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   BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17   

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https://dejure.org/2017,56528
BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17 (https://dejure.org/2017,56528)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2017 - GSSt 3/17 (https://dejure.org/2017,56528)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17 (https://dejure.org/2017,56528)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (Versagung der Strafrahmenmilderung allein aufgrund selbstverschuldeten Sichberauschens; keine vorhersehbare Erhöhung des Risikos zur Begehung von Straftaten ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Versagung der Strafrahmenmilderung bei selbst verschuldeter Trunkenheit trotz fehlender Feststellung der Risikoerhöhung im Einzelfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Strafrahmenmilderung durch eine selbstverschuldete Trunkenheit; Fehlende Feststellung einer vorhersehbaren signifikanten Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls; Gesamtwürdigung ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versagung der Strafrahmenmilderung bei selbst verschuldeter Trunkenheit

  • rewis.io

    Versagung der Strafrahmenmilderung bei selbst verschuldeter Trunkenheit trotz fehlender Feststellung der Risikoerhöhung im Einzelfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1; GVG § 132 Abs. 2
    Versagung der Strafrahmenmilderung durch eine selbstverschuldete Trunkenheit; Fehlende Feststellung einer vorhersehbaren signifikanten Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls; Gesamtwürdigung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Alkohol und die Strafrahmenverschiebung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrahmenmilderung - und die selbstverschuldete Trunkenheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung der Strafrahmenmilderung wegen selbstverschuldeter Trunkenheit

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Absehen von Strafrahmenmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit bei verschuldetem Rausch - Update 3

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 247
  • NJW 2018, 1180
  • NStZ 2018, 273
  • AnwBl 2018, 271
  • JR 2018, 257
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 63/15

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei überlanger Verfahrensdauer wegen

    Der Große Senat hat mit Beschluss vom 24. Juli 2017 (GSSt 3/17) unter Neufassung der Vorlegungsfrage wie folgt entschieden:.
  • BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20

    Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch

    Denn sie reicht über den Einzelfall hinaus und kann sich jederzeit wieder stellen, wobei ihre Beantwortung voraussichtlich Bedeutung für eine große Zahl weiterer Verfahren erlangen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Dabei kann eine selbstverschuldete Trunkenheit die Versagung der Milderung im Einzelfall selbst dann tragen, wenn eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen und situativen Verhältnisse des Einzelfalls nicht festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, NJW 2018, 1180).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Eine Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie sich über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen kann und ihre Beantwortung deshalb für die Rechtsanwendung richtungsweisend ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 225; vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221, 229; vom 8. Mai 2017 - GSSt 1/17, BGHSt 62, 164, 168; vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 253).
  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    bb) Soweit das angefochtene Urteil schließlich bei der Prüfung der Versagung einer Strafrahmenmilderung unter dem Blickwinkel der selbstverschuldeten Trunkenheit einen in Bezug auf die Alkoholisierung unzutreffenden rechtlichen Maßstab anwendet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 253 ff.), hat sich dies nicht ausgewirkt.

    Denn die hierfür vom Großen Senat für Strafsachen entwickelten Grundsätze gelten nicht für illegale Drogen und rauschmittelhaltige Medikamente (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, aaO, S. 271), unter deren Einfluss der Angeklagte bei der Tat aber auch gestanden hat.

  • BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18

    Vorlageverfahren; Einziehung des Werts von Taterträgen (Ermessen des Tatgerichts

    Der Senat hält die Rechtsfrage darüber hinaus auch für eine solche von grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 4 GVG (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 Rn. 15, BGHSt 39, 221, 225; vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221 Rn. 24; vom 8. Mai 2017 - GSSt 1/17, BGHSt 62, 164 Rn. 12 und vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 19).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Bei verminderter Schuldfähigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert sind, sodass regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn nicht andere schulderhöhende Umstände, die diese Schuldminderung kompensieren, dem entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30 f. und vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 Rn. 10; Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 42 mwN).

    Hat das Tatgericht - wie hier - die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, müssen besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, dass von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 42 und vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02 Rn. 9; Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 Rn. 10; vgl. zum Schuldprinzip BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 983/78, BVerfGE 50, 5, 9 ff.).

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit

    Um dem Prinzip zu genügen, dass die Strafe das Maß der Schuld nicht überschreiten darf, erfordert die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB deshalb schulderhöhende Umstände, die diese Schuldmilderung kompensieren (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 262 Rn. 42; vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15 Rn. 4).

    Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer selbst zu verantwortenden Trunkenheit, kann dies allein zwar die Versagung einer Strafrahmenverschiebung tragen, auch wenn eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen und situativen Verhältnisse des Einzelfalls nicht festgestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247).

    Vielmehr obliegt es dem Tatgericht zu bewerten, ob das Gewicht dieses Umstandes im konkreten Einzelfall hoch genug ist, um die aufgrund der erheblich verminderten Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit verringerte Tatschuld aufzuwiegen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, aaO Rn. 58).

  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Die Vorlage ist sowohl aus Gründen der Divergenz (§ 132 Abs. 2 GVG) als auch zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 132 Abs. 4 GVG) zulässig (vgl. zur gleichzeitigen Vorlage nach § 132 Abs. 2 und 4 GVG nur BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Er hat die Strafbarkeit indes davon abhängig gemacht, ob bzw. in welchem Umfang sich die für die Rechtsgüter Dritter oder die Allgemeinheit gesteigerte Gefahr, die von einem Berauschten ausgeht, tatsächlich in einer konkreten rechtswidrigen Tat niedergeschlagen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 268 f.).
  • BGH, 30.11.2022 - 6 StR 414/22
  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19

    Voraussetzungen der fakultativen Strafrahmenmilderung bei trunkenheitsbedingt

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21

    Versagung einer Strafrahmenminderung bei vom Täter zu verantwortender Berauschung

  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

  • BGH, 12.01.2021 - 1 StR 488/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliches Ermessen hinsichtlich einer

  • OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 158/21

    Strafzumessung (eingeschränkte Revisibilität; Strafmilderungsgrund: Verzicht auf

  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 165/17

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Ablehnung einer

  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 270/21

    Totschlag, Mord (lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung: Erkennbarkeit

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 82/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verhalten, in dem eine

  • BayObLG, 22.10.2021 - 206 StRR 271/21

    Beschränktes Anfechtungsrecht des Nebenklägers bei Vollrausch

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