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   BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53   

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https://dejure.org/1954,158
BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53 (https://dejure.org/1954,158)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1954 - 1 StR 626/53 (https://dejure.org/1954,158)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1954 - 1 StR 626/53 (https://dejure.org/1954,158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits festgenommenen amerikanischen Jagdbombenfliegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 120
  • NJW 1954, 1374
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
    Steht beides fest, so ist es unerheblich, ob ein länger erwogener Tatplan vorliegt, besondere Überlegung vorhergeht oder ob der Täter einer mehr oder weniger raschen Eingebung zur Tat folgt (BGHSt 2, 60; 3, 183, 185), Bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in diesem Sinne ist im Übrigen auch heimtückisch, wenn der Täter anders vorgehen könnte, die Tat aber aus wohlerwogenen Gründen gerade in dieser Weise begeht (BGHSt 2, 251).

    Er muss vielmehr, was allerdings oft "mit einem Blick" geschehen wird (vgl. BGHSt 2, 60), ihre Bedeutung für die Tat erfasst haben, wenn der Vorwurf des Ausnutzens der Arg- und Wehrlosigkeit begründet sein soll.

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
    Steht beides fest, so ist es unerheblich, ob ein länger erwogener Tatplan vorliegt, besondere Überlegung vorhergeht oder ob der Täter einer mehr oder weniger raschen Eingebung zur Tat folgt (BGHSt 2, 60; 3, 183, 185), Bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in diesem Sinne ist im Übrigen auch heimtückisch, wenn der Täter anders vorgehen könnte, die Tat aber aus wohlerwogenen Gründen gerade in dieser Weise begeht (BGHSt 2, 251).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
    Steht beides fest, so ist es unerheblich, ob ein länger erwogener Tatplan vorliegt, besondere Überlegung vorhergeht oder ob der Täter einer mehr oder weniger raschen Eingebung zur Tat folgt (BGHSt 2, 60; 3, 183, 185), Bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in diesem Sinne ist im Übrigen auch heimtückisch, wenn der Täter anders vorgehen könnte, die Tat aber aus wohlerwogenen Gründen gerade in dieser Weise begeht (BGHSt 2, 251).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Hinsichtlich der subjektiven Tatseite verlangt die Rechtsprechung, daß der Täter die Umstände, auf denen das Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers beruht, nicht nur kennt, sondern sich darüber hinaus auch ihrer Bedeutung für die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers und für die Tatausführung bewusst ist (BGHSt 6, 120 (121f); 11, 139 (144)).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Die bisherige Rechtsprechung hat Entlastungsfaktoren, die das Ausmaß der Schuld verringern, nur mittelbar - im Rahmen der Prüfung der inneren Tatsache heimtückischen Handelns - erfaßt (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGHSt 6, 329, 331; BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; BGH GA 1979, 337, 338).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 2, 60, 61; 3, 183, 185, 186; 3, 330, 332; 6, 120, 121; 7, 218, 221; 9, 385, 389 f.; 11, 139, 143, 144; 19, 321, 322; 20, 301 f.; 23, 119, 120; 30, 105, 117 f.).
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