Rechtsprechung
BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 129 Abs. 1 StGB; § 344 StPO; § 44 StPO; § 45 StPO; § 25 StGB
Kriminelle Vereinigung (Gemeinschaftswille; Mitgliedschaft; Gründung; Feststellung von Strukturen der Willensbildung); Bande; Mittäterschaft; Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ("europarechtsfreundliche Auslegung"); Rechtmittelbeschränkung ... - lexetius.com
StGB § 129 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Notwendiger übergeordneter Gemeinschaftswille einer Vereinigung i.S.d. §§ 129 ff. Strafgesetzbuch (StGB); Änderung der bisherigen Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Vereinigung i.S.d. § 129 Abs. 1 StGB durch den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; ...
- ra.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Begriff der Kriminellen Vereinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 129 Abs. 1
- rechtsportal.de
StGB § 129 Abs. 1
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Kurzfassungen/Presse (5)
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Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
- beck-blog (Pressemitteilung)
BGH hebt Freispruch der "Kameradschaft Sturm 34" vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung auf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kriminelle Vereinigung von Unterbelichteten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
- juraforum.de (Kurzinformation)
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
Sturm 34
Verfahrensgang
- LG Dresden, 06.08.2008 - 14 KLs 201 Js 29405/06
- BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Papierfundstellen
- BGHSt 54, 216
- NJW 2010, 1979
- NJ 2010, 171
- StV 2010, 304
Wird zitiert von ... (53)
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14
Hooligans als kriminelle Vereinigung
Eine Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist ein auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 mwN).Wie die Willensbildung innerhalb der Vereinigung vollzogen wird, ist hingegen gleichgültig; das Demokratieprinzip kommt gleichermaßen in Betracht wie das Prinzip von Befehl und Gehorsam, sofern dieses nicht nur die jeweils persönliche Unterordnung des einzelnen Mitglieds unter eine oder mehrere Führungspersönlichkeiten widerspiegelt, sondern auf dem gemeinsamen, unter den Mitgliedern abgestimmten Willen der Gesamtheit beruht (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 109 und vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 226 f.;… Beschluss vom 28 17. Dezember 1992 - StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2;… LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 28 jew. mwN).
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20
NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig
Dieses große Tatinteresse hat nicht deshalb eine geringere Bedeutung für eine Beteiligung der Angeklagten als Mittäterin, weil es sich mit den übergeordneten gemeinsamen Zielen aller Mitglieder des NSU deckt (zur Bedeutung solcher Ziele für den - vor dem 24. August 2017 geltenden - Vereinigungsbegriff im Sinne der §§ 129 ff. StGB aF vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 40 f.; zum übergeordneten gemeinsamen Interesse gemäß § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB nF s. BGH…, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, juris Rn. 21 ff.). - BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
(1) Die FDLR stellte aufgrund ihrer Organisationsstruktur, der Anzahl und willensmäßigen Einbindung ihrer Mitglieder sowie der Dauerhaftigkeit der Verbindung eine Vereinigung im Ausland nach altem Recht dar (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 107 ff.; vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221).Diese Willensbildung betraf auch das gemeinsame übergeordnete Interesse, an der Macht in Ruanda teilzuhaben bzw. die Macht zu übernehmen (zur Bedeutung eines solchen Ziels für § 129 Abs. 1 StGB aF s. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 228 ff.).
- LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20
Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande
Der Anwendungsbereich des § 129 StGB ist weiterhin subjektiv zu begrenzen (Fortgeltung der in BGHSt 54, 216 entwickelten Auslegungsgrundsätze).aaa) Ein derartiges übergeordnetes Ziel liegt typischerweise bei politisch, ideologisch, religiös oder weltanschaulich motivierter Kriminalität vor (BGH, Beschluss vom 03.12.2009, 3 StRr 277/09, BGHSt 54, 216 = NJW 2010, 1979).
Hingegen scheidet die Verfolgung eines übergeordneten gemeinschaftlichen Interesses aus, wenn bei den in Aussicht genommenen Straftaten lediglich das persönliche Gewinnstreben des Täters im Vordergrund steht (BGHSt 54, 216).
bbb) Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die zur Bestimmung des "übergeordneten Interesses" in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.12.2009 (BGHSt 54, 216) datiert, also vor dem 54. Gesetz zur Änderung des Strafrechts vom 21.07.2017 ergangen ist, mit dem der Rahmenbeschluss 2008/841/JUI des Rates der Europäischen Union vom 24.10.2008 umgesetzt werden sollte.
