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   BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16   

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BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16 (https://dejure.org/2017,28300)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - 3 StR 326/16 (https://dejure.org/2017,28300)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - 3 StR 326/16 (https://dejure.org/2017,28300)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 89a StGB; § 103 Abs. 2 GG
    Versuchte Ausreise nach Syrien als schwere staatsgefährdende Gewalttat (verfassungskonforme Auslegung; doppelte Absicht; Verhältnismäßigkeit; Gefährdung eines diktatorischen Regimes; völkerrechtliche Rechtfertigung; allgemeine Rechtfertigungsgründe; Gefährdung der ...

  • lexetius.com

    StGB § 89a Abs. 2a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89a Abs 1 StGB, § 89a Abs 2 Nr 1 StGB, § 89a Abs 2a StGB, Art 103 Abs 2 GG
    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland: Beeinträchtigung des Bestands oder der Sicherheit eines diktatorischen Staates durch die vorbereitete Tat; hinreichende Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der ...

  • IWW

    § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2a... StGB, § 89a Abs. 2a StGB, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB, § 89a Abs. 1 StGB, § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB, §§ 211, 212 StGB, 212, 239a, 239b StGB, § 89a StGB, § 89a Abs. 4 StGB, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 100 GG, § 89a Abs. 2a Alternative 2 StGB, § 89a Abs. 2 StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 3 StGB, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch (versuchte) Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland (BRD); Anforderungen an die Konkretisierung der künftigen Tat

  • rewis.io

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland: Beeinträchtigung des Bestands oder der Sicherheit eines diktatorischen Staates durch die vorbereitete Tat; hinreichende Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der ...

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 89a Abs. 2a
    Strafbarkeit nach § 89a Abs. 2a StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 89a Abs. 2a
    Strafbarkeit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch (versuchte) Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland (BRD); Anforderungen an die Konkretisierung der künftigen Tat

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch (versuchte) Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland (BRD); Anforderungen an die Konkretisierung der künftigen Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Zweifel an Verfassungsmäßigkeit von § 89a StGB: Erstmalige Verurteilung wegen Terror-Vorbereitung

  • archive.is (Pressebericht, 08.08.2017)

    Ausreiseversuch in Terrorcamp strafbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch geplante Ausreise nach Syrien

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 102
  • NJW 2017, 2928
  • NStZ 2018, 585
  • StV 2018, 80
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 218/15

    Allgäuer Islamistin

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Staatsform und der konkreten Ausgestaltung des Regierungshandelns in dem Land des ins Auge gefassten Tatorts (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36, 41 f.).

    Im Speziellen kommt darüber hinaus in Betracht, dass die besondere Situation in dem in Rede stehenden Staat Bedeutung für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Staatsschutzklausel des § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36, 41 f.).

    (2) Das vom Angeklagten verfolgte Vorhaben ist auch nicht mit der Fallgestaltung vergleichbar, die der Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 2015 (3 StR 218/15, BGHSt 61, 36) als nicht der Staatsschutzklausel des § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB unterfallend angesehen hat, weil es nicht bestimmt und geeignet war die Sicherheit Syriens zu beeinträchtigen.

    Die erforderliche Eignung ist objektiv anhand der (gleichsam fiktiven) Umstände der vorbereiteten Tat festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36, 38 f.; vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218, 234 f. mwN).

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Weitergehende Anforderungen an die Konkretisierung der künftigen Tat - etwa mit Blick auf Tatort, Tatzeit und Tatopfer - ergeben sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch nach dem Gesetzeszweck; sie sind auch von Verfassungs wegen nicht zu fordern (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13 - BGHSt 59, 218, 237 f.).

    Die erforderliche Eignung ist objektiv anhand der (gleichsam fiktiven) Umstände der vorbereiteten Tat festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36, 38 f.; vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218, 234 f. mwN).

    Der Senat hat zu § 89a StGB in der Fassung des "Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten' vom 30. Juli 2009 bereits entschieden, dass die Vorschrift bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz in Einklang steht, insbesondere dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt, einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck verfolgt und - jedenfalls bei der durch den Senat vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218, 221 ff.).

