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   BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11   

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BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11 (https://dejure.org/2012,3601)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11 (https://dejure.org/2012,3601)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11 (https://dejure.org/2012,3601)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1AWG
    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; Verstoß gegen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; genehmigungsfähiges Geschäft; Vorteil; Embargoverstoß; rechtswidrige Vermögensverschiebung)

  • lexetius.com

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, AWG § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 34 Abs 1 S 1 Nr 1 AWG
    Außenwirtschaftsgesetz: Verfall der durch Unterbleiben des Genehmigungsverfahrens ersparten Aufwendungen bei genehmigungsfähiger Güterausfuhr

  • verkehrslexikon.de

    Zum Verfall der durch Unterbleiben des Genehmigungsverfahrens ersparten Aufwendungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausfuhr von auf der Ausfuhrliste genannten Güter ohne erforderliche Genehmigung bei Einnahme des Kaufpreises für die Güter als das aus der Tat Erlangte

  • rewis.io

    Außenwirtschaftsgesetz: Verfall der durch Unterbleiben des Genehmigungsverfahrens ersparten Aufwendungen bei genehmigungsfähiger Güterausfuhr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfuhr von auf der Ausfuhrliste genannten Güter ohne erforderliche Genehmigung bei Einnahme des Kaufpreises für die Güter als das aus der Tat Erlangte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 79
  • NJW 2012, 1159
  • NStZ 2012, 265
  • NStZ 2012, 381 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Nach dem gesetzlichen Bruttoprinzip sind wirtschaftliche Werte, die in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar erlangt wurden, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen; Gegenleistungen oder Kosten des Täters bei der Tatdurchführung sind nicht in Abzug zu bringen (BGH, Urteile vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 370; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 66 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 527/06, juris Rn. 4).

    Dieser Normzweck gilt ebenfalls für die Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten nach § 73 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, NJW 2011, 624, 626; vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 373 f.; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73 Rn. 8).

    Danach handelt es sich bei einem Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AWG, wenn die erforderliche Genehmigung vom BAFA zu erteilen gewesen wäre, nicht um eine primär gewinnorientierte Straftat, wie sie der Gesetzgeber im Rahmen der Regelung des § 73 StGB vor allem erfassen wollte (BGH, Urteil vom 21. August192002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 373 f., 375).

    Auf diese Weise kann vor dem Hintergrund der präventiven Zielrichtung des Verfalls das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 269/03, NStZ-RR 2004, 214, 215; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 372).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Maßgeblich ist deshalb die Bestimmung des wirtschaftlichen Wertes des Vorteils, den der Täter für oder durch die Tat erzielt hat (BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 268; vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, BGHR StGB § 73 Erlangtes 1).

    Insoweit ist das Bruttoprinzip nicht beeinträchtigt; denn die Bestimmung des für die Abschöpfung überhaupt in Betracht kommenden Vorteils ist der Bestimmung seines Umfangs logisch vorgelagert (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884; Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 269).

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Ist dagegen strafrechtlich nur die Art und Weise bemakelt, in der das Geschäft ausgeführt wird, so ist nur der hierauf entfallende Sondervorteil erlangt (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884 mwN).

    Insoweit ist das Bruttoprinzip nicht beeinträchtigt; denn die Bestimmung des für die Abschöpfung überhaupt in Betracht kommenden Vorteils ist der Bestimmung seines Umfangs logisch vorgelagert (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884; Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 269).

  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Die Gewichtung der hierfür maßgeblichen Umstände ist der Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen (BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 14).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Die ausweislich ihrer Begründung wirksam auf die Höhe der Verfallsanordnung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Urteile vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, NStZ 2001, 531; vom 25. September 1990 - 1 StR 400/90, BGHR StGB § 73a Wert 1) bleibt ohne Erfolg, soweit sie einen höheren Verfallsbetrag erstrebt.
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 400/90

    Berechnung des Nettogewinns aus einem Betäubungsmitteldeliktes hinsichtlich einer

