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   BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18   

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BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18 (https://dejure.org/2018,47310)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2018 - 5 StR 198/18 (https://dejure.org/2018,47310)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 (https://dejure.org/2018,47310)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73c StGB; § 929 BGB; § 29 BtMG; § 52 StGB
    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei der Einziehung von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung; Reform des Rechts der Einziehung von Taterträgen; kein öffentlich-rechtlicher Vertrag; rechtsgeschäftliche Willenserklärung; ...

  • openjur.de

    §§ 73, 73c StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 53 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 265 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 73d Abs. 2 StGB, § 929 Satz 2 BGB, § 54 VwVfG, § 1 Abs. 1 VwVfG, § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 959 BGB, §§ 929 ff. BGB, § 516 Abs. 2 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 451 Abs. 1 StPO, § 459g Abs. 1 Satz 2 StPO, § 6 Abs. 3 Satz 2 JBeitrG, § 111k Abs. 1 Satz 1 StPO, § 271 Abs. 1 BGB, § 73e Abs. 1, 2 StGB, § 73c StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 364 Abs. 1 BGB, § 929 BGB, § 398 BGB

  • rewis.io

    Verzicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf Rückgabe bestimmter Gegenstände: Voraussetzungen und Rechtswirkungen hinsichtlich der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB §§ 73, 73c
    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Verzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.; Voraussetzungen und Folgen eines wirksamen Verzichts im Zusammenhang mit der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Verzicht des Angeklagten auf Rückgabe bestimmter ...

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf Rückgabe bestimmter Gegenstände: Voraussetzungen und Rechtswirkungen hinsichtlich der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensabschöpfung - Die andere Seite des Verzichts (OStA'in Dr. Dagmar Schubert; HRRS 2019, 289-291)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamer Verzicht im Zusammenhang mit einer Einziehung richtet sich nach dem BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 305
  • NJW 2019, 1692
  • StV 2019, 330 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    c) Das Vorgehen im Wege der formlosen außergerichtlichen Einziehung ist auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 2017, S. 872) weiterhin möglich (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NJW 2018, 2278).

    Daran hat die Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nichts geändert (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 61; siehe auch BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, aaO).

  • OLG Frankfurt, 22.11.2005 - 14 U 221/04

    Schadensersatz; Verwahrungsvertrag; Amtshaftung: Anspruch wegen der Verwertung

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Nach einer Ansicht handelt es sich bei der sogenannten "außergerichtlichen Einziehung' um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Angeklagten an den Justizfiskus, die auf Übertragung des Eigentums an einem sichergestellten Gegenstand gerichtet ist (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 114; OLG Frankfurt, BeckRS 2011, 19395; Rönnau, Die Vermögensabschöpfung in der Praxis, 2. Aufl., 7. Teil Rn. 426; Brauch, NStZ 2013, 503, 504 f.; Ströber/Guckenbiel, Rpfleger 1999, 115, 116).

    In Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft selbst den Verzicht des Angeklagten angeregt hat, ist von einer stillschweigend erklärten Annahme des Angebots auszugehen (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2011, 19395; Ströber/Guckenbiel, Rpfleger 1999, 115, 117).

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Zudem handelt es sich bei Maßnahmen der Vermögensabschöpfung auch um Instrumente der Gefahrenabwehr (vgl. BVerfGE 110, 1, 16 ff.; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 490/16

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Das Landgericht hat aber nicht erkennbar bedacht, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte:

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Das Landgericht hat aber nicht erkennbar bedacht, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 19.12.2013 - IX ZR 127/11

    Insolvenzanfechtung: Erfüllungshalber abgetretene Forderung als inkongruente

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Denn während die Leistung an Erfüllungs statt gemäß § 364 Abs. 1 BGB unmittelbar zum Erlöschen des Schuldverhältnisses führt, tritt diese Folge bei der Leistung erfüllungshalber erst mit endgültiger Befriedigung des Gläubigers ein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - IX ZR 127/11, NJW 2014, 1239 mwN), was in der Regel eine Verwertung des angenommenen Gegenstandes voraussetzt.
  • BGH, 08.07.1982 - I ZR 148/80

    Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Auch kann der Anspruch des Bankkunden auf Auszahlung des Tagesguthabens grundsätzlich an Dritte abgetreten werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - I ZR 148/80, NJW 1982, 2193).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Das Landgericht hat aber nicht erkennbar bedacht, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Das Landgericht hat aber nicht erkennbar bedacht, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
    Zudem handelt es sich bei Maßnahmen der Vermögensabschöpfung auch um Instrumente der Gefahrenabwehr (vgl. BVerfGE 110, 1, 16 ff.; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241).
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 24/04

    Vollstreckung eines Titels auf Übertragung von Aktien in einem Sammeldepot

  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von

  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

  • OLG Düsseldorf, 08.04.1998 - 3 Ws 200/98
  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

  • OLG Düsseldorf, 15.09.1992 - 2 Ws 405/92
  • BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

  • BayObLG, 23.04.2020 - 207 StRR 138/20

    Einziehung von Tatmitteln bei Betäubungsmitteldelikten als Strafzumessungsgrund

    In einer solche Erklärung ist eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Angeklagten an den Justizfiskus zu sehen, die auf die Übertragung des Eigentums an einem sichergestellten Gegenstand an diesen gerichtet ist (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018, 5 StR 198/18, wistra 2019, 363 Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21

    Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club

    Bei dieser war jedoch bis zum Erlass der Verbotsverfügung vom 7. Juli 2021 keine Erklärung der Klägerin zu 1 eingegangen, dass - etwa zur Bewirkung einer sog. formlosen außergerichtlichen Einziehung (vgl. zu diesem Institut: BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 - NJW 2019, 1692 Rn. 11 ff.) - auf die Herausgabe des Geldes verzichtet werde.
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    So kann er durch sein Einverständnis mit der formlosen Einziehung wirksam etwaige ihm zustehende Rechtspositionen aufgeben und dadurch eine förmliche Einziehungsentscheidung entbehrlich machen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 307/18, BGHSt 63, 314; Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 9 ff. und vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 434/19 Rn. 6).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 484/23
    Im Fall eines wirksamen Verzichts auf diese Gegenstände (vgl. zu den daran und insbesondere an die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu stellenden Anforderungen BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 34 ff.) könnte der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe ihres Wertes von jedenfalls 30.000 Euro erloschen sein.
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Verzichtet der Angeklagte - anders als im vorliegenden Fall die Angeklagte (zur revisionsgerichtlichen Prüfung der Abgabe einer Verzichtserklärung als Verfahrensvoraussetzung vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2006 - 1 Ss 241/06 -, juris Rdnr. 8 m. w. Nachw.; BayOblG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96 -, juris Rdnr. 8) - auf die Rückgabe beschlagnahmter, ihm gehörender oder zustehender, der Einziehung unterliegender Gegenstände und erklärt er sich mit deren "außergerichtlicher Einziehung" einverstanden (vgl. zur Rechtsnatur des Verzichts grundlegend BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, juris Rdnr. 11 ff. = BGHSt 63, 305 ff. [betreffend Einziehung nach § 73c StGB]), sind die auch insoweit beachtlichen Umstände in die Feststellungen aufzunehmen (vgl. BGH, a. a. O., juris Rdnr. 32).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung im Rahmen einer

    Nachdem der Senat das Urteil im Schuldspruch abgeändert und im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgehoben hatte (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305), hat das Landgericht nunmehr erneut die Einziehung "in Höhe eines Geldbetrages von 139.200 Euro" angeordnet.

    aa) Beim Verzicht auf sichergestelltes Bargeld lässt sich auf eine Annahme des Übereignungsangebots schließen, wenn die Staatsanwaltschaft dieses nicht durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung ablehnt (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 308 f.).

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18

    Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Geldbetrag; Leistung an Erfüllungs statt;

    Dass die Staatsanwaltschaft vorliegend den Verzicht als Leistung an Erfüllungs statt angenommen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHSt), liegt - auch angesichts der Ausführungen des Landgerichts hierzu - fern.

    Dass die Staatsanwaltschaft den Verzicht auf die Rückgabe der beschlagnahmten Fahrzeuge als Leistung an Erfüllungs statt angenommen hat, liegt angesichts der regelmäßig ungewissen Werthaltigkeit solcher Gegenstände fern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 36; vom 27. November 2018 - 5 StR 445/18 Rn. 7).

    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18).

