der Hinweis aufgenommen sei, dass diese Angaben auf den eigenen Angaben des Ausländers beruhten.

    Die Aufenthaltsgestattung wird im Rechtsverkehr zwar nicht allgemein, also z.B. auch für Personenstandsangelegenheiten oder die Einbürgerung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311), als Identitätsnachweis anerkannt; der öffentliche Glaube dieser Urkunde, d.h. die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann, erstreckt sich nicht auf die Personenangaben (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95 - NJW 1996, 470; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09 - BGHSt 54, 140 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Sie müssen dafür nur eine erhöhte Beweiskraft besitzen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146); denn die Strafvorschrift regelt ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

    Die Tatsache, dass es in mehreren Fällen nicht zur Erteilung eines Aufenthaltstitels kam, steht der Strafbarkeit der darauf abzielenden Handlungen ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 146).

    Auf eine Kausalität der unrichtigen Angaben bei der Erteilung des Aufenthaltstitels kommt es nicht an (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 143).

    Nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich jede Handlung als Hilfeleistung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert (BGH aaO, BGHSt 54, 140, 142 f.).

    f) § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG konsumiert eine mittelbare Falschbeurkundung im Sinne von § 271 Abs. 1 StGB (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 145).

    Er schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 145 f.).

    Die unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen zwar zur Erfüllung des Tatbestands des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG weder für die Erteilung des Aufenthaltstitels ursächlich gewesen sein (vgl. Hohoff in BeckOK-AuslR, § 95 AufenthG Rn. 90) noch bedarf es der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146).

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Zu § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG habe der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden, dass der objektive Tatbestand schon dann erfüllt sei, wenn die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben abstrakt gefährdet sei (BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140).

    Eine Strafbarkeit tritt sogar dann ein, wenn trotz der falschen oder unvollständigen Angaben ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bestand (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146 und vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262 ff.; Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, NJW 2016, 419, 420).

  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und

    Von daher waren die Handlungen ursächlich für die gesamte festgestellte Tat und sind als Beihilfe im festgestellten Umfang zu bewerten (vgl. zum Dauerdelikt : BGHSt 54, 140).
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11

    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht

    Im Hinblick darauf, dass sie sich im Bundesgebiet von vornherein vor den Behörden verborgen haben, stellt sich die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) mithin nicht (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 76/04, BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 mwN; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 142).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Wenn der Handlung jede Eignung zur Förderung der Haupttat fehlt oder sie erkennbar nutzlos für das Gelingen der Tat ist, liegt keine Hilfeleistung im Sinne von § 27 StGB vor (KG NStZ 2006, 530; BGH NJW 2008, 1460, 1461; BGH NStZ 2010, 171, 172).

    Die Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert und der Hilfeleistende dies weiß (st.Rspr.; vgl. etwa BGH NStZ 2019, 461 m.w.N.; BGHSt 46, 107, 109; speziell zur Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vgl. BGHSt 54, 140).

    b) Der Senat kann offenlassen, ob das reine Verpflegen eines Geflüchteten aus humanitären Gründen bereits keine tatbestandsmäßige Beihilfehandlung darstellt, weil rein humanitäre Leistungen lediglich der Verhinderung menschenunwürdiger Existenz dienen und nicht der Vertiefung des ohnehin unerlaubten Aufenthalts (so Mosbacher NStZ 2010, 457, 458; Kretschmer ZAR 2013, 278, 280; Hartmann ZStW 116, 603 f.; Schönke/Schröder/Heine/Weißer StGB 30. Aufl. § 27 Rn. 16; MüKo/Joecks/Scheinfeld StGB 4. Aufl. § 27 Rn. 98; bei omnimodo facturus auch BGH NJW 1990, 2207, 2208; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 184).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Im Übrigen konsumiert nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09 - juris Rn. 12, 20) die Sonderregelung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG den allgemeinen Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1 und 2 StGB.
  • OLG Bamberg, 28.02.2014 - 2 Ss 99/13

    Mittelbare Falschbeurkundung: Stellung eines Asylantrags unter falschem Namen;

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung des Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 42, 131 ff.; BGHSt 54, 140 ff. sowie zuletzt [für falsche Angaben zu Erlangen einer EU-Aufenthaltskarte] OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2014 - 3 Ss 6/2014 [bei juris], jeweils m.w.N.).

    Auch eine Strafbarkeit wegen des Bewirkens falscher Personalangaben in einer Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG kommt vorliegend nicht in Betracht (vgl. hierzu BGHSt 54, 140 ff.; OLG Karlsruhe StV 2009, 133 ff.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 12 ff.), so dass es keiner Entscheidung bedarf, ob der Strafbefehl und damit die angeklagte prozessuale Tat lediglich das Bewirken der falschen Personalangaben im Ablehnungsbescheid oder auch das darin nicht aufgeführte Bewirken falscher Personalangaben in der Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG erfasst.

