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   BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15   

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BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15 (https://dejure.org/2015,42980)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 StR 438/15 (https://dejure.org/2015,42980)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 3 StR 438/15 (https://dejure.org/2015,42980)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 2 StGB; § 308 Abs. 1 StGB; § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand; Gas-Luft-Gemisch; Sprengstoffgesetz; unterschiedliche Begriffe); Verhältnis von Vorbereitung und Verabredung beim Sprengstoffverbrechen (Tateinheit; kein Stufenverhältnis; höherer Strafrahmen der ...

  • lexetius.com

    StGB § 30 Abs. 2, § 308 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 StGB, § 30 Abs 2 StGB, § 52 Abs 1 StGB, § 308 Abs 1 StGB, § 310 Abs 1 Nr 2 StGB
    Strafbarer Versuch der Beteiligung an einem Explosionsverbrechen: Begriff des Sprengstoffs in Ansehung eines beabsichtigten Aufsprengens von Geldautomaten mittels eines Gasgemischs; Konkurrenzen bei der Teilnahme auch an einer unter Strafe gestellten Vorbereitung einer ...

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 308 Abs. 1, § 308 StGB, § 311 Abs. 1, § 311a Abs. 1 StGB, §§ 5 bis 7 des Sprengstoffgesetzes, § 308 Abs. 1 StGB, § 323 Abs. 1 StGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz, § 30 Abs. 2 StGB, § 30 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 30 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Sprengstoffequalität bei allen durch deren Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer oder elastischer Flüssigkeiten und Gase hervorrufenden und zur Herbeiführung einer Zerstörung geeigneten Stoffen; Anforderung zur Annahme eines ...

  • rewis.io

    Strafbarer Versuch der Beteiligung an einem Explosionsverbrechen: Begriff des Sprengstoffs in Ansehung eines beabsichtigten Aufsprengens von Geldautomaten mittels eines Gasgemischs; Konkurrenzen bei der Teilnahme auch an einer unter Strafe gestellten Vorbereitung einer ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Gas und Sauerstoff = Sprengstoff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 308 Abs. 1; StGB § 310 Abs. 1 Nr. 2
    Annahme einer Sprengstoffequalität bei allen durch deren Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer oder elastischer Flüssigkeiten und Gase hervorrufenden und zur Herbeiführung einer Zerstörung geeigneten Stoffen; Anforderung zur Annahme eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen - und die strafbare Vorbereitungshandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gasförmiger Sprengstoff

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Begriffs "Sprengstoff"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erweiterung des Sprengstoffbegriffs

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Sprengstoffqualität besteht bei allen durch Entzündung explosionsgeeigneten Stoffen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch Gase sind Sprengstoff i.S.d. StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 84
  • NJW 2016, 1030
  • NStZ 2017, 37
  • StV 2018, 80
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 08.12.1932 - III 872/32

    1. Gehört zum Begriff des Sprengstoffs, daß die Sprengwirkung durch Entzündung

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15
    Es kommt nicht darauf an, ob der Stoff fest, flüssig oder gasförmig ist, ob er Beständigkeit hat oder nur im Augenblick der Herstellung anwendbar und wirksam ist oder ob die Explosion auf Zündung von außen oder auf Selbstzündung beruht (im Anschluss an RGSt 67, 35).

    Ausgehend von der Begründung zu diesem Gesetz verstand das Reichsgericht unter Sprengstoffen alle explosiven Stoffe, welche sich zur Verwendung als Sprengmittel eignen, also alle diejenigen Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen (vgl. RG, Urteil vom 22. Dezember 1913 - III 389/13, RGSt 48, 72, 74; Urteil vom 8. Dezember 1932 - III 872/32, RGSt 67, 35, 37).

    Es hielt ausdrücklich fest, dass es für die Sprengstoffeigenschaft ohne Belang ist, ob der Stoff fest, flüssig oder gasförmig ist, ob er Beständigkeit hat oder nur im Augenblick der Herstellung anwendbar und wirksam ist oder ob die Explosion auf Zündung von außen oder auf Selbstzündung beruht (RG, Urteil vom 8. Dezember 1932 - III 872/32, RGSt 67, 35, 38).

    Ebenso wenig kam es nach Auffassung des Reichsgerichts darauf an, ob der Stoff üblicherweise als Sprengmittel verwendet oder im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprengstoff bezeichnet wird (RG, Urteil vom 22. Dezember 1913 - III 389/13, RGSt 48, 72, 75 f.; Urteil vom 8. Dezember 1932 - III 872/32, RGSt 67, 35, 38).

  • RG, 22.12.1913 - III 389/13

    Nach welchen Gesichtspunkten bestimmt sich die Eigenschaft einer Mischung als

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15
    Ausgehend von der Begründung zu diesem Gesetz verstand das Reichsgericht unter Sprengstoffen alle explosiven Stoffe, welche sich zur Verwendung als Sprengmittel eignen, also alle diejenigen Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen (vgl. RG, Urteil vom 22. Dezember 1913 - III 389/13, RGSt 48, 72, 74; Urteil vom 8. Dezember 1932 - III 872/32, RGSt 67, 35, 37).

    Ebenso wenig kam es nach Auffassung des Reichsgerichts darauf an, ob der Stoff üblicherweise als Sprengmittel verwendet oder im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprengstoff bezeichnet wird (RG, Urteil vom 22. Dezember 1913 - III 389/13, RGSt 48, 72, 75 f.; Urteil vom 8. Dezember 1932 - III 872/32, RGSt 67, 35, 38).

  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15
    Der Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen im Sinne von § 30 Abs. 2 StGB steht mit einer unter Strafe gestellten Vorbereitung dieses Verbrechens jedenfalls dann in Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB), wenn die sich aus § 30 Abs. 1 und 2 StGB ergebende Strafandrohung diejenige für die Vorbereitungshandlung übersteigt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00, BGHSt 46, 266).

