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   BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13   

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https://dejure.org/2014,11429
BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13 (https://dejure.org/2014,11429)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2014 - 1 StR 13/13 (https://dejure.org/2014,11429)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13 (https://dejure.org/2014,11429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB; § ... 264 StGB; § 78 StGB; § 78a StGB; § 35 GmbHG; § 43 GmbHG; § 181 BGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 74c Abs. 1 GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 1 und Nr. 3 StPO; § 24 StPO; § 25 StPO; § 148 StPO
    Konkludente Täuschung über subventionsrechtlich erhebliche Preisbestandteile durch Einreichung eines Subventionsantrags (tatsächlich entstandene Kosten; verdeckte Zahlungsrückflüsse [kick-backs] beim Einsatz von Subunternehmern); Vermögensschaden bei Subventionsbetrug ...

  • lexetius.com

    StGB § 263; GVG § 74c Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, § 264 StGB, § 74c Abs 1 GVG, § 338 Nr 1 StPO
    Revision im Strafverfahren wegen Betruges durch Erschleichung von Fördermitteln für die Errichtung eines Tourismusresorts in Brandenburg: Besetzungsrüge für die erkennende Kammer im Fall der Aufteilung von Wirtschaftsstrafsachen auf zwei Wirtschaftsstrafkammern des ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen Betruges durch Erschleichung von Fördermitteln für die Errichtung eines Tourismusresorts in Brandenburg: Besetzungsrüge für die erkennende Kammer im Fall der Aufteilung von Wirtschaftsstrafsachen auf zwei Wirtschaftsstrafkammern des ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren wegen Betruges durch Erschleichung von Fördermitteln für die Errichtung eines Tourismusresorts in Brandenburg: Besetzungsrüge für die erkennende Kammer im Fall der Aufteilung von Wirtschaftsstrafsachen auf zwei Wirtschaftsstrafkammern des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Resort Schwielowsee": Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Resort Schwielowsee" - Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • svz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.12.2013)

    Wenn das Gericht zu lange braucht

  • svz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.06.2014)

    Hotelier Hilpert muss vielleicht doch nicht in den Knast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 205
  • NJW 2014, 2295
  • NJ 2014, 397
  • StV 2015, 339
  • WM 2014, 1085
  • NZG 2014, 746
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Zwar würde es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Konzentrationsgrundsatz zuwiderlaufen, Spezialsachen auf alle oder auf mehrere Kammern so zu verteilen, dass kein eindeutiger Zuständigkeitsschwerpunkt mehr besteht (BGH, Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, 21 22 BGHSt 34, 379, 380; für Schwurgerichte vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77, BGHSt 27, 349; und vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77, NJW 1978, 1594).

    Eine gleichmäßige Verteilung auf zwei Kammern ist aber jedenfalls dann zulässig, wenn der Schwerpunkt der Zuständigkeit eindeutig bei den Wirtschaftsstrafverfahren bleibt (bejaht für einen Anteil von 72 %: BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323, 326; für einen Anteil von 75 %: Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 380 f.; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 1197/91).

    Dabei ist es zulässig, auch der überwiegend für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Kammer einen geringen Anteil an allgemeinen Strafsachen als "Bodensatz" zuzuweisen, um ihre Arbeitskraft abzuschöpfen, wenn zeitliche Lücken in den Wirtschaftsstrafverfahren entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 380).

    Ergänzend verweist der Senat hinsichtlich der tatsächlichen Auslastung der erkennenden Wirtschaftsstrafkammer, für die nicht auf die Zahl der nach dem Geschäftsverteilungsplan rechnerisch abstrakt zugewiesenen Sachen, sondern auf die Belastung der Strafkammer mit Wirtschaftsverfahren nach ihrer Leistungsfähigkeit abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 381), auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift.

  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 576/77

    Verteilung von Schwurgerichtssachen auf eine andere Strafkammer nur bei

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Aufgrund des Konzentrationsgrundsatzes in § 74c GVG darf eine weitere Wirtschaftsstrafkammer nur dann eingerichtet werden, wenn die vorhandene Wirtschaftsstrafkammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen (BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323, 326; zur selben Problematik bei Schwurgerichten vgl. Urteile vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77, BGHSt 27, 349, 350 f.; und vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77, NJW 1978, 1594).