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Die ausweislich ihrer Begründung wirksam auf die Höhe der Verfallsanordnung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Urteile vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, NStZ 2001, 531; vom 25. September 1990 - 1 StR 400/90, BGHR StGB § 73a Wert 1) bleibt ohne Erfolg, soweit sie einen höheren Verfallsbetrag erstrebt.
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Während der im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB in Fällen der vorliegenden Art abzuschöpfende Sondervorteil regelmäßig berechenbar ist und das Erlangte daher beziffert werden kann, ist für den unbestimmten Rechtsbegriff der unbilligen Härte nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB20nach ständiger Rechtsprechung maßgebend, ob die Anordnung den Betroffenen empfindlich treffen und Grundsätze der Billigkeit sowie das Übermaßverbot verletzen und damit "schlechthin ungerecht" erscheinen würde (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, BGHR StGB § 73c Härte 13).
  • BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03

    Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Auf diese Weise kann vor dem Hintergrund der präventiven Zielrichtung des Verfalls das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 269/03, NStZ-RR 2004, 214, 215; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 372).
  • OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96

    Selbstständiges Verfallverfahren im Hinblick auf die Einnahmen eines privaten

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    Die Anordnung des Verfalls kommt somit auch bei der Verwirklichung eines Fahrlässigkeitstatbestands in Betracht (vgl. LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73Rn. 15; S/S-Eser, StGB, 28. Aufl., § 73 Rn. 4; zum Ordnungswidrigkeitenrecht vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. April 2000 - 3 ObOWi 16/2000, wistra 2000, 395, 396; OLG Celle, Beschluss vom 16. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 358/96, NStZ 1997, 554, 556).
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
    aa) Die Alternative "für die Tat erlangt" scheidet hier aus; denn "für die Tat erlangt" sind Vorteile nur dann, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung oder eine Provision - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.; vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

  • BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94

    Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

  • BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00

    Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 527/06

    Verfall (Unmittelbarkeit; Aktien; Bruttoprinzip); Eigentum; zulässige Inhalts-

  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Soweit sich die Nebenbeteiligte zu 1 auf das Urteil des Senats vom 19. Januar 2012 (3 StR 343/11, BGHSt 57, 79) beruft, sind die dortigen Ausführungen zum Umfang des Erlangten (aaO, S. 83 ff.) durch die neue Gesetzeslage überholt.
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Dies gilt ungeachtet der Genehmigungsfähigkeit der Ausfuhr (Aufgabe von BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79 Rn. 14 ff., 19).

    Deshalb ist in Fällen, in denen die Genehmigung durch das BAFA hätte erteilt werden müssen, als Vorteil lediglich die Ersparnis derjenigen Aufwendungen anzusehen gewesen, die für die Erteilung der Genehmigung hätten erbracht werden müssen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79 Rn. 14 ff., 19).

    Sie nimmt explizit auf das bereits zitierte Urteil des Senats vom 19. Januar 2012 (3 StR 343/11, BGHSt 57, 79) Bezug und stellt klar, dass an dieser Entscheidung nur im Ergebnis und nur deshalb festgehalten werden soll, weil es sich dort um einen fahrlässigen Verstoß handelte, es also an Aufwendungen ?für? die Tatbegehung im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 StGB nF fehlte (BT-Drucks. 18/9525 S. 69).

    Die Einziehung nach § 401 RAbgO war als Nebenstrafe ausgestaltet (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325 Rn. 33), während es sich bei der Einziehung von Taterträgen auch nach neuem Recht nicht um eine strafähnliche Maßnahme handelt (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, NJW 2021, 1222 Rn. 106 ff.; vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14; BGH, Urteile vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, juris Rn. 69 f.; vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79 Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. März 2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18, juris Rn. 21; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73a Rn. 4, § 73b Rn. 2 mwN; aA Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., § 17 Rn. 1118 mwN; Theile, JA 2020, 1, 2 f.).

  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Ob und in welchem Umfang etwas im Sinne der Verfallsvorschriften erlangt wurde, könnte auch nicht allgemein beantwortet werden, sondern dies ist tatbestandsspezifisch danach zu bestimmen, welche Handlung letztlich strafbeziehungsweise bußgeldbewehrt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 368/14, BGHR StGB § 73 Erlangtes 18; Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92; Urteil vom 19. Januar 2012 ? 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 84; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09; NJW 2010, 882, 884; Göhler/Gürtler, aaO, § 29a Rn. 6; NK-StGB/Saliger, aaO, § 73 Rn. 9b; Deutscher, aaO, Rn. 4069; Kudlich, NStZ 2014, 343, 344).