    Der Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen im Sinne von § 30 Abs. 2 StGB steht mit einer unter Strafe gestellten Vorbereitung dieses Verbrechens jedenfalls dann in Tateinheit, wenn die sich aus § 30 Abs. 1 StGB ergebende Strafandrohung diejenige für die Vorbereitungshandlung übersteigt (vgl. im Ergebnis bereits BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00, BGHSt 46, 266, 267; im Ergebnis ebenso LK/Wolff aaO, § 310 Rn. 19; Fischer aaO, § 310 Rn. 9).

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Die Gefährlichkeit konspirativen Zusammenwirkens Mehrerer liegt darin, dass es Gruppendynamik entfalten, die Beteiligten psychisch binden und so die spätere Ausführung der Tat wahrscheinlicher machen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, NStZ 2011, 570, 571; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, BGHSt 61, 84, 92; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 30 Rn. 53; LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 30 Rn. 11).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19

    Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares

    Der Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen im Sinne von § 30 Abs. 2 StGB steht hier mit einer unter Strafe gestellten Vorbereitung dieses Verbrechens in Tateinheit, da die sich aus § 30 Abs. 1 StGB ergebende Strafandrohung diejenige für die Vorbereitungshandlung übersteigt und die Delikte einen unterschiedlich gelagerten Unrechtsgehalt aufweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, BGHSt 61, 84, 91 f. mwN).

    Es besteht auch kein durchgreifendes Bedenken gegen die - die Angeklagten ohnehin nicht benachteiligende - Wertung des Landgerichts, dass hinsichtlich des Verbrechens gemäß § 308 Abs. 1 StGB die Tatausführung das Versuchsstadium noch nicht erreicht hat, obgleich die Angeklagten in Bezug auf den Gewahrsamsbruch beim Diebstahl mit Waffen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB) schon unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt haben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, aaO, S. 85).

  • LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16

    Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 308 Abs. 1 StGB unter Sprengstoffen alle explosiven Stoffe, welche sich zur Verwendung als Sprengmittel eignen, also alle diejenigen Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame, plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen (BGH, NStZ 2017, 37-38, Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.04.1992, Az.: 3 StR 550/91 und BGH, NStZ 2017, 22-24).
  • BGH, 14.11.2023 - 2 StR 292/23

    Verwerfung der Revision; Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

    Die Strafzumessung betreffend die Fälle 3 und 4 der Urteilsgründe, in denen der Angeklagte wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechens in Tateinheit mit der Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt ist (zu den Konkurrenzen vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, NStZ 2017, 37, 38; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 635/19, NStZ 2020, 729, 730), begegnet rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 30.06.2016 - StB 14/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Herbeiführen einer

    Entgegen der Auffassung der Beschuldigten wird die Strafbarkeit nach diesen Vorschriften nicht durch den Tatbestand der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion nach § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF verdrängt, vielmehr verbietet sich dies bereits aufgrund der höheren Strafdrohung für die Verabredung, die sich hier aus § 311 Abs. 1, § 30 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB aF ergibt und diejenige aus § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren) deutlich übersteigt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, NJW 2016, 1030, 1032 mwN).
  • LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 308 Abs. 1 StGB unter Sprengstoffen alle explosiven Stoffe, welche sich zur Verwendung als Sprengmittel eignen, also alle diejenigen Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame, plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 08.12.2015, 3 StR 438/15, Rn. 6 - juris).
  • KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch

    Insoweit war von einer grundsätzlich gegebenen Idealkonkurrenz auszugehen, weil das spezifische Tatunrecht des § 30 Abs. 2 StGB von dem Zusammenwirken mehrerer Personen geprägt wird und dieser Gesichtspunkt im Rahmen der durch den Angeklagten verwirklichten Vorbereitungstaten keine maßgebende Rolle spielt (vgl. MüKoStGB/Schäfer, aaO Rn. 76 [zu § 89a StGB]; BGHSt 61, 84 [zu § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB]).
  • BGH, 30.06.2016 - StB 15/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Herbeiführen einer

    Entgegen der Auffassung der Beschuldigten wird die Strafbarkeit nach diesen Vorschriften nicht durch den Tatbestand der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion nach § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF verdrängt, vielmehr verbietet sich dies bereits aufgrund der höheren Strafdrohung für die Verabredung, die sich hier aus § 311 Abs. 1, § 30 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB aF ergibt und diejenige aus § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren) deutlich übersteigt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, NJW 2016, 1030, 1032 mwN).
  • BGH, 30.06.2016 - StB 16/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Herbeiführen einer

    Entgegen der Auffassung der Beschuldigten wird die Strafbarkeit nach diesen Vorschriften nicht durch den Tatbestand der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion nach § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF verdrängt, vielmehr verbietet sich dies bereits aufgrund der höheren Strafdrohung für die Verabredung, die sich hier aus § 311 Abs. 1, § 30 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB aF ergibt und diejenige aus § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren) deutlich übersteigt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, NJW 2016, 1030, 1032 mwN).
  • KG, 24.01.2020 - 6-1/19

    TATP; Verwahren

    Insoweit war von einer grundsätzlich gegebenen Idealkonkurrenz auszugehen, weil das spezifische Tatunrecht des § 30 Abs. 2 StGB von dem Zusammenwirken mehrerer Personen geprägt wird und dieser Gesichtspunkt im Rahmen der durch den Angeklagten verwirklichten Vorbereitungstaten keine maßgebende Rolle spielt (vgl. MüKoStGB/Schäfer, aaO Rn. 76 [zu § 89a StGB]; BGHSt 61, 84 [zu § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB]).
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