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   BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10   

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https://dejure.org/2011,3795
BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10 (https://dejure.org/2011,3795)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2011 - 3 StR 419/10 (https://dejure.org/2011,3795)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10 (https://dejure.org/2011,3795)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 30 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 202a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 152b StGB
    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft (erheblicher objektiver Tatbeitrag; unverzichtbare Voraussetzung; besonders hohes Entdeckungsrisiko; Schmiere stehen); Ausspähen von Daten (Skimming); gewerbs- und bandenmäßiges Nachmachen von ...

  • lexetius.com

    StGB § 30 Abs. 2, §§ 52, 53

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 30 Abs 2 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
    Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei der Verabredung mehrerer Verbrechen durch mehrere Tatbeteiligte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei der Verabredung mehrerer Verbrechen für jeden einzelnen Tatbeteiligten anhand dessen Tathandlungen i.S.d. § 30 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei der Verabredung mehrerer Verbrechen durch mehrere Tatbeteiligte

  • ra.de
  • rewis.io

    Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei der Verabredung mehrerer Verbrechen durch mehrere Tatbeteiligte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei der Verabredung mehrerer Verbrechen für jeden einzelnen Tatbeteiligten anhand dessen Tathandlungen i.S.d. § 30 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenzen bei der Verabredung mehrerer Verbrechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 170
  • NJW 2011, 2375
  • NStZ 2012, 438 (Ls.)
  • NStZ-RR 2011, 368
  • JR 2011, 456
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 11.08.2011 - 2 StR 91/11

    Versuch der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Die Tat stellt hier daher lediglich eine Verabredung zu dem Verbrechen der bandenund gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten dar (BGH wistra 2011, 259, 261).

    Ob daneben der Tatbestand der Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion gemäß § 152a Abs. 5, § 152b Abs. 5, § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt ist (offen gelassen von BGH wistra 2011, 259, 261), kann hier dahinstehen.

    Soweit nach a.A. Tateinheit zwischen beiden Delikten möglich sein soll (vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl., § 149 Rn. 12; Hoyer in SK-StGB § 30 Rn. 60; Murmann in SSW StGB § 30 Rn. 29; offen gelassen von BGH wistra 2011, 259, 261), da dem Vergehen nach § 152a Abs. 5, § 152b Abs. 5, § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegenüber die Verbrechensverabredung nach § 152a Abs. 1, § 152b Abs. 1 und 2 StGB ein eigener Unrechtsgehalt zukomme, sind die Angeklagten wegen der Nichtverurteilung auch nach § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht beschwert.

    Die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen verschiedenen Straftaten richtet sich für jeden Beteiligten allein danach, welche Tathandlungen er im Hinblick auf die jeweilige Tat vorgenommen hat; dies gilt unabhängig davon, ob die einzelne Tat nur verabredet, versucht oder vollendet worden ist (BGH wistra 2011, 259, 261, insoweit mißverständlich BGH NJW 2010, 623, 624).

  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

    Dies sind im Vorfeld der eigentlichen tatbestandsmäßigen Handlungen liegende Vorbereitungshandlungen (BGHSt 56, 170, 171), bei denen die Annahme von Mittäterschaft zwar nicht ausgeschlossen ist, weil Mittäterschaft nicht in jedem Fall eine Mitwirkung am Kerngeschehen voraussetzt.

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, NJW 2011, 2375; insoweit in BGHSt 56, 170 nicht abgedruckt).

    Der Angeklagte war - anders als in Entscheidungen, die von Mittäterschaft ausgegangen sind (vgl. BGH, NJW 2011, 2375; NStZ 2012, 626) - nicht in die Banden- und Organisationsstruktur eingebunden.

  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 197/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Sollte der neue Tatrichter zu dem Ergebnis kommen, dass die Angeklagten nicht Mitglieder einer Bande im Sinne des § 152b Abs. 2 StGB sind, wäre eine Strafbarkeit gemäß §§ 27, 152b Abs. 1 StGB oder gemäß § 149 Abs. 1 Nr. 1, § 152b Abs. 5 StGB zu prüfen (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, BGHSt 56, 170, 171 f.; Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, NJW 2014, 1463, 1464).

