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   BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54   

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BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54 (https://dejure.org/1954,276)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1954 - 1 StR 148/54 (https://dejure.org/1954,276)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1954 - 1 StR 148/54 (https://dejure.org/1954,276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 308
  • NJW 1954, 1693
  • MDR 1955, 119
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.1952 - 4 StR 272/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
    Für die Anwendbarkeit des § 49 a StGB ist nicht entscheidend, ob der Anstiftende, sondern ob nach seiner Vorstellung derjenige, den er zur Tat anzustiften versucht, ein Verbrechen (eine als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung) beginge, wenn er sie ausführte (vgl. RGSt 32, 267, BGHSt 4, 17. NJW 1951, 666).

    Dieser für die Abstimmung der Strafdrohungen entscheidende Grundgedanke verbietet es, die Anstiftung zu einer als Verbrechen mit Strafe bedrohten Handlung im Falle der Erfolglosigkeit nach einem strengeren Gesetz zu bestrafen als im Falle des Erfolges (vgl. BGHSt 4, 17 [19]).

    Dieses Ergebnis entspricht allein der materialen Gerechtigkeit (vgl. Welzel, deutsches Strafrecht 3. Aufl. § 16, II, 7. BGHSt 4, 17 betrifft eine andere Frage zu § 49 a StGB a.F.).

  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
    Für die Anwendbarkeit des § 49 a StGB ist nicht entscheidend, ob der Anstiftende, sondern ob nach seiner Vorstellung derjenige, den er zur Tat anzustiften versucht, ein Verbrechen (eine als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung) beginge, wenn er sie ausführte (vgl. RGSt 32, 267, BGHSt 4, 17. NJW 1951, 666).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
    Richtig ist die Ansicht der Revision, dass § 49 a StGB auch in der jetzt geltenden Fassung nur eine Hilfsvorschrift ist (BGHSt 1, 131 [134]).
  • RG, 03.12.1883 - 2397/83

    Unterschied von Ideal- und Gesetzeskonkurrenz. -- Können bei Aufforderung eines

    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
    Das Landgericht hat daher mit Recht ausser dem § 333 StGB, gegen dessen Anwendung sich rechtliche Bedenken nicht ergeben, zugleich den § 49 a Abs. 1 StGB als verletzt angesehen (§ 73 StGB vgl. RGSt 61, 269; 9, 261).
  • RG, 29.08.1899 - 3177/99

    Liegt der Thatbestand des § 49 a St.G.B.'s auch dann vor, wenn die That, zu deren

    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
    Für die Anwendbarkeit des § 49 a StGB ist nicht entscheidend, ob der Anstiftende, sondern ob nach seiner Vorstellung derjenige, den er zur Tat anzustiften versucht, ein Verbrechen (eine als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung) beginge, wenn er sie ausführte (vgl. RGSt 32, 267, BGHSt 4, 17. NJW 1951, 666).
  • RG, 24.03.1927 - III 53/27

    1. Zum Begriff des Vorteils im Sinne des § 49 a Abs. 3 StGB. 2. In welchem

    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
    Das Landgericht hat daher mit Recht ausser dem § 333 StGB, gegen dessen Anwendung sich rechtliche Bedenken nicht ergeben, zugleich den § 49 a Abs. 1 StGB als verletzt angesehen (§ 73 StGB vgl. RGSt 61, 269; 9, 261).
  • RG, 26.10.1939 - 2 D 556/39

    Personen, die auf Grund des Jugendwohlfahrtsgesetzes oder des § 13 der

    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
    Das durch § 333 StGB geschützte Rechtsgut ist die Amtsreinheit; § 49 a Abs. 1 StGB schützt das Rechtsgut, das durch die Handlung bedroht ist, zu der "der Anstifter" den anderen bestimmen will, im Falle des § 347 StGB das Haftrecht des Staates (vgl. RGSt 73, 347).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen:

    a) Für die rechtliche Einordnung der beabsichtigten Tat als Vergehen oder Verbrechen kommt es nicht nur für die vollendete, sondern auch für die im Sinne des § 30 StGB in Aussicht genommene Anstiftung nicht auf die Person des Anstifters, sondern auf diejenige des Anzustiftenden an (BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174 und vom 12. August 1954 - 1 StR 148/54, BGHSt 6, 308).

    Von diesen durch die Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12. August 1954 - 1 StR 148/54, BGHSt 6, 308) bereits zu § 49a StGB aF entwickelten Grundsätzen abzurücken, besteht auch für die Nachfolgeregelung des § 30 StGB keine Veranlassung.

