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   BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10   

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https://dejure.org/2011,2302
BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10 (https://dejure.org/2011,2302)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2011 - 1 StR 582/10 (https://dejure.org/2011,2302)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10 (https://dejure.org/2011,2302)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 337 StPO
    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines Verdeckungsmordes (Kenntniserlangung durch den Verlauf der Hauptverhandlung; Beruhen)

  • lexetius.com

    StGB § 211 Abs. 2; StPO § 265 Abs. 1, 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 265 Abs 1 StPO, § 265 Abs 4 StPO
    Strafverfahren: Gerichtlicher Hinweis bei Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines gerichtlichen Hinweises für einen Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord

  • rewis.io

    Strafverfahren: Gerichtlicher Hinweis bei Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Gerichtlicher Hinweis bei Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis eines gerichtlichen Hinweises für einen Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Rechtlicher Hinweis: Wenn der fehlt, hat die Revision häufig Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zum Austausch der Bezugstat beim Mordmerkmal Verdeckungsabsicht

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 07.11.2011)

    "Badewannen-Mord" von Rottach-Egern: Der Tod einer alten Dame

  • merkur.de (Pressebericht, 17.02.2011)

    Badewannen-Mord erneut vor Gericht

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Hinweispflicht (§ 265 StPO) bei der Verurteilung wegen Verdeckungsmordes (Prof. Dr. Dennis Bock; ZIS 2011, 177)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • manfred-genditzki.eu (Verfahrensdokumentation)

    Der Fall Genditzki - Chronologie

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 12.01.2012)

    Hausmeister unter Tatverdacht: Der Mord, der keiner war

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 121
  • NJW 2011, 1301
  • NStZ 2011, 304
  • NJ 2011, 400
  • StV 2012, 68
  • JR 2012, 86
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Nach dem unwidersprochenen Vortrag (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, Rn. 16 mwN) in der vom Generalbundesanwalt in Bezug genommenen Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft (inhaltsgleich zu einer dienstlichen Stellungnahme des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft) wurde "die Frage des Schadensbegriffs, insbesondere die Frage des möglichen Vorliegens eines Schadens in der Form eines Gefährdungsoder Realschadens" von Beginn der Sitzung an "vielfach vom Gericht mit der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft erörtert und diskutiert".
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Danach bestehen Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes beispielsweise betreffend die Tatzeit, den Tatort, das Tatobjekt, das Tatopfer, die Tatrichtung, eine Person des Beteiligten oder bei der Konkretisierung einer im Tatsächlichen ungenauen Fassung des Anklagesatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, 123 ff., und Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, aaO; Norouzi, aaO, Rn. 51; BeckOKStPO/Eschelbach, Stand 1. Januar 2018, § 265 Rn. 36).
  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Auf seine Revision hin wurde das im ersten Rechtsgang erlassene Urteil durch Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2011 (Az.: 1 StR 582/10) mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    Es ist aber weder Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus der detailreich in einer Chronologie nacherzählten Entwicklung von A.   die Umstände herauszusuchen, die die Wertung der Strafkammer tragen könnten, noch ist es ihm möglich, der Verurteilung wegen Verdeckungsmordes eine andere als die von der Strafkammer angenommene Verdeckungstat (etwa die festgestellte Körperverletzung) zugrunde zu legen; dem steht auch § 265 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, NJW 2011, 1301).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Dabei kommt es auf den Einzelfall an (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, wesentliche Veränderung des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens durch Austausch der Bezugstat beim Verdeckungsmord; Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 213, 214, Tatzeitveränderung bei Alibibehauptung für die in der Anklage bezeichnete Tatzeit; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 197 f., Annahme einer anderen schuldhaften Handlung als Ursache für den tatbestandsmäßigen Erfolg).
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Der aus Fairnessgründen gebotene Schutz des Angeklagten vor Überraschungsentscheidungen erfordert keine restriktive Auslegung des § 265 StPO, sondern eine umfassende Hinweispflicht (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, 124).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Das Gericht hat dem Angeklagten eine entsprechende Kenntnis auch nicht in sonstiger Weise durch den Gang der Verhandlung vermittelt; eine Revisionsgegenerklärung oder dienstliche Äußerungen, aus denen sich Gegenteiliges ergeben könnte, sind nicht vorgelegt worden (vgl. BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4, Hinweispflicht 4; BGH NJW 2011, 1301, 1303).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 37; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 aaO Rn. 14; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121 Rn. 8 und vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 278).' Diese Rechtsprechung hat der Senat in einem weiteren Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 bestätigt.
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Die dem § 265 StPO nachgebildete Vorschrift (Maur in KKStPO, 8. Aufl., § 416 Rn. 4; LRGössel, StPO, 26. Aufl., § 416 Rn. 12) soll den Angeklagten vor Überraschungen schützen und ihm Gelegenheit zur sachgerechten Verteidigung geben (vgl. zu § 265 StPO BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, NStZ 2018, 673; vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NStZ 2017, 241, und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

    So erfordert beim Mordmerkmal der Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, der Austausch der Bezugstat einen gerichtlichen Hinweis, um den Angeklagten vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Tatvorwurf sachgerecht zu verteidigen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, 122 ff.: Verdeckung einer Körperverletzung statt einer Unterschlagung; dort ist lediglich offen gelassen, ob ein ausdrücklicher Hinweis entbehrlich sein kann, wenn dem Angeklagten die erforderliche Kenntnis schon durch den Gang der Hauptverhandlung vermittelt worden ist).

    Mit dem Verweis auf § 265 Abs. 1 StPO, wonach der Angeklagte "besonders' auf eine veränderte Sachlage hinzuweisen ist, ist die zu der alten Rechtslage vertretene Auffassung, es genüge, wenn der Angeklagte die Änderung eines wesentlichen sachlichen Umstandes dem Gang der Hauptverhandlung entnehmen könne (offengelassen, wie ausgeführt, in BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, 125; vgl. im Übrigen etwa BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, NStZ 2015, 233, 234 mwN), überholt.

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

  • KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Hinweispflicht

  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14

    Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 688/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung

  • OLG Oldenburg, 24.08.2011 - 1 Ss 136/11

    Umfang der rechtlichen Hinweispflicht bei möglicher abweichender Ahndung der Tat

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