    Der neue Tatrichter wird - sollte er zu dem Ergebnis kommen, dass die Angeklagten nicht Mitglieder einer Bande im Sinne des § 152b Abs. 2 StGB sind - für den Fall, dass auf dem verwendeten Skimmer tatsächlich Kartendaten eingelesen und gespeichert worden sind, eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion gemäß § 152b Abs. 5, § 149 Abs. 1 Nr. 1 nF, § 27 StGB zu prüfen haben (vgl. auch Erb, in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 149 Rn. 8 und § 152a Rn. 13; Puppe, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 149 Rn. 9; Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 149 Rn. 4; Weidemann, in: Beck'scher Online Kommentar, StGB, 29. Edition, § 149 Rn. 6; Maier, in: Matt/Renzikowski, StGB, § 149 Rn. 6, jeweils mwN; vgl. auch - noch offengelassen - BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03, wistra 2004, 265, 266 (zu § 149 Abs. 1 Nr. 1 aF StGB); Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, BGHSt 56, 170, 171 f.; Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, NJW 2014, 1463, 1464; aA Feldmann, wistra 2015, 41, 46).

  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 526/11

    Verabredung zu einem Verbrechen (Konkretisierung der geplanten Straftat;

    Zudem richtet sich entgegen der Auffassung des Landgerichts die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen verschiedenen Straftaten - auch bei der Mitwirkung mehrerer Tatbeteiligter - für jeden Beteiligten allein danach, welche Tathandlungen er im Hinblick auf die jeweilige Tat vorgenommen hat, unabhängig davon, ob die einzelne Tat nur verabredet, versucht oder vollendet worden ist (BGHSt 56, 170, 172; wistra 2011, 299, 300).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11

    Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit

    Das bloße Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten in der Absicht, durch diese Daten zu erlangen, die später zur Herstellung von Kartendubletten verwendet werden sollen, stellt demgegenüber lediglich eine Vorbereitungshandlung zur Fälschung von Zahlungskarten dar (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, NJW 2010, 623; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10, NStZ 2011, 89; Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10).

    Vielmehr kommt es auch bei der Verabredung nach § 30 Abs. 2 StGB darauf an, wie viele konkurrenzrechtlich selbstständige Tathandlungen der Täter begangen hat; denn die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen verschiedenen Straftaten richtet sich - auch bei der Mitwirkung mehrerer Tatbeteiligter - für jeden Beteiligten allein danach, welche Tathandlungen er im Hinblick auf die jeweilige Tat vorgenommen hat; dies gilt unabhängig davon, ob die einzelne Tat nur verabredet, versucht oder vollendet worden ist, und in welcher Form der jeweilige Tatbeteiligte an ihr mitgewirkt hat (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10).

  • BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen mittäterschaftlich begangener gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion begegnet danach in den sieben Fällen, in denen es zur Auswertung der ausgespähten Daten und zur Erstellung von Kartendubletten kam (Fälle II. 1, 2, 5, 7, 9 bis 11 der Urteilsgründe), keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH NStZ 2011, 517; NJW 2011, 2375).

    Insoweit ist der Angeklagte allein wegen Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in sechs Fällen zu verurteilen (vgl. BGHSt 56, 170, 172; BGH NStZ-RR 2011, 367, 368).

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Mittäterschaft: wertende

    Angesichts dieser Umstände gibt es greifbare Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte wie auch die übrigen Tatbeteiligten in den Unterstützungshandlungen keinen wesentlichen Tatbeitrag erblickten (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, NJW 2011, 2375).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 123/12

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion;

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen mittäterschaftlich begangener gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion begegnet danach keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517 und vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, NJW 2011, 2375).
  • BGH, 13.10.2016 - 5 StR 397/16

    Würdigung des Gesamtgeschehens als einheitliche Tat

    Unter solchen Vorzeichen ist für die Annahme zweier Taten kein Raum (vgl. auch BGH, Urteile vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, BGHSt 56, 170, 172 f.; vom 8. August 2012 - 2 StR 526/11, NStZ 2013, 33, 34).
  • BGH, 29.08.2019 - 5 StR 392/19
    Es benachteiligt die Angeklagten nicht, dass sie für Tat 3 nicht wegen einer Verabredung zur Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion verurteilt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, BGHSt 56, 170; Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, BGHR StGB § 152a Abs. 5 Konkurrenzen 1).
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