  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 560/18

    Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe

    Zudem hat sie sich nicht mit den Voraussetzungen eines wirksamen Verzichts auseinandergesetzt (vgl. eingehend BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 21 ff., 34 ff., zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Hinsichtlich eines wirksamen Verzichts auf die Kautionsrückzahlung hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des betreffenden Geldbetrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 33 mwN).

    Bei den übrigen Verzichtsgegenständen wäre zur Beurteilung der Wirksamkeit des erklärten Verzichts bereits mitzuteilen gewesen, ob und gegebenenfalls wie die Staatsanwaltschaft als maßgeblicher Erklärungsempfänger auf das Übereignungsangebot des Angeklagten reagiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 34 f.).

  • OLG Köln, 28.06.2023 - 12 U 183/22
    Allein die Pflicht zur Rückerstattung werde auch dem von dem Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11.12.2018 (Az. 5 StR 198/18) hervorgehobenen strafrechtlichen Vermögensabschöpfungsgedanken gerecht.

    Gerade in der von der Klägerin angeführten Entscheidung vom 11.12.2018 (BGH, 5 StR 198/18, juris) schließt sich der BGH der zuvor in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittenen Auffassung an, dass es sich bei der durch den Verzicht auf die Rückgabe bestimmter Gegenstände herbeigeführten sogenannten außergerichtlichen Einziehung um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Betroffenen an den Justizfiskus handelt, die auf Übertragung des Eigentums an dem sichergestellten Gegenstand gerichtet ist; damit bestimmen sich die Folgen einer solchen Einziehung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 12 ff., 15, 18).

    Bei einem im Rahmen eines Strafverfahrens erklärten Verzicht auf die Rückgabe bestimmter Gegenstände entspricht es vielmehr dem Willen und Interesse des Betroffenen, den jeweiligen Gegenstand nur zugunsten des Justizfiskus aufzugeben (vgl. BGH, Beschl. v. 11.12.2018, 5 StR 198/18, juris, Rn. 20).

  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 96/20

    Änderung der Einziehungsanordnung

    Die Einziehung ist zwingend, solange der staatliche Einziehungsanspruch noch nicht erfüllt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 36).
  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes

  • BGH, 31.05.2023 - 6 StR 57/23

    Einziehung von Taterträgen bei anderen (Erbe; Erbschaft)

  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall: Betäubungsmittelstrafbarkeit, Sperrwirkung

  • BGH, 12.09.2019 - 5 ARs 21/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

  • OLG Köln, 26.04.2022 - 3 Ws 3/22

    Staatlicher Auffangrechtserwerb bei Untätigkeit des Verletzten; Erwerb von

  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 48/21

    Verbot der Schlechterstellung (keine Erhöhung der Einzelstrafen); Feststellungen

  • BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22

    Rüge wegen einer dem Angeklagten verwehrten erneuten Stellungnahme zu seiner

  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 358/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung); erweiterte

  • BGH, 30.06.2020 - 6 StR 111/20

    Einziehung (Verzicht; Übertragung von Eigentum an den Justizfiskus; Widmung zur

  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22

    Einziehung (Wertersatzeinziehung nach Vermischung deliktisch erlangtem mit

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 400/19

    Einziehung (Erlöschen des der Einziehung zugrunde liegenden Anspruchs)

  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 30.05.2023 - 6 StR 193/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksame Verzichtserklärung des

  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 539/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen

  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 31/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abzug sichergestellten Bargelds

  • BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Anrechnung des Bargelds

  • BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: physische Abhängigkeit,

  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22

    Einziehung (Gesamtschuldner: Wirkung des Verzichts eines Einziehungsschuldners

  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 257/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der

  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 701/18

    Fehlende Konkretisierung der Einziehungsanordnung; Vorrang der Einziehung des

  • BGH, 01.02.2023 - 5 StR 549/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Einnahmen aus dem Handel mit

  • BGH, 19.03.2019 - 5 StR 104/19

    Grundsatz der Unmittelbarkeit; fehlende Ermittlung des Wirkstoffgehalts bei

  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 56/21

    Verschlechterungsverbot im Berufungsverfahren: Erstmalige Anordnung der

  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 355/19

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  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20 Js 2225988/15
  • LG Hamburg, 13.05.2019 - 632 KLs 1/19

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