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   BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53   

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BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53 (https://dejure.org/1954,73)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1954 - 3 StR 657/53 (https://dejure.org/1954,73)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1954 - 3 StR 657/53 (https://dejure.org/1954,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 246
  • NJW 1954, 1537
  • NJW 1954, 1898 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.01.1920 - II 930/19

    Zur Anwendung der RKVO. über Wein vom 31. August 1917 (RGBl. S. 751) -- WeinVO.

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53
    "Handeltreiben" ist jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, auch die nur gelegentliche oder einmalige, auch die bloß vermittelnde (RGSt 53, 316; 54, 94; 58, 157; DJZ 1932, Sp. 808; JW 1933, 772 Nr. 14).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246; 30, 359; BGH NStZ 2000, 207).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 359; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207).

  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Ein Handeltreiben ist vielmehr bereits dann anzunehmen, wenn der Verkäufer das Stadium vom allgemeinen Anfragen und unverbindlichen Gesprächen verlässt und einer Person, die nach seiner Vorstellung als Käufer oder Vermittler von Rauschgift in Betracht kommt, ein ernsthaftes und verbindliches Verkaufs- oder Lieferangebot macht (BGHSt 6, 246; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl. 2017, § 29, Rn. 383).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 6, 246, 247; 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31; 30, 277, 278; 30, 359, 360; 34, 124, 125; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 140 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Dies folgt aus der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vorgenommenen Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Handeltreibens, das jede eigennützige, auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit umfasst (BGHSt (GS) 50, 252, 256; BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308, 309; 29, 239; 30, 359, 360).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt Handeltreiben mit Betäubungsmitteln "jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit" (RG DJZ 1932, Sp. 808; BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308; 30, 28).
  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt deshalb bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NJW 1954, 1537; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 165).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Das Landgericht hat auch den letzten Teilakt, der das vom Angeklagten irrig für Heroin gehaltene Betäubungsmittelimitat betraf, rechtlich zutreffend in unmittelbarer Anwendung von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - und nicht nach § 29 Abs. 6 BtMG - als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beurteilt (vgl. BGHSt 6, 246 (247) zur früher geltenden Vorschrift in § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG; BGH, Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 38/82, insoweit in StV 1982, 347 nicht abgedruckt; Körner aaO. § 29 Rdn. 827; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 29 BtMG Anm. 22; Hügel/Junge Deutsches Betäubungsmittelrecht 6. Aufl. § 29 Rdn. 30.2; Endriß/Malek Betäubungsmittelstrafrecht Rdn. 300; a.A. Joachimski BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 35 e).

    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Slotty in Pfeil/Hempel/Schiedermair Betäubungsmittelrecht § 29 Rdn. 22 und 332; Hügel/Junge und Endriß/Malek, jeweils aaO.) liegt rechtlich vollendetes Handeltreiben und nicht bloß untauglicher Versuch vor (vgl. BGHSt 6, 246 (247); Körner aaO.; Pelchen, Anmerkung zu OLG Karlsruhe JR 1979, 351; Arendt ZfZ 1980, 126 (127); offengelassen von BGH, Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 38/82).

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Vollendetes Handeltreiben kommt unabhängig davon allerdings bereits dann in Betracht, wenn sich die Abrede oder sonstige auf Umsatz gerichtete Handlung in Wirklichkeit auf Imitate bezieht (Weber BtMG § 29 Rn. 280 und 220; BGHSt 6, 246; BGH NJW 1999, 2683; BGH NStZ 2003, 434; BGH NStZ 1992, 191; BGH NStZ-RR 2006, 350; BGH StV 1997, 638).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Dabei braucht das zu liefernde Rauschgift noch nicht bereit zu stehen oder auch nur vorhanden zu sein (vgl. BGHSt 6, 246, 247; BGHR BtMG § 29 11 Handeltreiben 4 und 28; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 161; Weber BtMG 1999 § 29 Rdn. 97).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Nach ständiger Rechtsprechung versteht man unter Handeltreiben jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, auch die nur gelegentliche oder einmalige, auchdie bloß vermittelnde (BGHSt 6, 246 f; 25, 290 f).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91

    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des

  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen

  • BayObLG, 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72

    Opiumgesetz; Betäubungsmittelgesetz; Hanf; Cannabis; Extrakt; Tinktur;

  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 83/00

    Tatbestandsmerkmal des "Handeltreibens" beim unerlaubten Handel mit

  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 82/00

    Tatbestandsmerkmal des "Handeltreibens" beim unerlaubten Handel mit

  • BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72

    Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände -

  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 49/73

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 32/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Imitate, Unbenannter besonders schwerer Fall

  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79

    Fehlende Verbescheidung von Beweisanträgen - Auslegung des Begriffs des

  • BGH, 09.10.1974 - 3 StR 245/74

    Strafbarkeit des Verkehrs mit und des Besitzes von Cannabisharz - Strafbarkeit

  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 539/73

    Anforderungen an die Rüge der ungerechtfertigten Zurückweisung eines

  • LG Essen, 26.03.2020 - 65 KLs 6/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM

  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71

    Gesetzeseinheit zwischen Erwerb von Betäunungsmitteln und Handeltreiben mit

  • BayObLG, 22.04.1994 - 4St RR 47/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuch des unerlaubten Erwerbs, Vollendung des

  • OLG Karlsruhe, 13.12.1978 - 3 Ss 430/78

    Betäubungsmittel; Ersatzstoff; Handel; Vorsatz

  • BayObLG, 23.11.1973 - 4St RR 144/73

    Betäubungsmittel; Handel; Warenumsatz; Erwerb; Besitz; Herrschaftsverhältnis;

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