(2) Eine Gesetzesauslegung zeigt, dass die vom Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung (BGHSt 54, 216) vorgenommene subjektive Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 129 StGB in Form des "übergeordneten Zwecks" weiterhin nicht nur gesetzeskonform, sondern auch dringend geboten ist.
In seinem grundlegenden Beschluss vom 03.12.2009 (BGHSt 54, 216) legte der Bundesgerichtshof dar, dass er sich trotz des Grundsatzes der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung (EuGH, NJW 2005, 2839) an einer rahmenbeschlusskonformen Auslegung des Merkmals der Vereinigung im Sinne von § 129 StGB gehindert sehe.
Denn tatsächlich wäre eine kriminelle Vereinigung letztlich nicht mehr von einer Bande abzugrenzen, wenn man nicht an den vom Bundesgerichtshof (u.a. in seiner Entscheidung vom 03.12.2009, BGHSt 54, 216) aufgestellten Anforderungen an die Bestimmung eines "übergeordneten Interesses" festhalten würde.
Dass eine solche Abgrenzung aus gesetzessystematischen Gründen nach wie vor dringend geboten ist, ergibt sich daraus, dass im deutschen Strafrecht die Bande lediglich als strafschärfendes Merkmal (nämlich als Qualifikationsmerkmal etwa in § 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 2, 263 Abs. 5, 267 Abs. 4 StGB, § 30a Abs. 1 BtMG beziehungsweise als Regelbeispiel etwa in § 263 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 267 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB) ausgestaltet ist (BGHSt 54, 216).
Die kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB stellt hingegen ein strafbarkeitsbegründendes Merkmal dar; hier ist bereits - zu den diesbezüglichen Gründen sogleich unter (d) - die bloße mitgliedschaftliche Beteiligung, also der Anschluss an die Vereinigung, unter Strafe gestellt (vgl. BGHSt 54, 216).
Dies im Blick schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs an, dass durch eine Verwischung der Grenzen von Bande und krimineller Vereinigung ein unauflösbarer Widerspruch zu wesentlichen Grundgedanken des Systems der Strafbarkeit mehrerer zusammenwirkender Personen (BGHSt 54, 216) ebenso wie zum abgestuften System der Strafbarkeit von Vollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung (…BGHR § 129 Vereinigung 3;… Münchener Kommentar, Schäfer , aaO, § 129 Rz. 36) entstünde; das deutsche materielle Strafrechtsgefüge wäre dann nicht länger stimmig (vgl. BGHSt 54, 216).
Diese Eigendynamik - und die von ihr ausgehende spezifische Gefahr - wird aber vor allem dadurch in Gang gesetzt, dass die Beteiligten sich einem gemeinsamen Ziel verbunden haben, das über die Begehung konkreter Straftaten hinausreicht (BGHSt 54, 216; BGH NJW 2009, 3448;… so auch Münchener Kommentar, Schäfer , aaO, § 129 Rz. 26).
(e) Nimmt man die vorstehend dargestellten Auslegungserwägungen - die jeweils bereits einzeln betrachtet für eine Begrenzung des übergeordneten Interesses sprechen - in ihrer Gesamtheit in den Blick, erscheint es zwingend geboten, auch nach der Gesetzesänderung vom 21.07.2017 an der zuvor ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 03.12.2009, BGHSt 54, 216) festzuhalten, dass ein übergeordnetes Interesses ausscheidet, wenn bei den in Aussicht genommenen Straftaten lediglich das persönliche Gewinnstreben des Täters im Vordergrund steht.
Diese besteht - worauf erneut hinzuweisen ist - darin, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 03.12.2009 (BGHSt 54, 216) dargelegt hatte, dass eine Umsetzung des Rahmenbeschlusses ohne Modifikationen zu unauflösbaren Systembrüchen im deutschen Strafrecht führe, und damit den Appell an den Gesetzgeber verbunden hatte, bei einer Neuregelung des Begriffs der kriminellen Vereinigung dafür Sorge zu tragen, dass das deutsche materielle Strafrechtsgefüge in sich stimmig bleibe.
