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   BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53   

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BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53 (https://dejure.org/1954,56)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1954 - 2 StR 447/53 (https://dejure.org/1954,56)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1954 - 2 StR 447/53 (https://dejure.org/1954,56)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 314
  • NJW 1954, 1854
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (14)

  • RG, 28.02.1939 - 1 D 650/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß das Vorstandsmitglied

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Unterschlägt ein Geschäftsführer einer GmbH eigennützig Gelder der Gesellschaft, so hat er die Unterschlagung nicht "in seiner Eigenschaft" als Geschäftsführer im Sinne des § 83 GmbHGes begangen (wie RGSt 42, 278; 60, 234; 73, 117).

    Diese - in RGSt 73, 117 bereits wieder aufgegebene - Ansicht hat es damit begründet, der Wortlaut des Gesetzes (§ 83 GmbHGes) bringe eine Beschränkung nicht zum Ausdruck und ein möglichst weitreichender Schutz der Gläubiger sei erforderlich.

  • RG, 22.12.1938 - 2 D 581/38

    Die Veruntreuung von Gesellschaftsgeld durch den Geschäftsführer einer GmbH. zu

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Die Entstehungsgeschichte des § 244 KO - dem der § 83 GmbHGes insoweit nachgebildet ist - lässt erkennen, dass dem Gesetzgeber gegenüber eigennützigen Handlungen von Geschäftsführern die sonstigen Strafgesetze genügten (Hahn, die ges. Materialien zu KO [1881] zu § 214 S 406, 407; RGSt 73, 68).

    Das Reichsgericht hat zwar vorübergehend die Auffassung vertreten, auch eigennützige Handlungen eines Geschäftsführers seien nach den erwähnten Bestimmungen strafbar (RGSt 73, 68).

  • RG, 06.05.1926 - III 207/26

    1. Kann sich ein Geschäftsführer oder ein Gesellschafter, der sämtliche

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Unterschlägt ein Geschäftsführer einer GmbH eigennützig Gelder der Gesellschaft, so hat er die Unterschlagung nicht "in seiner Eigenschaft" als Geschäftsführer im Sinne des § 83 GmbHGes begangen (wie RGSt 42, 278; 60, 234; 73, 117).

    Das ist nicht der Fall, wenn er sich Gesellschaftsgelder durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue aneignet (RGSt 42, 278 [282]; 60, 234 [237]).

  • RG, 29.03.1909 - III 877/08

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Unterschlägt ein Geschäftsführer einer GmbH eigennützig Gelder der Gesellschaft, so hat er die Unterschlagung nicht "in seiner Eigenschaft" als Geschäftsführer im Sinne des § 83 GmbHGes begangen (wie RGSt 42, 278; 60, 234; 73, 117).

    Das ist nicht der Fall, wenn er sich Gesellschaftsgelder durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue aneignet (RGSt 42, 278 [282]; 60, 234 [237]).

  • BGH, 12.06.1952 - 5 StR 215/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Die Aneignung des Geldes war in diesem Falle straflose Nachtat (RG 69, 58 [63]; BGH 5 StR 215/52 vom 12. Juni 1952 und 5 StR 318/52 vom 25. September 1952).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Im Sinne dieser Vorschrift genügt es, dass die Bestellung zum Geschäftsführer durch die Gesellschafter tatsächlich stattgefunden und der so Bestellte diese Aufgaben wirklich wahrgenommen hat (BGHSt 3, 32).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53
    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Der das Arbeitsrecht beherrschende Grundsatz gegenseitiger Treuepflicht begründet für sich allein kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 5, 187).
  • RG, 12.02.1934 - 3 D 1428/33
    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Das Gesetz hat die bevorzugte Befriedigung eines 1 Gläubigers wegen des darin liegenden geringeren Verschuldens besonders geregelt und milder bestraft (§ 241 KO; RGSt 68, 368; RG in JW 1934, 1290).
  • BGH, 25.09.1952 - 5 StR 318/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Die Aneignung des Geldes war in diesem Falle straflose Nachtat (RG 69, 58 [63]; BGH 5 StR 215/52 vom 12. Juni 1952 und 5 StR 318/52 vom 25. September 1952).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
    Mehrere an sieh selbständige Bankrotthandlungen werden nicht dadurch zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst, dass sie durch dieselbe Konkurseröffnung strafbar werden (BGHSt 1, 186).
  • RG, 07.05.1928 - III 171/28

    Kann auch ohne rechtswirksame Veräußerung schon in der Erwirkung der

  • RG, 25.10.1934 - 2 D 131/34

    Ist im Falle des Nachlaßkonkurses ein Erbe, der selbst in unzulässiger Weise

  • RG, 08.10.1928 - III 606/28

    1. Liegt Beiseiteschaffen eines Vermögensstückes nach § 239 Nr. 1 KO. vor, wenn

  • RG, 21.12.1926 - I 433/26

    1. Kann in der Veräußerung eines Grundstücks ein Beiseiteschaffen im Sinne des §

  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    Die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zu entrichten, ist lediglich eine dem Arbeitsverhältnis entspringende Nebenpflicht und bildet nicht den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1954 - 2 StR 447/53, BGHSt 6, 314, 318 hinsichtlich der Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Teil des Lohnes zum Kleben so genannter "Urlaubsmarken" zu verwenden; OLG Braunschweig, NJW 1976, 1903 f.).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    a) Der Bundesgerichtshof ist bislang - die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteil vom 29. März 1909 - III 877/08, RGSt 42, 278, 282; aA indes RG, Urteil vom 22. Dezember 1938 - 2 D 581/38, RGSt 73, 68, 70) fortführend - in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Geschäftsführer einer GmbH sich wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur strafbar machen könne, wenn er die Tathandlung für die GmbH und (zumindest auch) in deren Interesse vorgenommen hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Mai 1981 - 3 StR 94/81, BGHSt 30, 127, 128; vom 5. Oktober 1954 - 2 StR 447/53, BGHSt 6, 314, 316 f.; vom 6. November 1986 - 1 StR 327/86, BGHSt 34, 221, 223; Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, NStZ 2000, 206, 207, jeweils mwN; s. auch LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 283 ff. Rn. 79 ff.; Arloth, NStZ 1990, 570 ff.).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96

    Faktischer GmbH-Geschäftsführer

    Geschäftsführer ist auch, wer, ohne förmlich dazu bestellt oder im Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis der Gesellschafter die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt (BGHSt 3, 33, 38 f.; 6, 314, 315; 33, 21, 24; BGH bei Herlan GA 1971, 35, 36; BGHR § 64 Abs. 1 GmbHG "Antragspflicht 2"; BGH NJW 1997, 66, 67).
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