    Dabei muss - entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift ("dadurch') - eine unmittelbare Kausalbeziehung zwischen bußgeldbewehrter Handlung und erlangtem Vorteil bestehen; die hieran anknüpfende Abschöpfung hat spiegelbildlich dem Vermögensvorteil zu entsprechen, welcher aus der Begehung der mit Bußgeld bedrohten Handlung gezogen wurde (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 151, 152; OLG Stuttgart, wistra 2009, 167, 168; OLG Karlsruhe, ZfSch 2013, 172; Göhler/Gürtler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 16. Aufl., § 29a Rn. 10; Müller, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Stand: Oktober 2012, § 29a Rn. 4; Rebmann/Roth/Herrmann, aaO, § 29a Rn. 10; für den Verfall nach § 73 StGB: BGH, Urteil vom 27.November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92; Urteil vom 19. Januar 2012 ? 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 82; Urteil vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884; Urteil vom 2. Dezember 2005, BGHSt 50, 299, 309; LK-StGB/Schmidt, 12. Aufl., § 73 Rn. 19; Wiedner in Graf/ Jäger/Wittig, Wirtschafts-und Steuerstrafrecht, § 73 StGB Rn. 23).

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

    aa) Als Gegenstand des Erlangten kommen auch ersparte Aufwendungen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11, wistra 2011, 394).
  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Da es sich bei der Einziehung des durch die Tat Erlangten nicht um eine Strafe oder strafähnliche Maßnahme handele (BGH, Urteile vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79 Rn. 15; vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 373 mwN; vom 1. März 1995 - 2 StR 691/94, NJW 1995, 2235 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 ff.), komme es auf eine schuldhafte Verstrickung des Begünstigten nicht an.
  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Der dem Verfall unterliegende Vorteil bestimmt sich danach, was letztlich strafbewehrt ist (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 83 f.).

    Soweit das Geschäft bzw. seine Abwicklung an sich verboten und strafbewehrt ist, unterliegt danach grundsätzlich der gesamte hieraus erlangte Erlös dem Verfall (BGH, aaO, BGHSt 57, 79, 84 mwN).

    Bei nach dem Außenwirtschaftsgesetz verbotenen Ausfuhren kommt es schließlich darauf an, ob das dem Vorgang zugrunde liegende Geschäft genehmigungsfähig ist und genehmigt werden müsste (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 83 ff.).

  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 368/14

    Verfall (Begriff des Erlangten: Maßgeblichkeit des Zwecks der Strafvorschrift,

    Die Anordnung des Verfalls kommt somit auch bei der Verwirklichung eines Fahrlässigkeitstatbestands in Betracht (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 81 mwN).

    Ist dagegen strafrechtlich nur die Art und Weise bemakelt, in der das Geschäft ausgeführt wird, ist nur der hierauf entfallende Sondervorteil erlangt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 84 mwN; vgl. insoweit auch Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 249 Rn. 105).

    Erlangt ist in diesem Fall nur der durch das nicht durchgeführte Genehmigungsverfahren erwachsene Sondervorteil in Gestalt des ersparten Aufwands (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 84 f. mwN).

    Bei nach dem Außenwirtschaftsgesetz verbotenen Ausfuhren kommt es schließlich darauf an, ob das dem Vorgang zugrunde liegende Geschäft genehmigungsfähig ist und genehmigt werden müsste (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 83 ff.).

    Die Gewichtung der hierfür maßgeblichen Umstände ist der Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 87 mwN).

  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Hat nämlich ein Ausführender einen Anspruch auf die Genehmigung einer Ausfuhr, so bemakelt die Rechtsordnung nicht die Ausfuhr an sich, sondern lediglich die Umgehung der Kontrollbefugnis der Genehmigungsbehörde; erreicht er andererseits durch das Umgehen eines Genehmigungsvorbehalts, dass er eine - gegebenenfalls auch nur nach dem Ermessen der Genehmigungsbehörde - nicht genehmigungsfähige Ausfuhr durchführen kann, so ist diese Ausfuhr in vollem Umfang bemakelt (so für eine Verfallsentscheidung: BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 19; großzügiger noch BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 10, und BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14, wonach es bereits ausreichen sollte, dass eine Ausfuhr genehmigungs fähig ist).