Würde nun auch jede Bande dem Begriff der kriminellen Vereinigung unterfallen - genau dies wäre letztlich das Ergebnis der von der Staatsanwaltschaft intendierten Auslegung - entstünde dadurch ein unauflösbarer Widerspruch zu wesentlichen Grundgedanken des Systems der Strafbarkeit mehrerer zusammenwirkender Personen (BGHSt 54, 216) ebenso wie zum abgestuften System der Strafbarkeit von Vollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung (vgl. BGHSt 54, 216).
Auf die daran anknüpfenden Erwägungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 54, 216; NJW 2009, 3448), dass diese Eigendynamik vor allem dadurch in Gang gesetzt werde, dass die Beteiligten sich einem gemeinsamen Ziel verbunden haben, das über die Begehung konkreter Straftaten hinausreicht, geht sie jedoch nicht ein.
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
Zuvor hatte die Rechtsprechung unter einer - im Strafgesetzbuch nicht näher definierten - Vereinigung einen auf eine gewisse Dauer angelegten, freiwilligen organisatorischen Zusammenschluss von mindestens drei Personen verstanden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (s. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 23 mwN; vgl. bereits zur ?Verbindung? RG, Urteil vom 23. Februar 1931 - 2 D 834/30, JW 1931, 3667).Wie bereits nach der früheren Rechtslage können Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität ebenso wie sonstige Zusammenschlüsse aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität auch unter den neuen Begriff der kriminellen Vereinigung fallen (vgl. BT-Drucks. 18/11275 S. 11; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42).
Das gemeinsame Interesse muss insbesondere über die bezweckte Begehung der konkreten Straftaten und ein Handeln um eines persönlichen materiellen Vorteils willen hinausgehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, juris Rn. 24;… Urteile vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22; vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42; LG Köln, Beschluss vom 9. November 2020 - 101 Qs 72/20, NStZ-RR 2021, 74 ff.; BT-Drucks. 18/11275 S. 11;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 40 f.;… SKStGB/Stein/Greco, 9. Aufl., § 129 Rn. 15;… SSWStGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 18;… s. auch Montenegro, GA 2019, 489, 502; Martin, Kriminalistik 2018, 269, 271).
Dies gilt insbesondere für eine Abgrenzung zur Bande (vgl. bereits BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 29; zur bewaffneten Gruppe im Sinne des § 127 StGB s. BGH…, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 14 ff.).
Demgegenüber stellt § 129 Abs. 1 StGB die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als solche unter Strafe (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 29).
(3) Die sich aus der Gesetzesbegründung ergebenden Erwägungen bei Neufassung des § 129 StGB bestätigen, dass neben der - möglicherweise nur rudimentären - Organisationsstruktur gerade das Tatbestandsmerkmal der Verfolgung eines übergeordneten Interesses zur Unterscheidung zwischen Bande und Vereinigung dienen soll (s. BT-Drucks. 18/11275 S. 11; vgl. zuvor bereits BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 44 aE).
- BGH, 17.06.2010 - AK 3/10
Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen …
aa) Die FDLR stellt aufgrund ihrer Organisationsstruktur, der Anzahl und willensmäßigen Einbindung ihrer Mitglieder sowie der Dauerhaftigkeit der Verbindung eine Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129, 129 a, 129 b StGB dar (vgl. hierzu im Einzelnen BGH NJW 2009, 3448, 3459 f.; 2010, 1979, 1981). - BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung; …
Das Merkmal des Gruppenwillens ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil dessen Existenz dem Einzelnen die Begehung von Straftaten erleichtert und das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückdrängt, woraus sich die vereinigungsbezogene Gefährlichkeit im Sinne der in größeren Personenzusammenschlüssen liegenden typischen Eigendynamik ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 229). - BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10
Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation …
Das notwendige voluntative Element ist regelmäßig hinreichend belegt, wenn festgestellt ist, dass die Mitglieder der Organisation nicht nur kurzfristig ein gemeinsames Ziel verfolgen, das über die Begehung der konkreten Straftaten hinausgeht, auf welche die Zwecke oder Tätigkeit der Gruppe gerichtet sind, und hierbei - etwa im Rahmen der Vorbereitung oder der Verwirklichung dieser Straftaten - koordiniert zusammenwirken (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216).Der Senat hat in der jüngeren Vergangenheit in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass auch mit Blick auf Rechtsakte der Europäischen Union an dieser Umschreibung einer kriminellen Vereinigung festzuhalten ist und es gegebenenfalls dem Gesetzgeber obliegt, als erforderlich angesehene Modifikationen vorzunehmen (BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 110 f.; Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 f.).
- BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16
Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm; …
In Bezug auf Körperverletzungsdelikte fehlt es insbesondere an Anhaltspunkten dafür, dass ihnen ein koordiniertes, von einem übergeordneten ideologischen Ziel der AN GP und einem entsprechenden Gruppenwillen getragenes Vorgehen zugrunde lag, wie es beispielsweise der Fall sein kann, wenn eine Vereinigung es darauf anlegt, körperliche Auseinandersetzungen gezielt zu suchen oder zu provozieren (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 231 f.; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 474 f.). - LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess
Nach der Rechtsprechung ist unter einer Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB a.F. der auf eine gewisse Dauer angelegte, organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 28, 147 = NJW 1979, 172; BGHSt 46, 349 (354) = NJW 2001, 1734 f.; BGH, NJW 2010, 1979 ff.; BGH, NJW 2015, 1540 ff.).Denn die nachhaltige aufeinander abgestimmte gemeinsame Verfolgung einer derartigen übergeordneten Zielsetzung ist nach Auffassung der Rechtsprechung in der Regel nur dann möglich, wenn die Mitglieder der Gruppierung sich unter Zurückstellung ihrer individuellen Einzelmeinungen einem auf die Erreichung des gemeinsamen Ziels gerichteten Gruppenwillen unterordnen (BGH, Urt. 3 StR 277/09 v. 03.12.2009, NJW 2010, 1979, 1982 ff.;… BGH, Beschl. 3 StR 537/14 v. 09.07.2015, NJW 2016, 657 Rn. 13, 15).
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
- BGH, 07.05.2019 - AK 13/19
Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff; …
- BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als …
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder; …
- BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer …
- BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
- BGH, 17.12.2015 - AK 43/15
Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung …
- BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Gruppe Freital; Einschüchterung …
- LG Köln, 27.01.2014 - 101 KLs 1/13
- BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12
Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger …
- BGH, 10.06.2015 - 1 StR 399/14
Bestechung von Amtsträgern eines anderen EU-Mitgliedstaats (zweistufige …
- BGH, 14.07.2016 - StB 22/16
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 03.09.2020 - AK 27/20
Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer; …
- OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in …
- BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein …
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 33/21
Kriminelle Vereinigung bei einem auf die Begehung von auf Gewinnerzielung …
- BGH, 02.06.2016 - AK 28/16
Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als …
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20
Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems …
- BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei …
- BGH, 05.09.2019 - AK 49/19
Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff; …
- BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt); …
- OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15
Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung …
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter …
- LG Dresden, 17.04.2013 - 15 Qs 34/12
Sachsen: Funkzellenabfrage bei Anti-Nazi-Protest war rechtswidrig
- LG Köln, 21.11.2017 - 104 Ks 89/16
Rocker muss fast sieben Jahre in Haft
- BGH, 06.04.2017 - StB 6/17
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen …
- BGH, 19.05.2015 - AK 10/15
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …
- OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09
"Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen …
- BGH, 10.11.2016 - AK 55/16
Dringender Tatverdacht der Beteiligung an einer außereuropäischen terroristischen …
- BGH, 14.06.2017 - AK 26/17
Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …
- BGH, 18.06.2015 - AK 15/15
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …
- BGH, 14.10.2010 - 4 StR 382/10
Mangelnde Feststellungen zur bandenmäßigen Begehung eines Diebstahls
- BGH, 06.09.2018 - AK 34/18
Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des …
- BGH, 14.06.2017 - AK 27/17
Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …
- BGH, 14.06.2017 - AK 28/17
Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …
- VG Köln, 23.03.2010 - 22 K 181/08
Meinungsfreiheit und Jugendschutz
- KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11
Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt
- LG Kleve, 29.04.2021 - 120 Qs 14/21
Billigung von Straftaten, NSU, Reichskriegsflagge, Paulchen Panther
- BGH, 18.06.2015 - AK 16/15
Fortdauer einer Untersuchungshaft aufgrund des Vorwurfs der Unterstützung einer …
- VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18
Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2021 - 7 StS 1/21
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
- BGH, 10.11.2016 - AK 56/16
Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft im Rahmen des Verdachts der …