Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,184
BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54 (https://dejure.org/1954,184)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1954 - 1 StR 174/54 (https://dejure.org/1954,184)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1954 - 1 StR 174/54 (https://dejure.org/1954,184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 37
  • NJW 1954, 1335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 11.10.1907 - V 476/07

    Unter welchen Voraussetzungen ist der in § 309 St.G.B.'s vorgesehene

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54
    Nach der Entscheidung RGSt 40, 321 soll dieser, wie in ähnlichen Vorschriften des StGB, nur vorliegen, wenn der Tod durch vollendeten Brand verursacht wird, nicht schon bei nur versuchter Brandstiftung.

    Der Entscheidung RGSt 40, 321 ist nicht beizutreten.

    Entsprechend hat das Reichsgericht beim versuchten Raube entschieden, der straferhöhende Umstand der Todesfolge habe für den Versuch dieselbe Bedeutung wie für die vollendete Tat, allerdings im Hinblick auf die Entscheidung RGSt 40, 321 mit dem Zusatz, die Vorschrift des § 309 StGB sei anders gestaltet (RGSt 62, 422).

  • RG, 03.01.1929 - II 1320/28

    Erfordert § 251 StGB., daß es zur Wegnahme einer Sache gekommen ist?

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54
    Entsprechend hat das Reichsgericht beim versuchten Raube entschieden, der straferhöhende Umstand der Todesfolge habe für den Versuch dieselbe Bedeutung wie für die vollendete Tat, allerdings im Hinblick auf die Entscheidung RGSt 40, 321 mit dem Zusatz, die Vorschrift des § 309 StGB sei anders gestaltet (RGSt 62, 422).
  • RG, 10.10.1935 - 3 D 705/35

    Ist der § 178 StGB. auch bei versuchter Notzucht anwendbar?

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54
    - In der Entscheidung RGSt 69, 332 hat das Reichsgericht in einem Falle versuchter Notzucht mit Todesfolge denselben Standpunkt eingenommen.
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Es gilt insoweit nichts anderes als bei sonstigen erfolgsqualifizierten Delikten wie beim Raub mit Todesfolge nach § 251 oder bei der Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB (vgl. BGHSt 7, 37; BGHSt 46, 24; BGHR StGB § 251 Todesfolge 3; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 18 Rdn. 4; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 227 Rdn. 5 m. w. N.; differenzierend Ferschl, Problem des unmittelbaren Zusammenhangs beim erfolgsqualifizierten Delikt 1999 S. 128 ff.).
  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89

    Schwere Brandstiftung - Vorsatz - Brandstifter - Ursachenverlauf - Kausalverlauf

    Ein Gebäude ist dann in Brand gesetzt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364; st. Rspr.).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99

    Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB

    Von dem Schuldspruch "versuchter Raub mit Todesfolge" wird neben der hier gegebenen Fallgestaltung, in der das Grunddelikt des Raubes mangels vollendeter Wegnahme nur bis zum Versuch gediehen ist, der Tod eines anderen Menschen aber schon durch diesen Versuch leichtfertig verursacht wird (sogenannter erfolgsqualifizierter Versuch, vgl. BGHSt 7, 37, 39, Eser in Schönke/Schröder aaO § 251 Rdn. 7; Herdegen in LK aaO § 251 Rdn. 15), auch die der sogenannten versuchten Erfolgsqualifikation erfaßt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht