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   BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54   

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https://dejure.org/1954,122
BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54 (https://dejure.org/1954,122)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1954 - 6 StR 172/54 (https://dejure.org/1954,122)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1954 - 6 StR 172/54 (https://dejure.org/1954,122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des unmittelbaren Zeugen - Schriftliche Erklärung im Sinne des § 250 Strafprozessordnung ( StPO) - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Vorrang des Zeugenbeweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 250, § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 209
  • NJW 1954, 1415
  • MDR 1954, 628
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Ein Verstoss gegen den Grundsatz des § 252 StPO würde darin schon deshalb nicht zu finden sein, weil die Verweigerung der Auskunft gemäss § 55 StPO der Zeugnisverweigerung nach §§ 52, 53 StPO nicht gleichzusetzen ist (vgl 2 StR 50/50 II - 7/50 vom 28.11.50 MDR 51, 180).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Nach dieser Auffassung würde also die urkundenbeweisliche Verwertung von Sachdarstellungen, die etwa in Briefen oder Tagebüchern gegeben werden, durch § 250 StPO auch dann nicht ausgeschlossen sein, wenn die Person, von der die Aufzeichnungen stammen, als Zeuge gehört werden könnte (in diesem Sinne die zum Abdruck bestimmte Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1954 5 StR 653/53).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Der 1. Strafsenat hat in der Entscheidung BGHSt 1, 373 (376) [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51] ohne nähere Begründung und beiläufig zum Ausdruck gebracht, es bestimme sich nach den Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und nach § 244 Abs. 2 StPO, ob sich das Gericht mit der Vernehmung eines mittelbaren anstelle des auch erreichbaren unmittelbaren Zeugen begnügen dürfe.
  • RG, 05.05.1914 - II 331/14

    Zeugen von Hörensagen; Vernehmung eines Polizeibeamten über die Aussage einer zur

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Dies bedeutet, dass im Rahmen des § 250 StPO die Vernehmung einer Person, die Beweistatsachen nicht auf Grund eigener unmittelbarer Wahrnehmungen, sondern "vom Hörensagen" bekundet, grundsätzlich unbeschränkt zulässig ist und dass der Tatrichter nicht gegen § 250 StPO verstösst, wenn er sich des mittelbaren Beweises etwa durch die Vernehmung des Polizeibeamten bedient, dem ein Beschuldigter beim Verhör seine unmittelbaren Wahrnehmungen mitgeteilt hat (vgl RGSt 48, 246).
  • RG, 14.01.1937 - 3 D 681/36

    Darf das Gericht das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen, der vor der

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Das Reichsgericht hat, ohne dafür eine nähere Begründung zu geben, schlechterdings alle schriftlichen Aufzeichnungen, die eine Person über irgendwelche Wahrnehmungen gemacht hat, unter den Begriff gefasst (vgl z.B. RG GoltdArch 46, 453; RGSt 71, 10).
  • RG, 11.05.1931 - II 216/31

    Dürfen tagebuchähnliche Aufzeichnungen des Angeklagten zum Beweise ihres Inhalts

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    In diesen Fällen ist das Schriftstück selbst für den Tatrichter stets die unmittelbarste Erkenntnisquelle des in ihm verkörperten Vorgangs und regelmässig auch das zuverlässigere Beweismittel, und die Vernehmung der Person, von der die Aufzeichnung stammt, kann hier im allgemeinen nur die Bedeutung haben, die etwa zweifelhafte Echtheit der Urkunde zu bestätigen oder über ihren Inhalt hinaus weitere tatsächliche Feststellungen zu treffen (vgl RGSt 65, 294).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Es kann daher einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht bedeuten, wenn nur ein mittelbarer Zeuge vernommen wird, obwohl die Vernehmung des unmittelbaren Zeugen möglich wäre (BGHSt 6, 209; Eb. Schmidt, Lehrkommentar II § 244 StPO Rdn. 8; Herdegen a.a.O., Rdn. 28).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    So greift § 252 StPO hier nicht ein: Frühere Angaben des Zeugen bleiben verwertbar; entsprechend dürfen unbeschränkt Vernehmungspersonen gehört werden (BGHSt 6, 209; 17, 245; BGH MDR 1951, 180; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202 und 1973, 19; BGH Beschluß vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 13/78 -).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Diese Grundsätze stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 1, 373; 6, 209; vgl. auch 9, 230 und 292, ferner zu § 252 StPO u.a. BGHSt 13, 394).
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