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   BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55   

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https://dejure.org/1955,476
BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55 (https://dejure.org/1955,476)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1955 - 5 StR 284/55 (https://dejure.org/1955,476)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1955 - 5 StR 284/55 (https://dejure.org/1955,476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 186
  • NJW 1955, 1933
 
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Wird zitiert von ... (100)

  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Dadurch, daß er dieser Pflicht zuwider gehandelt und es unterlassen hat, ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, hat er sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, an der Tat des Leiters des Prostitutionsbetriebes, der sich der Förderung der Prostitution schuldig gemacht hat, als Gehilfe beteiligt (vgl. BGHSt 8, 186, 189).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Der Senat gibt jedoch für den Fall, daß die neue Verhandlung insoweit zu denselben Feststellungen führt, folgenden Hinweis: hat der Beschwerdeführer über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unrichtige Angaben gemacht, so wird strafmildernd auch zu berücksichtigen sein, daß der Beschwerdeführer auf seine Aussage nicht hätte vereidigt werden dürfen, weil er dann im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO der Tatbeteiligung verdächtig war (BGHSt 8, 186, 189 ff [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55]; 23, 30 [BGH 02.07.1969 - 2 StR 686/68]; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268).

    Neben dem bereits im angefochtenen Urteil gewürdigten Umstand, daß die nach § 55 StPO gebotene Belehrung unterblieben ist, stellt dies einen selbständigen Strafmilderungsgrund dar, der gesonderte Bewertung verdient (vgl. BGHSt 8, 186, 191) [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55].

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