    Dabei ist dem Präsidium wegen der Unsicherheiten, die in der Beurteilung des Geschäftsanfalls für ein kommendes Jahr liegen, ein Ermessensspielraum einzuräumen (vgl. für Schwurgerichte BGH, Urteil vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77, NJW 1978, 1594; BT-Drucks. 8/1844 S. 33).

    Zwar würde es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Konzentrationsgrundsatz zuwiderlaufen, Spezialsachen auf alle oder auf mehrere Kammern so zu verteilen, dass kein eindeutiger Zuständigkeitsschwerpunkt mehr besteht (BGH, Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, 21 22 BGHSt 34, 379, 380; für Schwurgerichte vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77, BGHSt 27, 349; und vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77, NJW 1978, 1594).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Die Revision sieht - gestützt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. November 1967 (4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 337) - für die hier fragliche Konstellation - Ablehnung eines erkennenden Richters und sodann Ablehnung der übrigen erkennenden Richter für die Entscheidung über das Befangenheitsgesuch - ein Rangverhältnis zwischen den Ablehnungsgesuchen dergestalt, dass stets vorrangig eine Entscheidung hinsichtlich der nur für die Entscheidung über das zunächst angebrachte Ablehnungsgesuch abgelehnten Richter herbeizuführen ist.

    (3) Die dem Senat damit eröffnete Prüfung des Ablehnungsgesuchs nach Beschwerdegrundsätzen ergibt - auch in der Zusammenschau der geltend gemachten Ablehnungsgründe - bei verständiger Würdigung durch den Angeklagten keine die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigende Einstellung des abgelehnten Richters i.S.v. § 24 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341 und vom 23. Januar 1991 - 3 StR 365/90, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 4).

  • OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06

    Zulässigkeit des Öffnens von Verteidigerpost

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist, auch wenn es nur der Prüfung des Bestehens eines Verteidigungsverhältnisses dienen soll, selbst in Fällen des Missbrauchsverdachts unzulässig (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).

    Die bestehenden Zweifel an der Verteidigerstellung des Rechtsanwalts Prof. Dr. D. hätten daher lediglich dazu führen dürfen, dass das Schriftstück ungeöffnet hätte zurückgesendet werden müssen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Wird der Subventionszweck jedoch erreicht, führt ein sonstiger Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze nicht ohne weiteres zu einem Vermögensschaden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624; Urteil vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93 jeweils mwN).

    Als Betrugsschaden ist jedoch nicht der gesamte ausbezahlte Förderbetrag anzusehen, sondern lediglich der Anteil der Fördersumme, der von dem Subventionsgeber zu viel geleistet wurde (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624).

  • OLG Rostock, 16.01.2003 - 2 Ws 8/02
    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist, auch wenn es nur der Prüfung des Bestehens eines Verteidigungsverhältnisses dienen soll, selbst in Fällen des Missbrauchsverdachts unzulässig (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).

    Die bestehenden Zweifel an der Verteidigerstellung des Rechtsanwalts Prof. Dr. D. hätten daher lediglich dazu führen dürfen, dass das Schriftstück ungeöffnet hätte zurückgesendet werden müssen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 636/77

    Konzentration der Schwurgerichtssachen bei einer einzigen Strafkammer des

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Aufgrund des Konzentrationsgrundsatzes in § 74c GVG darf eine weitere Wirtschaftsstrafkammer nur dann eingerichtet werden, wenn die vorhandene Wirtschaftsstrafkammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen (BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323, 326; zur selben Problematik bei Schwurgerichten vgl. Urteile vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77, BGHSt 27, 349, 350 f.; und vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77, NJW 1978, 1594).

    Zwar würde es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Konzentrationsgrundsatz zuwiderlaufen, Spezialsachen auf alle oder auf mehrere Kammern so zu verteilen, dass kein eindeutiger Zuständigkeitsschwerpunkt mehr besteht (BGH, Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, 21 22 BGHSt 34, 379, 380; für Schwurgerichte vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77, BGHSt 27, 349; und vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77, NJW 1978, 1594).

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Aufgrund des Konzentrationsgrundsatzes in § 74c GVG darf eine weitere Wirtschaftsstrafkammer nur dann eingerichtet werden, wenn die vorhandene Wirtschaftsstrafkammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen (BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323, 326; zur selben Problematik bei Schwurgerichten vgl. Urteile vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77, BGHSt 27, 349, 350 f.; und vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77, NJW 1978, 1594).