    Es lägen dann lediglich Formalverstöße vor (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 19; BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Erlangt war in einem solchen Fall nur der durch die Nichtdurchführung des Genehmigungsverfahrens erwachsene (Sonder-)Vorteil (vgl. zur alten Rechtslage: BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 16-17).

    Es liegt auch kein reiner Formalverstoß vor, der rechtfertigen würde, die Einziehung auf ersparte Kosten des Genehmigungsverfahrens zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 19).

  • OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit

    Bei Missachtung des präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt beschränkt sich der Wert in der Regel auf die ersparten Aufwendungen für das unterlassene behördliche Genehmigungsverfahren; bei Zuwiderhandlung gegen ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt ist erlangt die vertragliche Gegenleistung abzüglich der Mehrwertsteuer (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 19. Januar 2012, 3 StR 343/11 - BGHSt 57, 79).

    Auch wenn demgegenüber nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung der Wert des Erlangten im Einzelfall auch nach den ersparten Verwaltungsaufwendungen bemessen werden kann, wenn der Verstoß gegen einen hoheitlichen Genehmigungsvorbehalt bußgeld- oder strafbewehrt ist (BGH, Beschl. v. 19. Januar 2012, 3 StR 343/11 -, BGHSt 57, 79-87), finden diese Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt keine Anwendung.

    In der Entscheidung des BGH vom 19. Januar 2012 (a.a.O.) wird danach differenziert, ob sich die straf- (bzw. bußgeld-) bewehrte Handlung auf einen rein formalen Verstoß gegen einen hoheitlichen Genehmigungsvorbehalt beschränkt, während die eigentliche - gewinnbringende - Tätigkeit nicht in Widerspruch zu den Prinzipien der Rechtsordnung steht, oder ob die nicht genehmigte Handlung selbst rechtlich missbilligt wird.

    Erreicht der Täter Vorteile dadurch, dass er ein - gegebenenfalls auch nur nach dem Ermessen der Genehmigungsbehörde - nicht genehmigungsfähiges Geschäft erfüllt sowie daraus entsprechende Vermögenszuwächse erzielt, so sind diese in vollem Umfang erlangt i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (bzw. i. S. d. § 29a OWiG) und unterliegen daher grundsätzlich uneingeschränkt dem Verfall (BGHSt 57, 79, juris Rn. 17).

    Denn in diesem Fall ist ein rein formaler Verstoß ohne materielles Unrecht gegeben (so z.B. der Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 AWG, BGHSt 57, 79).

  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    Dabei muss die Abschöpfung spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den der Täter aus der Tat gezogen hat (BGH, Urteile vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92; vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 82; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884; LK-StGB/Schmidt, aaO, § 73 Rn. 19; Wiedner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 73 StGB Rn. 23).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

  • OLG Stuttgart, 03.09.2015 - 4 Ws 283/15

    Strafverfahren wegen verbotenen Erwerbs von Insiderpapieren: Anordnung des

  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 352/15

    Anordnung des Verfalls (Vermögensmehrung bei einem Unternehmen, für das der Täter

  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 3-1/13

    Verstoß gegen das Iran-Embargo: Veröffentlichung im Bundesanzeiger als

  • OLG Köln, 28.10.2014 - 19 U 21/14

    Anwaltliche Pflichten bei Verteidigung des Betroffenen gegen eine

  • OLG Hamburg, 02.01.2014 - 2-43/13

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmung des

  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1453/21

    Bestimmung des Wertes des Erlangten im selbständigen Einziehungsverfahren

  • OLG Stuttgart, 27.11.2014 - 2 Ss 155/14

    Ordnungswidriger erlaubnisloser Betrieb gewerblichen Güterkraftverkehrs:

  • LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
  • OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13

    Wertersatzverfall: Anzusetzender Wertpapierwert bei Marktmanipulation durch

  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16

    Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste

  • LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15

    Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21

    Bestimmung des Erlangten für einen unter Verletzung bußgeldbewehrter Vorschriften

  • BGH, 14.08.2018 - 2 StR 251/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Berechnung des

  • BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter

  • BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Güterverkehr; Güterkraftverkehr; Gewerbe; gewerblich; Beförderung; Erlaubnis;

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