Rechtsprechung
BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 370 AO; § 371 AO; § 386 Abs. 4 Satz 2 AO
Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines Strafaufhebungsgrundes; Bestimmtheitsgebot); Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung (Teilselbstanzeige; gestufte Selbstanzeige; Sperrgründe; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 AO, § 371 Abs 1 AO, § 371 Abs 2 Nr 1 Buchst a Alt 2 AO, § 371 Abs 2 Nr 2 AO, § 170 Abs 1 StPO
Steuerhinterziehung: Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige, der Sperrwirkung der Ermittlungstätigkeit eines Amtsträgers und der Entdeckung der Tat - IWW
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer doppelten Rechtfertigung hinsichtlich der Privilegierung des Steuerstraftäters gegenüber anderen Straftätern durch Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch; Möglichkeit der Rückkehr zur Steuerehrlichkeit im Sinne einer Strafbefreiung durch eine ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige, der Sperrwirkung der Ermittlungstätigkeit eines Amtsträgers und der Entdeckung der Tat
- steuerrechtsiegen.de
Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei vollständiger Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- ra.de
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige, der Sperrwirkung der Ermittlungstätigkeit eines Amtsträgers und der Entdeckung der Tat
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Strafbefreiung nach § 371 AO bei Teilselbstanzeige
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (31)
- beck-blog (Kurzinformation)
Trotz Selbstanzeige keine Straffreiheit
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Tabula rasa im Steuerrecht, oder: Nur der ganz reine Tisch hilft noch.
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Weitere Verschärfung im Steuerstrafrecht Teilselbstanzeige nicht ausreichend
- IWW (Kurzinformation)
Keine wirksame Teilselbstanzeige?
- IWW (Kurzinformation)
Gestutzte Selbstanzeige
- IWW (Kurzinformation)
Straffreiheit nur bei vollständiger Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- IWW (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)
Geldwäschestrafbarkeit aufgrund einer steuerlichen Selbstanzeige?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafbefreiende Selbstanzeige und die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- lto.de (Kurzinformation)
Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- lto.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
"ganz oder gar nicht"
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkei
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Erschwerte Straffreiheit für Selbstanzeiger
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Bestrafung wegen Steuerhinterziehung trotz Selbstanzeige
- handelsblatt.com (Kurzinformation)
Steuersündern droht bei der Selbstanzeige künftig Beschränkung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Selbstanzeige wirkt nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit strafbefreiend
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verschärfung der Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige
- haufe.de (Kurzinformation)
Zur Selbstanzeige: Halbe Wahrheit bewirkt noch keine Straffreiheit
- dr-schulte.de (Kurzinformation)
Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht erschwert
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bei strafbefreiender Selbstanzeige nun strengere Vorschriften möglich - Steuerrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eine Selbstanzeige führt nicht zur Strafbefreiung, wenn der Steuerpflichtige nur diejenigen bisher nicht erklärten Einnahmen nacherklärt, deren Aufdeckung er befürchtet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Beschluss zur Selbstanzeige: Nur Stpfl., die mit ihrer Selbstanzeige nach § 371 AO insgesamt reinen Tisch machen gehen zukünftig straffrei aus.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Für eine unvollständige Nacherklärung von Einnahmen gibt es gar keine Strafbefreiung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verschärfung der Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerrecht, Selbstanzeige - Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige nur bei vollständigen Angaben strafbefreiend
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit - Steuerhinterzieher müssen für mögliche Straffreiheit alle verheimlichten Konten offenlegen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung: nur bei vollständigen Angaben wirkt Selbstanzeige strafbefreiend!
- 123recht.net (Kurzinformation)
Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit strafbefreiend
Besprechungen u.ä. (7)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Die Grundsatzentscheidung des BGH zu § 371 AO - Fragen über Fragen
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitiger Abschied von der Teilselbstanzeige?
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
§ 371 AO: Der BGH macht reinen Tisch
- IWW (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)
Geldwäschestrafbarkeit aufgrund einer steuerlichen Selbstanzeige?