    Eine gleichmäßige Verteilung auf zwei Kammern ist aber jedenfalls dann zulässig, wenn der Schwerpunkt der Zuständigkeit eindeutig bei den Wirtschaftsstrafverfahren bleibt (bejaht für einen Anteil von 72 %: BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323, 326; für einen Anteil von 75 %: Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 380 f.; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 1197/91).

  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Es kann dahinstehen, ob dem Angeklagten im Hinblick darauf, dass die Verfahrensrüge rechtzeitig erhoben und nach dem Revisionsvortrag lediglich infolge eines Versehens die im Rahmen der Verfahrensrüge mitzuteilende Entscheidung des Landgerichts über den Besetzungseinwand vom 8. Februar 2012 nicht übermittelt worden war, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ergänzung der Verfahrensrüge zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 1 StR 565/03, wistra 2005, 27), so dass die Verfahrensrüge nunmehr durch Nachholung des Vortrags den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt.

    Es kann dahinstehen, ob dem Angeklagten im Hinblick darauf, dass die Verfahrensrüge rechtzeitig erhoben und nach dem Revisionsvortrag lediglich infolge eines Versehens der im Rahmen der Verfahrensrüge mitzuteilende Befangenheitsantrag vom 25. Januar 2012 nicht übermittelt worden war, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ergänzung der Verfahrensrüge zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 1 StR 565/03, wistra 2005, 27), so dass die Verfahrensrüge nunmehr durch Nachholung des Vortrags den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt.

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass jedenfalls mindestens der Betrag, den der Vertragspartner für solche Zahlungen leistet, als Nachlass regelmäßig in die Preisgestaltung einfließen wird (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 313, 332 f.; Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 314 f.; vgl. auch Raum in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., Kap. IV Rn. 199 f.).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 467/06

    Betrug und Subventionsbetrug (Konkurrenzverhältnis; Bewertungseinheit: rechtliche

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

  • BGH, 09.10.1995 - 3 StR 324/94

    Ablehnungsgesuche - Unterschiedliche Begründung - Grundsatz des gesetzlichen

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 376/11

    Fehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; unvertretbare Mitwirkung eines

  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden

  • KG, 03.12.1997 - 5 Ws (B) 641/97
  • BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08

    Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter

  • BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91

    Anklageerhebung am Sitz der Schwerpunktstaatsanwaltschaft und Anspruch auf den

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung;

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Jedenfalls ist die gewählte Reihenfolge nicht willkürlich (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13).
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 228/23

    Verurteilungen wegen Subventionsbetruges in Millionenhöhe rechtskräftig

    Zur Berechnung der Schadenshöhe nach § 263 StGB im Rahmen des Abrufs bereits bewilligter Fördermittel gegen Rechnungsnachweis hat der Bundesgerichtshof erkannt, dass es dabei nicht darauf ankomme, ob der eingereichte Beleg "formal" korrekt, sondern ob die Leistung dem Subventionszweck entsprechend erbracht worden sei (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2008 - 5 StR 581/07, NStZ-RR 2008, 281; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205; enger noch BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93; vgl. aus zivilrechtlicher Sicht zur Schadenberechnung auch BGH, Urteile vom 16. Juli 2013 - VI ZR 442/12, BGHZ 198, 50 [zu § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB], und vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275 [zu § 826 BGB]).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Beim Betrug ist dafür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91, wistra 1992, 253, 254).

    Besteht beim Betrug der Taterfolg in einer Mehrzahl von Ereignissen, dann ist für die Beendigung der Zeitpunkt der Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils maßgebend (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; und vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215).

  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Über die Ablehnungsgesuche gegen diese Richterin musste vorrangig entschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 337; s. auch BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, juris Rn. 37; MüKo-StPO/Conen/Tsambikakis, § 27 Rn. 27; KK-StPO/Scheuten, 8. Aufl., § 27 Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 27 Rn. 4).

    Anschließend war zunächst über zeitlich früher angebrachte weitere Befangenheitsgesuche gegen Richter der erkennenden Strafkammer zu befinden, die auf andere Gründe gestützt waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, juris Rn. 36; vom 9. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, NJW 1996, 1159, 1160; MüKo-StPO/Conen/Tsambikakis, § 27 Rn. 25; KK-StPO/Scheuten, 8. Aufl., § 27 Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 27 Rn. 4).