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 104/10

    Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger (Bereicherungsabsicht; Tatbegehung gegen

    Die Rechtsprechung folgt mit der noch h.L. der Auffassung, dass § 28 Abs. 2 StGB zu einer Tatbestandsverschiebung führt (BGHSt 6, 308, 311; 8, 205, 208, BGH StV 1994, 17; BGH StV 1995, 84; Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 28 Rn. 1; Joecks in Münchener Kommentar StGB § 28 Rn. 53; Heine in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 28 Rn. 28; Baumann/Weber/Mitsch Strafrecht Allgemeiner Teil 11. Aufl. § 32 Rn. 28, 35; Jescheck/Weigend Strafrecht Allgemeiner Teil § 61 VII S. 657).
  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08

    Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist

    Für die Einordnung der gemäß § 30 StGB beabsichtigten Tat als Verbrechen oder Vergehen kommt es auch in Fällen des Sich-Bereiterklärens zur Anstiftung gemäß § 30 Abs. 2 StGB nicht auf die Person des Anstifters, sondern auf die des Anzustiftenden an (im Anschluss an BGHSt 6, 308).

    Von diesen durch BGHSt 6, 308, 309 ff. zu § 49a StGB a.F. entwickelten Grundsätzen (vgl. auch BGHSt 4, 17, 18; 14, 353, 355 f.) abzurücken, besteht auch für die Nachfolgeregelung des § 30 StGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des 2. StrRG vom 4. Juli 1969 (BGBl. I 313) keine Veranlassung.

  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

    Wenn das Landgericht im übrigen ersichtlich von der Vorstellung ausgeht, die sich der anstiftende Ehemann H. von der Tat des angestifteten Angeklagten L. machte, so stimmt das mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 6, 308, 309 f; BGH NJW 1951, 666 Nr. 25), welche auch mit der in der Revisionsbegründung angezogenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 654 Nr. 14 = OGHSt 3, 76, 79 f) nicht in Widerspruch steht.

    Es bedarf hier keiner grundsätzlichen Erörterung der Frage, ob § 49 a StGB auch in dieser seiner Neufassung überhaupt noch als Hilfsvorschrift ("subsidiär") zu bezeichnen ist (vgl BGHSt 1, 131, 134 ff [BGH 24.04.1951 - 1 StR 130/51]; 305, 306 f; 6, 308, 311) [BGH 12.08.1954 - 1 StR 148/54].

  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    a) Das Landgericht hat bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei dem Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30a Abs. 1 BtMG zum Nachteil des Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Ihre Rechtsnatur (Mord oder Totschlag) ist nach den Vorstellungen zu beurteilen, die der Angeklagte von den Tatumständen der von ihm angestrebten Tötungsdelikte hatte (BGHSt 2, 251, 255; 4, 17, 18; 6, 308, 309; BGH NJV 1951, 666).

    Die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung eines täterbezogenen Merkmals durch den Angeklagten selbst ist in diesem Falle lediglich eine Strafzumessungstatsache innerhalb des sich aus § 30 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmens (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 2, 251, 255; 6, 308, 309; 22, 375, 377/378; Jähnke a.a.O.).

  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 706/59
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  • BGH, 06.11.2007 - 5 StR 449/07

    Bandenmitgliedschaft beim Betäubungsmittelhandel als besonderes strafschärfendes

    Es hat jedoch bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei der Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06 - und Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zum Nachteil der Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    § 49 a StGB ist demnach auch in der jetzt geltenden Fassung nur eine Hilfsvorschrift; sie tritt hinter anderen Strafvorschriften zurück, die auf den von ihr erfaßten oder in der geplanten Richtung zum Versuch oder zur Vollendung weiter entwickelten Tatbestand zutreffen (BGHSt 1, 131 [135]; 4, 17; 6, 308 [311]).
  • BGH, 26.02.1963 - 5 StR 579/62

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach (BGHSt 1, 305, 307 [BGH 27.07.1951 - 1 StR 3/51]; 6, 309, 311) [BGH 12.08.1954 - 1 StR 148/54]ausgesprochen, daß die Subsidiarität des § 49 a StGB es nicht ausschließt, daß dieses Delikt mit anderen in Idealkonkurrenz begangen werden könne.
  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 32/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1959 - 4 StR 113/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 48/67

    Strafrahmen bei Bestechung in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zu einem

  • BGH, 27.03.1956 - 1 StR 52/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54

    Rechtsmittel

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