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   BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55   

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https://dejure.org/1955,69
BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55 (https://dejure.org/1955,69)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1955 - 5 StR 49/55 (https://dejure.org/1955,69)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1955 - 5 StR 49/55 (https://dejure.org/1955,69)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - Voraussetzungen einer verminderten Zurechnungsfähigkeit auf Grund von Alkoholgenuss - Abgrenzung bloßer Vorbereitungshandlungen vom Versuchsstadium beim sexuellen Missbrauch von Kindern - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 238
  • NJW 1955, 840
  • MDR 1955, 372
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
    Verfassung des Angeklagten zur Tatzeit fest, so hat er sich doch selbständig seine Auffassung darüber zu bilden, welche Bedeutung sie für die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Tat hat (vgl BGHSt 2, 14 16) [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]. Dies schließt freilich nicht aus, daß der Sachverständige sich auch darüber äußert, wie er die rechtliche Frage der Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 51 StGB beurteilt (vgl Hellmuth Mayer a.a.O. S 476).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
    Die Zurechnungsfähigkeit ist aber schon dann nach § 51 Abs. 1 StGB ausgeschlossen, wenn der Täter nicht "sinnlos" betrunken ist, aber unter dem Einfluß des Alkohols die Hemmungen weggefallen sind, die ihn sonst von der Tat abgehalten hätten (vgl BGHSt 1, 384; RGSt 63, 46 49; 67, 149).
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
    Es lag also auf jeden Fall ein Versuch nach § 43 StGB vor (vgl. BGHSt 2, 380 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner RGSt 54, 35; 66, 141).
  • RG, 14.02.1929 - II 1442/28

    Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
    Die Zurechnungsfähigkeit ist aber schon dann nach § 51 Abs. 1 StGB ausgeschlossen, wenn der Täter nicht "sinnlos" betrunken ist, aber unter dem Einfluß des Alkohols die Hemmungen weggefallen sind, die ihn sonst von der Tat abgehalten hätten (vgl BGHSt 1, 384; RGSt 63, 46 49; 67, 149).
  • RG, 22.02.1932 - III 41/32

    Zur Frage der Abgrenzung des Versuchs von den Vorbereitungshandlungen bei der

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
    Es lag also auf jeden Fall ein Versuch nach § 43 StGB vor (vgl. BGHSt 2, 380 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner RGSt 54, 35; 66, 141).
  • RG, 28.02.1933 - I 180/33

    Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
    Die Zurechnungsfähigkeit ist aber schon dann nach § 51 Abs. 1 StGB ausgeschlossen, wenn der Täter nicht "sinnlos" betrunken ist, aber unter dem Einfluß des Alkohols die Hemmungen weggefallen sind, die ihn sonst von der Tat abgehalten hätten (vgl BGHSt 1, 384; RGSt 63, 46 49; 67, 149).
  • RG, 21.10.1919 - IV 354/19

    Liegt Versuch des Einbruchsdiebstahls vor, wenn der Täter eine Fensterscheibe des

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
    Es lag also auf jeden Fall ein Versuch nach § 43 StGB vor (vgl. BGHSt 2, 380 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner RGSt 54, 35; 66, 141).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Sachverständige hat als Gehilfe des Richters die zur Beurteilung der Rechtsfragen notwendigen Tatsachen und wissenschaftlichen Erkenntnisse beizusteuern (BGHSt 7, 238; 8, 113, 118; 12, 311, 314; 34, 29, 31 m.w.N.).

    Deshalb bedarf es der Kontrolle des Rechtsmittelgerichts, ob der Tatrichter gegenüber dem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils gewahrt hat (vgl. BGHSt 7, 238, 239; 8, 113, 118; BGH GA 1962, 116; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, Überzeugungsbildung 17).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden (BGHSt 7, 238, 239).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Bei Sachverständigengutachten obliegt dem Gericht auch bei Fachfragen die letzte Entscheidung, die es aufgrund der ihm von den Sachverständigen vermittelten Sachkunde in eigener Würdigung zu treffen hat (BGH, NJW 1955, 840, 841; BGH, NJW 1993, 3081, 3082; Gollwitzer, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 1999, § 261 Rn. 90).

    Bei Sachverständigengutachten obliegt dem Gericht auch bei Fachfragen die letzte Entscheidung, die es aufgrund der ihm von den Sachverständigen vermittelten Sachkunde in eigener Würdigung zu treffen hat (BGH, NJW 1955, 840, 841; BGH, NJW 1993, 3081, 3082; Gollwitzer, in Löwe/Rosenberg, § 261 Rn. 90).

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