  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    Entsprechend muss die Dokumentation der Präsidiumsentscheidung eine Nachprüfung nach diesem Maßstab ermöglichen (BGH, NJW 2014, 2295; NJW 2005, 2689, 2690; BGH, StV 2010, 294).
  • BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund von Zweifeln an der

    Die in der Erklärung mitgeteilten Gründe, über die der Senat zunächst und unter Beteiligung des zweiten Vertreters von Vorsitzender Richterin am Bundesfinanzhof Prof. Dr. J. entscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334 [juris Rn. 12] und Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, juris Rn. 37, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 59, 205; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 WD 13/16, juris Rn. 5 f.; MünchKommZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 45 Rn. 6), rechtfertigen nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, §§ 48, 42 Abs. 2 ZPO nicht die Besorgnis der Befangenheit.
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    In solchen Fällen ist der Betrug bei einem anwachsenden Gesamtschaden erst mit der letzten Teilauszahlung beendet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 2 StR 151/21 Rn. 3; vom 20. Juli 2021 - 4 StR 439/20 Rn. 4; vom 13. Januar 2021 - 3 StR 348/20 Rn. 2 f.; vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, BGHR StGB § 78a Satz 1 Betrug 4 Rn. 6 (vollständige Auszahlung einer Darlehensvaluta) und vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205 Rn. 60; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00 Rn. 2, 17, BGHSt 46, 159, 166 (Zahlung eines Grundstückskaufpreises in Tranchen); vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 251/20 Rn. 8 (endgültige Abwendung einer Regressforderung)).

    Allein in der anders gelagerten Konstellation einzelner Mittelabrufe auf der Grundlage eines - die Gesamthöhe der Zuschüsse bereits festlegenden - Zuwendungsbescheids in einem einheitlichen zweistufigen Subventionsvergabeverfahren gilt, gleich ob die Verurteilung auf § 263 Abs. 1 StGB oder § 264 Abs. 1 StGB gestützt wird, dass aufgrund der engen sachlichen Verbindung von Bescheid und einzelnen Anforderungen mit weiteren Täuschungselementen eine Bewertungseinheit anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205 Rn. 60; vom 21. Mai 2008 - 5 StR 93/08 Rn. 2 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 3 Rn. 6-9; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 5 StR 29/13 Rn. 2 f.).

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Ist ein tauglicher Änderungsanlass gegeben, stellt die Vorschrift das weitere Vorgehen in das pflichtgemäße Ermessen des Präsidiums (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 170; vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398; Beschluss vom 22. Mai 2007 - 5 StR 94/07, juris Rn. 8; MüKoStPO/Schuster, § 21e GVG Rn. 47; in anderem Zusammenhang auch BGH, Beschlüsse vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205 Rn. 20; vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11, NStZ 2012, 406).
  • BGH, 10.12.2019 - 4 StR 136/19

    Subventionsbetrug (Beginn der Verjährung bei Auszahlung von Teilbeträgen)

    Soweit die Subvention ihrem Empfänger in Teilbeträgen zugewendet wird, beginnt die Verjährung mit dem Eingang der letzten Teilzahlung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, juris, Rn. 6, insofern nicht abgedruckt in BGHSt 59, 244; Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205 Rn. 60).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Ein Fall, in welchem die Vorschriften über die Behandlung von Ablehnungsgesuchen in einer die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Weise - vergleichbar mit einer den gesetzlichen Richter verletzenden Anwendung von § 26a StPO (s. insoweit BVerfG NJW 2005, 3410; NJW 2006, 3129) - angewandt wurden, so dass eine Zurückverweisung unumgänglich gewesen wäre (vgl. BGHSt 50, 216; BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13 [juris, Rdn. 35 ff.]), liegt nicht vor.
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 559/19

    Subventionsbetrug (abschließende Sonderregelung gegenüber dem Betrug);

  • OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16

    Richterablehnung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines erst nach Erlass einer

  • OLG Hamm, 24.10.2017 - 3 Ws 424/17

    Ablehnung; Richter; Befangenheit; Überprüfungsverfahren; Unterbringungsfortdauer;

  • OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14

    Keine Befangenheit der Senatsmitglieder bei vertretbarer Verfahrensgestaltung im

  • BGH, 14.01.2020 - 1 StR 531/19

    Verfall

  • OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19

    Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit

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