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   BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54   

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BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54 (https://dejure.org/1955,640)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1955 - 1 StR 450/54 (https://dejure.org/1955,640)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1955 - 1 StR 450/54 (https://dejure.org/1955,640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 1
  • NJW 1955, 1600
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Damit waren lediglich ganz kurze Berührungen von der Strafbarkeit ausgenommen (vgl. BGH NJW 1957, 191; BGHSt 1, 110; 1, 293; 4, 323; 5, 88; 8, 1).
  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65

    Innere Anteilnahme eines Jugendlichen an einem unzüchtigen Vorgang - Strafbarkeit

    Unzuchttreiben oder Mißbrauch zur Unzucht im Sinne der §§ 175, 175 a Nr. 3 StGB kommt nicht in Betracht, wenn zwischen dem erwachsenen Täter, der sich selbst befriedigt, und dem Jugendlichen, der sich auf das reine Zusehen beschränkt, kein Einvernehmen hergestellt ist, das auch die innere Anteilnahme des Jugendlichen an dem unzüchtigen Vorgang in sich schließt (Ergänzung zu BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]).

    Eine derartige Beziehung kann schon dadurch geschaffen werden, daß der Täter den Minderjährigen dazu verführt, ihm bei dem Vorgang der Selbstbefriedigung in Kenntnis seiner eigenen wollüstigen Absicht zuzusehen (BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; BGH Urt. v. 21. September 1965 - 1 StR 312/65 -).

  • BGH, 06.11.1956 - 1 StR 191/56

    Rechtsmittel

    Hierzu veranlaßt den Senat vor allem die fortschreitende Entwicklung, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Auslegung der Begriffe "Mißbrauch zur Unzucht" im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB (vgl die Entsch. des erk. Senats BGHSt 7, 48) und "Unzuchttreiben mit" im Sinne der §§ 175, 175 a StGB (vgl BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]und das Urteil des erk. Senats BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]) genommen hat.

    Stimmt man dem auch für § 176 Abs. 1 Nr. 3 zu, so wäre der Richter des bedenklichen und dem Laien kaum begreiflichen Zwanges enthoben, einem Kinde, das weder die wollüstige Absicht des Täters kennt noch sonst aus geschlechtlichen Gründen an dem Vorgang teilnimmt, die Verübung einer unzüchtigen Handlung vorzuwerfen (vgl hierzu die Entsch. des erk. Senats BGHSt 8, 1, 3 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54] sowie Martin in der Anm zu dem Urteil des erk. Senats1 StR 60/54 vom 19. Oktober 1954 - BGHSt 7, 48 - in LM Nr. 17 zu § 174 Nr. 1 StGB).

  • BGH, 31.10.1963 - 2 StR 367/63

    Anforderungen an den Umfang der Feststellungen zur Frage der strafrechtlichen

    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, soweit der Angeklagte dem Jungen sein entblößtes Geschlechtsteil, auf das er ein Präservativ gestülpt hatte, zeigte und an einem anderen Tage in dessen Gegenwart onanierte (BGHSt 7, 48; 8, 1) [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54].

    Die Verneinung einer Verführung hinderte allerdings nicht die Verurteilung des Angeklagten wegen Versuchs, wenn er glaubte, der Minderjährige sei nicht ohne weiteres zur Unzucht bereit, und wenn er deshalb auf ihn einwirkte (RGSt 70, 199, 200; BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]).

  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 94/61

    Abgrenzung des vollendeten Missbrauchs zur Unzucht vom versuchten Missbrauch zur

    Grundsätzlich trifft der Vorwurf, der Täter habe einen ihm zur Erziehung, Ausbildung, Aufsicht oder Betreuung anvertrauten jungen Menschen "zur Unzucht mißbraucht", dann zu, wenn der Körper (die Person) eines Beteiligten (des Täters oder seines Opfers oder eines Dritten) als Mittel zur Befriedigung der Wollust benutzt oder sonstwie in Mitleidenschaft gezogen worden ist; dabei ist jedoch nicht erforderlich, daß eine körperliche Berührung stattgefunden hat oder auch nur beabsichtigt worden ist (BGHSt 7, 48, 51 [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54]; 8, 1, 3 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; 15, 118, 120) [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60].
  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 510/64

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen der Sachkunde eines vernommenen

    Das Gesetz will nämlich auch verhindern, daß der Minderjährige gerade durch das Erlebnis, bei dem er "aus Angst" mitmacht, also sittliche Hemmungen noch nicht verloren hat, anfällig wird und deshalb einer späteren Versuchung leichter erliegt (vgl. BGHSt 8, 1, 5) [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54].
  • BGH, 07.08.1963 - 2 StR 223/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Die dann folgenden Ausführungen sollen nur besagen: Da der Täter sich schon dann nach § 174 StGB strafbar mache, wenn er sein Opfer zu einer von diesem für unverfänglich gehaltenen Körperstellung veranlasse, so müsse dies erst recht der Fall sein, wenn der Täter an sich selbst eine unzüchtige Handlung vornehme und die abhängige Person zum geflissentlichen Zusehen veranlasse (vgl. auch BGHSt 8, 1, 4) [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54].
  • VG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 7583/96

    Beruhen des Asylgrundrechts auf einem kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung,

    Damit waren lediglich ganz kurze Berührungen von der Strafbarkeit ausgenommen (vgl. BGH NJW 1957, 191; BGH BGHSt 1, 110; 1, 293; 4, 323; 5, 88; 8, 1).
  • BGH, 28.08.1973 - 1 StR 252/73

    Vorsätzliches Verleiten des Opfers zu sexualbezogenen Handlungen

    Die Vornahme einer unzüchtigen Handlung mit dem Kinde ist gekennzeichnet durch das Herstellen einer Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben des Täters und dem Körper des Kindes in der Weise, daß das Kind an dem unzüchtigen Vorgang teilnimmt und durch ihn in Mitleidenschaft gezogen wird (BGHSt 8, 1, 3;15, 118, 121).
  • BVerwG, 01.09.1970 - II WD 26.70

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Das Verleiten eines Kindes durch Exhibitionisten zum Betrachten ihres entblößten Gliedes wird dann zur unzüchtigen Handlung, wenn das Betrachten "geflissentlich" geschieht (RGSt 73, 246, 249; BGHSt 1, 168, 171; BGH LM Nr. 7 zu § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB = NJW 1953, 710; BGHSt 8, 1, 3; 15, 118, 122).
  • BGH, 28.01.1969 - 1 StR 576/68

    Verurteilung wegen schwerer Unzucht - Aberkennung bürgerlicher Ehrenrechte

  • BGH, 30.11.1965 - 1 StR 472/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 312/65

    Versehentliche Normenverwechslung bei der Urteilsabfassung

  • BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 460/63

    Aufforderung zur Betrachtung eines entblößten Geschlechtsteiles als Versuch der

  • BGH, 30.10.1958 - 4 StR 334/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1966 - 5 StR 518/66

    Notwendigkeit eines Beschlusses bei der Ablehnung eines Antrages zur Durchführung

  • BGH, 16.03.1965 - 1 StR 29/65

    Unzucht mit einem Kind in Tateinheit mit einem fortgesetzten Vergehen der Unzucht

  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 236/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1963 - 2 StR 429/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 470/62

    Bestimmung der Anforderungen an die Durchführung eines Sachverständigengutachtens

  • BGH, 25.03.1960 - 4 StR 61/60

    Einordnung einer homosexuellen Veranlagung als krankhafte Störung der

  • BGH, 30.04.1957 - 5 StR 134/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.02.1957 - 1 StR 522/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64

    Fortgesetzte schwere Unzucht zwischen Männern - Strafbarkeit homosexueller

  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 23.03.1960 - 2 StR 86/60

    Verurteilung wegen Unzucht und Erregung öffentlichen Ärgernisses - Abänderung

  • BGH, 30.04.1957 - 5 StR 80/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1956 - 1 StR 18/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 27/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1956 - 1 StR 57/56

    Rechtsmittel

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