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Insoweit ist wiederum dem Schutz der demokratischen und freiheitlichen Ordnung durch eine effektive Bekämpfung von Straftaten mit dem Gepräge des Terrorismus, wie sie hier in Rede stehen, ein großes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07, BVerfGE 133, 277, 333 f. mwN).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Jedenfalls ist aber nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber den ihm insoweit zustehenden weiten Beurteilungsspielraum, der nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a., BVerfGE 90, 145, 173 mwN), mit der Schaffung von § 89a Abs. 2a StGB überschritten hätte.
  • Drs-Bund, 12.06.2014 - BT-Drs 18/1746
    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Der Angeklagte kann in rechtlicher Hinsicht auch nicht daraus etwas für sich Günstiges herleiten, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Assad-Regime für sein Vorgehen in dem bewaffneten Konflikt in Syrien und insbesondere gegen die Zivilbevölkerung kritisiert (vgl. etwa BT-Drucks. 18/1746) sowie selbst gemäßigte, gegen das Assad-Regime kämpfende Oppositionsgruppen unterstützt.
  • Drs-Bund, 27.01.2009 - BT-Drs 16/11735
    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Aus diesen Grundsätzen ergibt sich ein weiter Anwendungsbereich des § 89a StGB auf Auslandssachverhalte, den der Gesetzgeber über das Erfordernis der Verfolgungsermächtigung für Vorbereitungshandlungen im Ausland (§ 89a Abs. 4 StGB) und mithin über politische Entscheidungen zu begrenzen gesucht hat (vgl. BT-Drucks. 16/11735, S. 14).
  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvL 20/84
    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Nur wenn letzteres der Fall wäre, käme eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 GG in Betracht; allein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm genügen hierfür nicht (etwa BVerfG, Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvL 12, 15, 16, 24, 28/51, BVerfGE 1, 184, 188 f.; Beschluss vom 19. Dezember 1984 - 2 BvL 20, 21/84, BVerfGE 68, 352, 359; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 BvL 1, 2, 3/88, BVerfGE 80, 54, 59).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Nur wenn letzteres der Fall wäre, käme eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 GG in Betracht; allein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm genügen hierfür nicht (etwa BVerfG, Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvL 12, 15, 16, 24, 28/51, BVerfGE 1, 184, 188 f.; Beschluss vom 19. Dezember 1984 - 2 BvL 20, 21/84, BVerfGE 68, 352, 359; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 BvL 1, 2, 3/88, BVerfGE 80, 54, 59).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
    Nur wenn letzteres der Fall wäre, käme eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 GG in Betracht; allein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm genügen hierfür nicht (etwa BVerfG, Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvL 12, 15, 16, 24, 28/51, BVerfGE 1, 184, 188 f.; Beschluss vom 19. Dezember 1984 - 2 BvL 20, 21/84, BVerfGE 68, 352, 359; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 BvL 1, 2, 3/88, BVerfGE 80, 54, 59).
  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Die Nähe mag bedenklich sein, ein Gesinnungs- oder Gedankenunrecht ist der deutschen Rechtsordnung allerdings fremd (vgl. BGH 6. April 2017 - 3 StR 326/16 - Rn. 38 f.) .
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Die Beteiligung an Kampfhandlungen in Syrien, bei denen Soldaten der Regierung getötet werden sollen, mit dem Ziel, das bestehende staatliche System zu zerschlagen, ist grundsätzlich bestimmt und geeignet, die Sicherheit des syrischen Staates zu beeinträchtigen (BGH, Beschluss vom 6. April 2017, 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102-114, Rn. 19, 24).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Es genügt vielmehr, dass die Angeklagten sichere Kenntnis davon hatten, dass die Vermögenswerte bei Taten Dritter genutzt werden sollten, die dem Deliktstypus nach - unter anderem als Tötungsdelikte - § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB unterfielen und die Voraussetzungen des § 89c Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllten; weitergehende Anforderungen an die Konkretisierung der künftigen Taten - etwa mit Blick auf Tatort, Tatzeit, Täter und Tatopfer - sind nicht zu verlangen (vgl. Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 11; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89c Rn. 15 sowie in Bezug auf § 89a StGB BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 13; Urteil vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218 Rn. 41 ff.).

    Die Taten, für welche die Vermögenswerte nach dem sicheren Wissen der Angeklagten verwendet werden sollten, erfüllten die Merkmale einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat des § 89a Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 14; vom 7. März 2019 - AK 5/19, juris Rn. 39 f.; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 10 ff.; Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 13; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89a Rn. 30).

    Für eine Strafbarkeit nach § 89a Abs. 1 und 2 StGB ist grundsätzlich erforderlich, dass der Vorbereitungstäter bei seiner unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlung gemäß § 89a Abs. 2 StGB bereits fest entschlossen ist, die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Sinne des § 89a Abs. 1 StGB zu begehen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218 Rn. 45; s. ferner BGH, Beschlüsse vom 31. März 2021 - AK 16/21, juris Rn. 19; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 35; LK/Engelstätter, StGB, 13. Aufl., § 89a Rn. 142; Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 20; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89a Rn. 57; Schönke/Schröder/ Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89a Rn. 19).

