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   BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18   

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https://dejure.org/2019,11335
BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18 (https://dejure.org/2019,11335)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2019 - 2 StR 301/18 (https://dejure.org/2019,11335)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18 (https://dejure.org/2019,11335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 177 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 1 StGB
    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand; Konkurrenzen: Verhältnis zum sexuellen Übergriff); Tatmehrheit (nur ausnahmsweise additive Betrachtungsweise bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 2 Nr 3 StGB

  • IWW

    § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB,... § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 3, 5 StGB, § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB, § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO, Abs. 1 StGB, Abs. 2 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 179 Abs. 1, 2 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB, § 177 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3, § 179 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 StGB, § 177 Abs. 8 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 177 Abs. 5 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • rewis.io

    Sexueller Übergriff: Ausnutzen eines Überraschungsmoments

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Vornahme von sexuellen Handlungen unter Ausnutzung des Überraschungsmoments bei Kundgabe des entgegenstehenden Opferwillens als sexuelle Nötigung (hier: Zungenkuss und gewaltsamer Griff an den entblößten Penis); Verdrängung der Grundtatbestände der sexuellen Übergriffe ...

  • datenbank.nwb.de

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB setzt subjektiv tatbestandlich ein Ausnutzen eines Überraschungsmoments voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 55
  • NJW 2019, 2040
  • StV 2020, 474 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    Der Täter nutzt die schutzlose Lage im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB aus, wenn er diese erkennt und sich zur Begehung des sexuellen Übergriffs zunutze macht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 28 zu § 177 Abs. 2 Nr. 3; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 6. Juli 2016, BTDrucks. 18/9097, S. 23 zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB).

    In subjektiver Hinsicht genügt insoweit bedingter Vorsatz (vgl. BGH, aaO, BGHSt 64, 55, Rn. 28; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78, 79 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).

  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Zum gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners heimlich ohne Kondom

    Bezogen auf ein- und denselben Zeitpunkt schließen § 177 Abs. 1 StGB und § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB deshalb einander aus, da § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB gerade voraussetzt, dass aufgrund der Überraschung kein entgegenstehender Wille, den § 177 Abs. 1 StGB objektiv erkennbar tatbestandsmäßig erfordert, gebildet und rechtzeitig kundgetan werden kann (BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 32 f. mwN).
  • BGH, 27.07.2021 - 1 StR 210/21

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen eines Überraschungsmoments (erforderliche

    § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB soll jedoch nur die sexuellen Handlungen unter Strafe stellen, deren sich die andere Person nicht versieht ("Überraschungsmoment") und deshalb keine Gegenwehr entfalten kann oder ihnen zwar noch im letzten Moment gewahr wird, aber wegen der Schnelligkeit der Abläufe zur Bildung oder Kundgabe eines ablehnenden Willens außer Stande ist (BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 28; BT-Drucks. 18/9097, S. 25; Fischer, StGB 68. Aufl., § 177 Rn. 36).

    § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB setzt also gerade voraus, dass aufgrund der Überraschung kein entgegenstehender Wille gebildet und rechtzeitig kundgetan werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, aaO Rn. 33 mwN; BT-Drucks. 18/9097, S. 25).

  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

    Die verwirklichte sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB verdrängt als Qualifikation den Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, Urt. v. 13.02.2019 - 2 StR 301/18; von Heintschel-Heinegg-Ziegler, StGB, 3. Aufl., § 177 Rn. 70).
  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 113/22

    Verdrängung der Grundtatbestände des § 177 Abs. 2 StGB im Wege der

    Vielmehr verdrängt § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB als Qualifikation die Grundtatbestände des § 177 Abs. 2 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz (BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 ? 2 StR 301/18, juris Rn. 42, insoweit in BGHSt 64, 55 nicht abgedruckt).
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