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Harter Kurs gegen Steuerhinterziehung // BGH-Urteil empört Experten
- dav-erbrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Licht- und Schattenseiten der Selbstanzeige und Selbstanzeigeberatung (RA'in Alexandra Mack; ErbR 2014, 302-310)
- rpmed.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die steuerliche Selbstanzeige hat nur Wirksamkeit bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
Sonstiges (2)
- Burhoff online Blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
"Lob” von "höchster Stelle” für den 1. Strafsenat des BGH ...
- IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Selbstanzeigenberatung - Vertrauensschutz für Teilselbstanzeigen
Verfahrensgang
- LG München II, 23.06.2009 - W 5 KLs 62 Js 19810/05
- BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09
- BGH, 28.06.2010 - 1 StR 577/09
Papierfundstellen
- BGHSt 55, 180
- NJW 2010, 2146
- ZIP 2010, 43
- NStZ 2010, 642
- NStZ 2011, 285 (Ls.)
- StV 2010, 485
- WM 2010, 1377
- BB 2010, 2027
- DB 2010, 15
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Dabei dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeitsprognose nicht überspannt werden, weil sie auf einer (noch) schmalen Tatsachenbasis erfolgen muss (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180, 187;… vgl. auch Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 371 Rn. 156).Vielmehr genügt es, dass konkrete Anhaltspunkte für die Tat als solche bekannt sind (BGH aaO, BGHSt 55, 180, 187 mwN).
Ist das Vorliegen eines Sachverhalts wahrscheinlich, der die Aburteilung als Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit rechtfertigen würde, ist die Tat entdeckt (BGH aaO, BGHSt 55, 180, 186).
Eine Entdeckung der Tat ist somit bei verschleierten Steuerquellen bereits vor einem Abgleich mit den Steuererklärungen des Steuerpflichtigen denkbar, wenn die Art und Weise der Verschleierung nach kriminalistischer Erfahrung ein signifikantes Indiz für unvollständige oder unrichtige Angaben ist (BGH aaO, BGHSt 55, 180, 188;… vgl. auch Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 371 Rn. 159).
- LG München II, 13.03.2014 - W 5 KLs 68 Js 3284/13
Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß - Kein besonders schwerer Fall
Ist dem Steuerpflichtigen - wie hier dem Angeklagten - auf Grund unzureichender Buchhaltung oder fehlender Belege eine genau bezifferte Selbstanzeige nicht möglich, so ist er gehalten, von Anfang an, also bereits auf der ersten Stufe einer sog. "gestuften" Selbstanzeige, alle erforderlichen Angaben über die steuerlich erheblichen Tatsachen, notfalls auf der Basis einer Schätzung anhand der ihm bekannten Informationen, zu berichtigen, zu ergänzen oder nachzuholen (BGH vom 20.05.2010, Az. 1 StR 577/09, NStZ 2010, 642). - BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10
Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei …
Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Teilselbstanzeigen - auch wenn sie als solche zunächst nicht erkennbar sind - schon bisher keine wirksamen Selbstanzeigen i.S.d. § 371 AO, weil es bei solchen Selbstanzeigen an der erforderlichen (vollständigen) Rückkehr zur Steuerehrlichkeit fehlt (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180).Namentlich ist in die Würdigung mit einzubeziehen, ob es sich um bewusste Abweichungen handelt oder ob - etwa bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - in der Selbstanzeige trotz der vorhandenen Abweichungen noch die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit gesehen werden kann, denn gerade diese soll durch die Strafaufhebung gemäß § 371 AO honoriert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180, 181, Rn. 7 mwN; vgl. auch BT-Drucks. 17/4182 S. 4, BR-Drucks. 851/10 S. 4).
- BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15
Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens; …
Eine Anfrage- und gegebenenfalls Vorlagepflicht besteht deshalb nicht (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10 u.a., BGHSt 56, 73, 90 f.; vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180, 183;… KK/Hannich, StPO, 7. Aufl., § 132 GVG Rn. 6 mwN). - BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …
Der Verzicht auf den Strafanspruch ist vorrangig dem fiskalischen Interesse an der Erschließung unbekannter Steuerquellen geschuldet (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09 - NJW 2010, 2146 Rn. 7). - OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
Genügt nämlich die erste Stufe der Selbstanzeige den Anforderungen (dazu BGHSt 55, 180), kommt es nicht darauf an, ob ein die Sperrwirkung auslösender Tatbestand nach § 371 Abs. 2 AO noch vor Eingang der konkretisierenden zweiten Stufe der Selbstanzeige bei der Finanzbehörde eintritt.Richtig ist zwar, worauf die Beklagten in dem nachgereichten Schriftsatz aufmerksam machen, dass durch eine Selbstanzeige nur "dem Grunde nach" die Sperrwirkung nicht umgangen werden kann (BGHSt 55, 180).