  • BGH, 03.04.2019 - StB 5/19

    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits

    Zwar können Kampfhandlungen in Syrien, bei denen paramilitärische Organisationen wie der IS mit dem Ziel, den Staat Syrien in seiner jetzigen Gestalt zu zerschlagen und eine andere Staatsform zu errichten, gegen die Regierungstruppen kämpfen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat im Sinne des § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 23), jedoch ergibt sich aus den bislang vorliegenden Beweismitteln nicht, dass die Ausbildung des Beschuldigten in einem terroristischen Trainingslager, die neben einer ideologischen Indoktrinierung auch eine Unterweisung im Gebrauch von Schusswaffen beinhaltete, konkret auf seine Teilnahme an Kampfhandlungen des IS gegen das staatliche syrische System oder die Verwirklichung einer anderen schweren staatsgefährdenden Gewalttat gerichtet war.

    Ebenso wenig bestehen genügende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte zu einer solchen - auch nur ansatzweise konkretisierten - Tat fest entschlossen war (s. auch BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 12 ff., 17 ff.; vom 21. September 2017 - AK 43/17, juris Rn. 32).

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19

    Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten

    Ein konkretes Normenkontrollverfahren ist nur zulässig, wenn das vorlegende Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 28; vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 14.07.2021 - AK 37/21

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    c) Die versuchte Ausreise des Beschuldigten aus der Bundesrepublik Deutschland am 2. Januar 2021 mit dem Ziel, sich im Sudan durch den IS militärisch unterweisen zu lassen und anschließend in Afrika oder Syrien für den IS als militärischer Kämpfer tätig zu werden, führt nach der derzeitigen Beweislage zum dringenden Tatverdacht einer Strafbarkeit wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Abs. 2a in Verbindung mit Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 16, 29; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 14; vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 20 f., 29, 35 ff.; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 6 ff.).

    Einer Verfolgungsermächtigung nach § 89a Abs. 4 StGB bedarf es nicht, weil sich der Tatvorwurf auf eine im Inland begangene Tat bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 31; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 17; vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 41; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 16).

  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20

    Terrorismusfinanzierung (Tathandlung; Sammeln von Vermögenswerten; Absicht zur

    Soweit hinsichtlich der unmittelbaren Ausreisebemühungen naheliegend die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Betracht kommt, bezieht sich darauf die Kognitionspflicht des Tatgerichts hier nicht; denn das gemäß § 89a Abs. 2a StGB strafbare Unternehmen der Ausreise, die bei Nutzung eines Linienflugzeugs regelmäßig ab dem Einchecken und dem Passieren der nachfolgenden Kontrollen unmittelbar bevorsteht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 7), ist nicht von der zugelassenen Anklage umfasst.
  • BGH, 13.06.2019 - StB 13/19

    Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied;

    Kampfhandlungen, bei denen paramilitärische Organisationen mit dem Ziel, den Staat Syrien in seiner jetzigen Gestalt zu zerschlagen und eine andere Staatsform zu errichten, gegen Regierungstruppen kämpfen, sind zudem geeignet, die innere Sicherheit des syrischen Staates zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 23 ff.).

    Dahingestellt bleiben kann, ob die diesbezügliche Erklärung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auch eine Ermächtigung im Sinne des § 89a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, § 89c Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 StGB beinhaltet, denn die gegenständlichen Taten nach § 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB sind Inlandstaten, weshalb es vorliegend insoweit keiner Verfolgungsermächtigung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 16).

  • BGH, 31.03.2021 - AK 16/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft des wegen der Vorbereitung einer schweren

    Die konkrete Art der Ausführung, Zeit und Ort sowie potentielle Opfer müssen noch nicht festgelegt sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218 Rn. 41, 45; Beschlüsse vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 13; vom 22. August 2019 - StB 17/18, juris Rn. 34).
  • BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21

    Verurteilung von Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") und weiterer

    Der Geldempfänger reiste sodann tatsächlich aus Deutschland aus (vgl. zur Ausreise BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2020 - 6 StS 2/20

    Rizin-Bombenbau in Köln: Urteil gegen die Ehefrau

  • OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat -

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2020 - 6 StS 1/19

    Verfahren gegen mutmaßliche Kölner Rizin-Bombenbauer

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen

  • OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20

    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung

  • BGH, 05.05.2021 - 3 StR 465/20

    Sukzessive Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • BGH, 25.07.2019 - AK 36/19

    Dringender Tatverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden

  • BGH, 05.04.2023 - AK 11/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 08.11.2017 - AK 54/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Beteiligung an der

  • BGH, 08.03.2023 - AK 10/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 47/19

    Anwendung des vereinsrechtlichen Kennzeichenverbots auf Motoradwesten sog. Outlaw

  • BGH, 09.02.2023 - AK 1/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung

  • BGH, 21.09.2017 - AK 43/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 10.03.2022 - AK 7/22

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Überschreitung der

  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 05.04.2023 - AK 12/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

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