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   BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13   

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https://dejure.org/2014,4752
BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,4752)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,4752)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,4752)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 15 StGB
    Rechtsbeugung (Vorliegen einer Verletzung von Recht und Gesetz; subjektiver Tatbestand: Voraussetzung einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz, persönliche Gerechtigkeitsvorstellungen des Richters)

  • lexetius.com

    StGB § 339

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 339 StGB
    Rechtsbeugung: Voraussetzungen für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Allein der Wunsch oder die Vorstellung des Richters, "gerecht" zu handeln oder "das Richtige" zu tun, schließen eine Rechtsbeugung nicht aus; § 339 StGB

  • opinioiuris.de

    Voraussetzungen für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands

  • rewis.io

    Rechtsbeugung: Voraussetzungen für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsbeugungsverfahren mit Revisionsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339
    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Freispruch eines Bußgeldrichters wegen Rechtsbeugung vom BGH aufgehoben, oder: "das Richtige” zu tun reicht nicht …

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu oft freigesprochen? Rechtsbeugung durch OWi-Richter?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeugung - der renitente Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeugung durch notorisch abweichende Rechtsansicht?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorwurf der Rechtsbeugung - Freispruch eines Richters aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewusste Freisprüche in Bußgeldverfahren wegen fehlendem Messprotokoll begründet Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Freispruch gegen angeklagten Richter gekippt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bewusste Freisprüche in Bußgeldverfahren wegen fehlendem Messprotokoll begründet Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Richter-im-Unrecht-Fall

    § 339 StGB
    Rechtsbeugung, Subjektiver Tatbestand

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsbeugungsverfahren mit Revisionsurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 144
  • NJW 2014, 1192
  • NJ 2014, 3
  • NJ 2014, 306
  • StV 2014, 547
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Freiburg, 25.02.2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12

    Akten liegen gelassen: Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe

    Das darüber hinausgehende subjektive Element einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz bezieht sich auf die Schwere des Rechtsverstoßes, insoweit ist Bedeutungskenntnis im Sinn direkten Vorsatzes hinsichtlich der Schwere des Rechtsverstoßes erforderlich (BGHSt 59, 144).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

    a) Die einschränkende Auslegung des § 339 StGB, nach der sich ein Richter einer Rechtsbeugung nur schuldig mache, wenn er sich "bewusst in schwer wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt' (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 -, BGHSt 59, 144 m.w.N.), wahrt die Unabhängigkeit des Richters.
  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    In subjektiver Hinsicht muss sich der Täter bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09 -, NStZ 2010, S. 92 ; Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 -, NJW 2014, S. 1192 ).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    bb) In subjektiver Hinsicht muss sich der Täter bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92, 93; Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, NJW 2014, 1192, 1193, jeweils mwN).

    Nach anderer Ansicht, die sich auf den Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 7/1261, 22 f.) stützt, reicht hinsichtlich des Vorliegens eines Rechtsverstoßes bedingter Vorsatz aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144 mwN).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15

    Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht

    Stützt die Generalstaatsanwaltschaft in einem Klageerzwingungsverfahren wegen Rechtsbeugung ihren Gegenantrag unter Wiedergabe der Entscheidung BGH 2 StR 479/13 auf die ohne konkreten Fallbezug verlautbarte These, ein Zusammentreffen mehrerer gravierender Rechtsfehler sei "hier nicht ersichtlich", ist es weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich zu beanstanden, wenn das Oberlandesgericht anschließend den Klageerzwingungsantrag ohne weitere eigene Sachausführungen "aus den zutreffenden Gründen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft" zurückweist, sofern die nachfolgend auf die Verfassungsbeschwerde vorgenommene materiell - rechtliche Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof ergibt, dass ein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigender Anfangsverdacht in den Aus-gangsbescheiden der Strafverfolgungsbehörden zu Recht verneint wurde.
  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Da aber der objektive Tatbestand nach ständiger Rechtsprechung einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege im oben unter aa) dargelegten Sinn verlangt, muss sich der Vorsatz auch hierauf, also auf die Schwere des Rechtsverstoßes, beziehen, und zwar insoweit als direkter und nicht nur bedingter Vorsatz (BGH, ebenda; BGH NJW 2014, 1192 Rn. 8 ff.).
  • LG Frankfurt/Oder, 06.08.2014 - 23 KLs 13/14

    Rechtsbeugung: Sperrwirkung des Tatbestandes im Verhältnis zu einer Nötigung

    Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede (bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (BGH NJW 2014, 1192f.; BGHSt 41, 247f; 47, 105f; BGH NStZ-RR 2010, 310f).
  • OLG Koblenz, 11.09.2014 - 2 Ws 289/14

    Beachtung der gerichtlichen Begründungspflicht bei der Ablehnung eines

    Hat die Generalstaatsanwaltschaft im Klageerzwingungsverfahren wegen Rechtsbeugung mit ihrer Gegenerklärung das Urteil des BGH vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 -, BGHSt 59, 144-150, wiedergegeben, wonach das Vorliegen des subjektiven Tatbestands der Rechtsbeugung sich aus der Gesamtheit der konkreten Tatumstände ergeben kann, insbesondere auch aus dem Zusammentreffen mehrerer gravierender Rechtsfehler, und bezogen auf den konkreten Sachverhalt lediglich hinzugefügt, dass solche Fehler "hier nicht ersichtlich" sind, genügt das Gericht seinen Begründungspflichten aus Art. 103 Abs. 1 GG , § 34 StPO , wenn es den Antrag ohne eigene Sachausführungen unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft ablehnt.
  • OVG Hamburg, 03.11.2016 - 5 Bs 174/16

    Missbräuchliches Prozessverhalten eines Inhaftierten durch Eingaben bei den

    Zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs gegen die "am Beschluss v. 02.09.16 5 Bs 138/16 beteiligten Richter des OVG" trägt der Antragsteller vor: "Wer sich - wiederholt - über §§ 17 a GVG, 83 VwGO hinwegsetzt tut dies mit Vorsatz iSv § 339 StGB - BGH NJW 2014, 1192 - .
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