Bereits vor dem Abgleich der entdeckten Steuerquelle mit den Steuererklärungen des Steuerpflichtigen kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 55, 180) im Einzelfall eine Entdeckung schon aus der Feststellung einer "verschleierten" Steuerquelle ergeben, wenn nämlich die Art und ::1::kriminalistischer Erfahrung ein signifikantes Indiz für unvollständige oder unrichtige Angaben des Steuerpflichtigen ist.
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22 c) Hier bedarf es zur umfassenden rechtlichen Überprüfung der möglichen Suspendierung der Strafbewehrung der Erklärungspflicht der Aufklärung und Erläuterung, warum der Angeklagte, obwohl er bereits seit Dezember 2018 als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen war, im Mai 2020 jedenfalls noch nicht "formell" als Beschuldigter geführt wurde, wenn die Einbindung der M. H. GmbH in die "Umsatzsteuerbetrugskette" zu diesem Zeitpunkt bereits erkannt war (UA S. 22; vgl. § 397 Abs. 3 AO und BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 5 StR 540/01 Rn. 7, BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 3); die Tatentdeckung allein, die den Sperrgrund nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO herbeiführt (dazu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180 Rn. 24, 26), genügt nicht.
- FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17
Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben
Hierfür genügt es, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Tat bekannt sind; ein hinreichender Tatverdacht ist nicht erforderlich (vgl. BGH Beschluss vom 20.05.2010 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180). - BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (erforderlicher Umfang der Selbstanzeige: …
Mit dieser Regelung gewährt der Gesetzgeber denjenigen Vertrauensschutz, die noch vor dem Urteil des Senats vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09 (BGHSt 55, 180) eine Selbstanzeige eingereicht und damit darauf vertraut hatten, dass eine Teilselbstanzeige für ausreichend befunden wurde, um eine Strafbefreiung zu erlangen (…BGH, aaO Rn. 11).Dementsprechend sind auf Teilselbstanzeigen die Maßstäbe aus dem Urteil des Senats vom 20. Mai 2010, 1 StR 577/09, wonach eine wirksame Selbstanzeige nur dann gegeben ist, wenn der Steuerpflichtige vollständig in die Steuerehrlichkeit zurückkehrt, nicht anzuwenden (…BGH, aaO Rn. 11).
- OLG Hamm, 27.10.2015 - 5 RVs 119/15
Steuerhinterziehung, Feststellungen, Umfang, Selbstanzeige, Sperrwirkung
Ist dem Steuerpflichtigen auf Grund unzureichender Buchhaltung oder fehlender Belege eine genau bezifferte Selbstanzeige nicht möglich, so ist er gehalten, von Anfang an, also bereits auf der ersten Stufe einer so genannten "gestuften" Selbstanzeige, alle erforderlichen Angaben über die steuerlich erheblichen Tatsachen, notfalls auf der Basis einer Schätzung anhand der ihm bekannten Informationen, zu berichtigen, zu ergänzen oder nachzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09 -, NStZ 2010, 642; LG München II, Urteil vom 13. März 2014 - W 5 KLs 68 Js 3284/13 -, zitiert nach juris).Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO wird heute maßgeblich durch die objektive Voraussetzung der Tatentdeckung im vorstehend verstandenen Sinne und weniger durch die subjektive Komponente bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09 -).
- AG Kiel, 27.11.2014 - 48 Ls 1/14
Berichterstattung über den Erwerb einer Steuer-CD - Sperrgrund für die …
- AG Tübingen, 08.01.2019 - 16 OWi 16 Js 16727/18
Bußgeldsache in Baden-Württemberg: Weitergabe einer Urne zur Bestattung im …
- LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11