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung,

    Die Strafvorschrift will das ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren im Interesse materiell richtiger Entscheidungen gegenüber Falschangaben absichern und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die materielle Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung schützen (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 18; BGH NJW 2016, 419 ff. - juris Rn. 42; Senatsbeschluss vorn 9, März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) -), wobei seit dem 28.08.2007 auch wieder das Erschleichen einer Duldung, also das Machen oder Benutzen unrichtiger oder unvollständiger Angaben mit dem Ziel, eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AuslG (Duldung) zu erlangen, strafbar ist (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30, 05.2012 -111-3 RVs 62/12, juris Rn. 7; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 55).

    Um einen möglichst umfassenden Schutz zu gewährleisten, ist durch § 95 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 AufenthG a. F. bereits die Unterbreitung unrichtiger oder unvollständiger Angaben unter Strafe gestellt (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) -).

    Die Vorschrift regelt ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld ausländerrechtlicher Entscheidungen (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn, 19 f.; BGH NJW 2016, 419 ff. - juris Rn. 20, 42; Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) - Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 56; MünchKomm.

    Es genügt daher, wenn der antragstellende Ausländer solche Angaben macht, die im Allgemeinen zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels oder einer Duldung geeignet sind (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 19; BGH NJW 2016, 419 ff.- juris Rn.17, 20; Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2012 - 111-3 RVs 62/12, juris Rn. 8; MünchKomm.

    StGB/Gericke, a. a. 01 Zur Erteilung der Bescheinigung braucht es hingegen nicht zu kommen (vgl. BGHSt 54, 140 ff. juris Rn. 19; BGH NJW 2016, 419 ff, juris Rn. 42; Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) - Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 56).

  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

  • VGH Hessen, 09.06.2015 - 2 A 732/14

    Fahrerlaubniserwerb für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung

  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 Ss 220/09

    Ausländerstrafrecht: Unrichtige Personalangaben zur Erlangung einer Duldung bzw.

  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 2 RVs 10/10

    Aufenthaltsrecht, falsche Angaben

  • AG Kitzingen, 26.04.2021 - 1 Cs 882 Js 16548/20

    Glaubensfreiheit als Entschuldigungsgrund bei Kirchenasyl

  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 13 ME 62/17

    Eigene Angaben; bereichsspezifischer Ausweisersatz; Ausweisersatz; Berichtigung;

  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

  • LG Bad Kreuznach, 05.04.2019 - 2 Qs 42/19

    Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss bei Gewährung von Kirchenasyl:

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 497/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • BGH, 11.11.2009 - 1 StR 547/09

    Konsumtion der mittelbaren Falschbeurkundung durch § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG;

  • VG Augsburg, 29.08.2016 - Au 7 K 15.1614

    Identitätsnachweis zum Erwerb einer Fahrerlaubnis

  • BayObLG, 19.02.2020 - 207 StRR 2415/19

    Die asylrechtliche Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel im Sinne des

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

  • KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11

    Staatsangehörigkeitsrecht: Strafbarkeit falscher Angaben zu Vorstrafen im

  • VG Augsburg, 29.08.2016 - Au 7 K 15.1501

    Aufenthaltsgestattung als Identitätsnachweis für die Erteilung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 10 C 20.1895

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen der

  • OLG Nürnberg, 20.06.2016 - 1 OLG 8 Ss 65/16

    Strafbarkeit nach § 42 StAG bei falschen Angaben zu Vorstrafen

  • OLG Oldenburg, 18.02.2013 - 1 Ss 185/12

    Vorliegen der Beihilfe zur Abtreibung seitens des behandelnden Arztes durch

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - 3 RVs 62/12

    Angabe falscher Personalien zur Beschaffung einer Duldung

  • LG Göttingen, 28.09.2017 - 2 Qs 65/17

    Pflichtverteidigung, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, Täuschung über

  • VGH Bayern, 23.09.2020 - 10 CS 20.2031

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Wegzug des Kindes

  • OLG Stuttgart, 24.02.2010 - 5 Ws 37/10

    Schwierige Rechtslage als Voraussetzung der Bestellung eines Pflichtverteidigers;

  • LG Hamburg, 27.04.2016 - 631 KLs 2/15

    Straflosigkeit der Anstiftung und Beihilfe zur Einreise von venezolanischen

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15

    Strafbarer Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz: Falschangabe zur

  • LG Aachen, 18.11.2020 - 63 KLs 25/19
  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 163/15

    Tätigung unrichtiger Angaben zur Erschleichung der Einbürgerung

  • OLG Koblenz, 24.02.2010 - 1 Ss 213/09

    Ausländerstrafrecht, Erschleichen von Duldungen, Duldung, Verschaffen von

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