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   BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16   

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https://dejure.org/2016,42582
BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16 (https://dejure.org/2016,42582)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16 (https://dejure.org/2016,42582)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16 (https://dejure.org/2016,42582)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Unzulässigkeit der allein mit der in allgemeiner Form erhobenen Sachrüge begründeten Revision des Nebenklägers

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 27 StGB
    Beihilfe zum Massenmord im Konzentrationslager Auschwitz (Hilfeleisten; Förderung der Tat; Kausalität; psychische Beihilfe; Organisationsapparat; staatlich organisierte Massenverbrechen; hierarchische Befehlskette; Zusammenwirken über mehrere Ebenen; Völkermord an den ...

  • lexetius.com

    §§ 211, 27 StGB

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

  • faz.net (Pressebericht, 28.11.2016)

    Richtspruch über die deutsche Justiz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschwitz und seine Helfer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschwitz und die Beihilfe des Buchhalters - nicht nur an der Rampe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revision des Nebenklägers - und die hierfür nicht ausreichende Sachrüge

  • lto.de (Kurzinformation)

    NS-Mann Oskar Gröning: Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen

  • lto.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    Wegweisender BGH-Beschluss: "Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte"

  • archive.org (Pressebericht, 28.11.2016)

    Was ist das Besondere am Gröning-Beschluss?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

  • taz.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    Willig, gehorsam, schuldig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    KZ-Helfer: Historisches Urteil

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    Das Prinzip Verantwortung

  • welt.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    Wer in Auschwitz Dienst tat, machte sich schuldig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    SS-Angehöriger Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord verurteilt - "Auschwitz-Urteil" rechtskräftig

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.07.2015)

    Auschwitz-Prozess: Nebenkläger fechten Gröning-Urteil an

Besprechungen u.ä. (9)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Beihilfe zum staatlich organisierten Massenmord (Prof. Dr. Christian Fahl; HRRS 2017, 167-169)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung an der industriellen Tötungsmaschinerie im Konzentrationslager Auschwitz (Prof. Dr. Janique Brüning; ZJS 2018, 285)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Auschwitz-Fall

    §§ 211, 27 StGB
    Beihilfe, Hilfeleistung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beihilfe zum Mord durch Dienst im KZ Auschwitz

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldig durch Dienst in Auschwitz, Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen

  • taz.de (Pressekommentar, 28.11.2016)

    Reichlich verspätete Gerechtigkeit

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 28.11.2016)

    Ein spätes Schlusswort

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Strafsache "Oskar Gröning" vor dem Bundesgerichtshof - Zugleich Überlegungen zum Begriff der teilnahmefähigen Haupttat i.S.v. § 27 Abs. 1 StGB bei arbeitsteilig organisierten, systemischen Handlungszusammenhängen (PD Dr. Boris Burghardt; ZIS 2019, 21-40)

  • De-legibus-Blog (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fall Gröning - Nebenklägeranwalt pokert und kann alles verlieren

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Celle, 29.11.2017 - 3 Ws 491/17

    Strafvollstreckung gegen Oskar G. Antrag auf Haftaufschub zurückgewiesen

    BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14

    Beihilfe zum Mord durch Tätigkeiten als Mitglied der Waffen-SS in der

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Oskar Gröning

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.08.2016)

    Auschwitz-Überlebende kritisieren Justiz wegen Gröning-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 252
  • NJW 2017, 498
  • NStZ 2017, 158
  • StV 2017, 511
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Zur psychischen Beihilfe durch Dienstausübung im Fall organisierter Massenverbrechen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252).

    Für ihre Rechtsauffassung haben sie den zur Beihilfe zum Mord durch Dienst im Konzentrationslager Auschwitz ergangenen Beschluss des Senats in der Sache 3 StR 49/16 vom 20. September 2016 (BGHSt 61, 252) herangezogen: Entsprechend der dort dargelegten Grundsätze genüge es hier für die Beihilfestrafbarkeit, dass es für die die Folterungen anordnenden Verantwortlichen in der syrischen Staatsführung von entscheidender Bedeutung gewesen sei, Demonstranten sowie andere mutmaßliche Oppositionelle durch Mitarbeiter der Geheimdienste - wie dem Beschuldigten - ergreifen und in deren Räumlichkeiten verbringen lassen zu können, um sie dort unter Inkaufnahme selbst tödlicher Verletzungen massiv misshandeln zu lassen.

    Zwar kann eine Haupttat auch dann tatsächlich gefördert oder erleichtert werden, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 17).

    Der Beitrag dieses Beteiligten zur für die einmalige "Ungarn-Aktion' bereitstehenden "Tötungsmaschinerie' bestand darin, dass er bereits zum Zeitpunkt des Befehls zur Durchführung der Aktion in Auschwitz tätig war und in die Organisation der Massentötungen, etwa durch Rampendienste, ebenso wie in die Verwertung der Vermögenswerte der Opfer fest eingebunden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 23 ff.).

