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   BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11   

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https://dejure.org/2012,396
BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11 (https://dejure.org/2012,396)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - 1 StR 438/11 (https://dejure.org/2012,396)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 1 StR 438/11 (https://dejure.org/2012,396)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 374 AO; § 259 StGB; § 370 AO
    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung (Tabaksteuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel; Vollendung und Beendigung: zur Ruhe kommen; Absatzhilfe; versuchte Tat als Vortat)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO; § 55 StPO; § 243 Abs. 4 StPO
    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: unterbliebene Offenlegung der Gespräche mit Mitangeklagten im formellen und materiellen Sinne. Berufung auf Auskunftsverweigerungsrecht im Parallelverfahren, unbeantworteter Antrag auf dienstliche Äußerungen der Berufsrichter ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 374 AO
    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO
    Richterablehnung: Unterrichtungspflicht über Verständigungsgespräche im Parallelverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begehung einer Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Rechtsprechung zur Offenlegung von Verständigungsgesprächen auf Fälle der Vermeidung eines Anscheins von Befangenheit

  • rewis.io

    Richterablehnung: Unterrichtungspflicht über Verständigungsgespräche im Parallelverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wann liegt Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Karten auf den Tisch - wie geht man mit einer Absprache in einem anderen Verfahren um?

  • IWW (Leitsatz)

    § 374 AO: Tatbestandsverwirklichung der Steuerhehlerei auch vor Beendigung der Vortat?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhehlerei bei noch nicht beendeter Steuerhinterziehung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerhehlerei ist auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 151
  • NJW 2012, 1746
  • NStZ 2012, 332
  • NStZ 2012, 640 (Ls.)
  • NStZ-RR 2014, 133
  • NStZ-RR 2014, 134
  • NStZ-RR 2014, 167
  • StV 2012, 393
  • StV 2014, 291
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 534/07

    Erörterungsmangel zur beantragten Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
    Über die sachlichrechtliche Begründungspflicht hinaus löst ein Antrag auf Bewährung eine verfahrensrechtliche Begründungspflicht gemäß § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO nur aus, wenn Bewährung rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07, StV 2008, 345 ).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
    (2) Dies ändert nichts an der Notwendigkeit, auch in solchen Fällen in die Würdigung einer entscheidungserheblichen (Zeugen-)Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene Verständigung in dem gegen ihn wegen derselben Tat durchgeführten Verfahren einzubeziehen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
    Dies folge aus der hier entsprechend geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verständigungsgesprächen mit nur einem Angeklagten (bzw. dessen Verteidigung) bei einer gegen mehrere Angeklagte geführten Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73 mwN).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
    Ohne dass es hier darauf ankäme, könnte es dabei zweckmäßig sein, ihm Vorhalte aus dem einschlägigen Teil der Niederschrift der gegen ihn geführten Hauptverhandlung (§ 273 Abs. 1a StPO) zu machen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07 Rn. 14, StV 2008, 60, insoweit in BGHSt 52, 78, 81 nicht abgedruckt), sodass es die Vorbereitung der Vernehmung fördern könnte, wenn das Gericht den Verfahrensbeteiligten schon vorab entsprechende Ablichtungen überlässt.
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung":

    Bei einer höheren Strafe braucht nicht gesondert begründet zu werden, warum die beantragte Bewährungsstrafe nicht ausreicht (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11 mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16

    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines

    In diesem Fall würde die täterschaftlich begangene Absatzhilfe der Beihilfe zur Steuerhehlerei vorgehen, da hierdurch das nach gesetzlicher Wertung beim Tatbeteiligten eigenständige Unrecht, das in der Mitwirkung am Absatz liegt, besser erfasst wird (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, BGHSt 57, 151; Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 81 mwN).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Dies gilt sowohl dann, wenn es zu einer Verständigung in Gesprächen mit dem Gericht gekommen war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN), als auch dann, wenn - wie nach der dienstlichen Erklärung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen B. und E. - "Verständigungsgespräche" im Wesentlichen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geführt worden waren (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14).

    Selbst wenn nämlich der Vorsitzende sogar in der Hauptverhandlung eine dem Revisionsvorbringen entsprechende Erklärung über den Verlauf des früheren Verfahrens abgegeben hätte, wäre sie nicht in entsprechender Anwendung von § 243 Abs. 4 StPO prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11).

  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13

    Aufklärungsrüge (Würdigung einer mit einem Belastungszeugen getroffenen

    Das Landgericht hatte deshalb zu prüfen, ob der Zeuge C. in seinem eigenen Verfahren irrig geglaubt haben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn günstiger als wahre Angaben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, StV 2012, 393 und vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 168) und ob er im Verfahren gegen den Angeklagten nur deshalb bei dieser Aussage geblieben ist, um sich nicht selbst zu widersprechen, obwohl das gegen ihn geführte Verfahren bereits abgeschlossen war.

    Was zu würdigen ist, muss auch in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, StV 2012, 393).

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Durchführung einer Verständigung mit einem

    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).
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