    Weder gehörte der Beschuldigte zum Zeitpunkt der zentralen Anordnung der syrischen Regierung, die Protestbewegung insbesondere durch Verhaftungen, Folterungen und Tötungen mutmaßlicher Oppositioneller gewaltsam im Keim zu ersticken, einer hiermit befassten Unterabteilung der Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes an, noch handelte es sich bei dem Vorgehen der Sicherheitskräfte ab dem 29. April 2011 um einen "fest umgrenzten Komplex', der - wie die "Ungarn-Aktion' - geeignet wäre, einer uferlosen Zurechnung Schranken zu setzen (s. hierzu BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, aaO, Rn. 28).

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Vielmehr ist für jede Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, inwieweit sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligt oder ob es insoweit keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (vgl. - allgemein zu Personenzusammenschlüssen - BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 18; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NJW 2020, 1080 Rn. 21; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 3 StR 27/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Psychische Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach §§ 8, 9 VStGB kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, hierfür Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der die Kriegsverbrechen anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252).

    Dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Form kausal wird, ist nicht notwendig (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 257).

    Objektiv gefördert oder erleichtert werden kann die Haupttat auch in der Form psychischer Beihilfe, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder auch nur konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 258).

    Psychische Beihilfe kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (s. auch BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 260 f.).

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, juris Rn. 95; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris Rn. 17).

    Psychische Beihilfe kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 107; vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, Rn. 22 ff.).

    Voraussetzung für den Betrieb eines Konzentrationslagers wie Stutthof mit den dort herrschenden lebensfeindlichen Bedingungen und der Durchführung von Ermordungen bestimmter Gefangener sind willige und gehorsame Untergebene, die jederzeit an den unterschiedlichsten Funktionen innerhalb der organisierten Tötungsabläufe eingesetzt werden können und sich einsatzbereit halten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, Rn. 22 ff.).

    Im zitierten Urteil des Dritten Strafsenats vom 20. September 2016 (Az.: 3 StR 49/16 - Gröning) bejahte der Bundesgerichtshof die fördernde Wirkung des allgemeinen Wachdiensts in Auschwitz, da der dort Angeklagte in die Organisation der Massentötungen im Rahmen der "Ungarn-Aktion" eingebunden war.

  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge: Zufügung

    Deren erkennbare Bereitschaft zu einem bestimmten deliktischen Handeln kann die Entscheidungsträger im Willen zur Anordnung der entsprechenden Straftaten bestärken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 23 ff.; vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 78).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Letztere liegt vor, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 2016, 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris Rn. 17).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23
    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen zur rechtlichen Bewertung der durch das nationalsozialistische Deutschland in Konzentrationslagern begangenen Mordtaten unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 mwN) hätte zumindest die Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 Abs. 1 StGB) revisionsgerichtlicher Überprüfung standgehalten.
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Vielmehr ist für jede einzelne Tat, die zur Erfüllung des Vereinigungszwecks begangen wurde, zu prüfen, ob und welches Vereinigungsmitglied sich daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte, oder ob es insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (BGH, Beschl. 3 StR 49/16 v. 20.09.2016; BGHSt 61, 252 ff.; Urt. 3 StR 521/18 v. 17.10.2019, NJW 2020, 1080 Rn. 21; Beschl. 3 StR 27/19 v. 23.01.2020, juris; BGH, Beschl. 3 StR 441/20 v. 12.08.2021, NJW 2021, 2896 ff.; Schäfer/Anstötz in: MüKo, StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 86).
  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Dabei kommt Beihilfe auch in der Form sogenannter psychischer Beihilfe in Betracht, indem der Haupttäter ausdrücklich oder auch nur konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung, sei es auch schon in seinem Tatentschluss, bestärkt wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16 -, Rn. 17, juris).

    Es ist daher zu prüfen, ob die Handlungen des allenfalls als Tatgehilfe in Betracht kommenden Beteiligten die Tathandlung zumindest eines der unmittelbar an der Tat täterschaftlich Mitwirkenden im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB gefördert haben (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Vielmehr ist hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, inwieweit sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligt oder ob es insoweit keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 18).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der

  • OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17

    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Bindungswirkung einer Entscheidung des

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht

  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 287/19

    Mittäterschaft (Maßstab); Beihilfe (Hilfeleistung; bloße Anwesenheit am Tatort

  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 64/20

    Beihilfe (Hilfeleisten: Begriffsbestimmung; psychische Beihilfe; Handeltreiben

  • OLG München, 27.12.2019 - 3 Ws 1320/19

    Anforderungen an den dringenden Tatverdacht

  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat;

  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 279/20

    Unzulässigkeit der alternativen Benennung mehrerer Beweismittel im Beweisantrag;

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 26/19

    Zurechnung von aus einer Bande heraus begangenen Straftaten (hier: Handeltreiben

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 27/19

    Zurechnung von aus einer Bande heraus begangenen Straftaten (hier: Handeltreiben

  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
  • BGH, 13.01.2021 - 6 StR 467/20

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Revisionsbegründung)

  • VG Düsseldorf, 14.06.2017 - 5 K 8627/17
  • VG Düsseldorf, 09.11.2017 - 5 K 16569/17

    Anspruch eines 1999 geborenen u. im Jahr 2016 eingereisten syrischen Flüchtlings

  • LG Hamburg, 23.02.2021 - 613 KLs 15/20

    Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger Hehlerei; Verstoß gegen das Waffengesetz;

  • VG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 K 8789/18
  • VG Düsseldorf, 09.06.2017 - 5 K 8804/16
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