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   BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55   

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BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55 (https://dejure.org/1955,477)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1955 - 5 StR 421/55 (https://dejure.org/1955,477)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1955 - 5 StR 421/55 (https://dejure.org/1955,477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 237
  • NJW 1956, 313
  • NJW 1957, 110 (Ls.)
  • MDR 1956, 117
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    So die sog. "Eindruckstheorie", vgl. BGH, Urteile vom 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599, und vom 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.2.1993 - 2 Ss 1/93 -, MDR 1993, 793; VG Stade, Urteil vom 27.4.1989 - 1 A 153/87 -, NJW 1990, 789; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.7.1991 - 9 S 961/90 -, MedR 1992, 54.
  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht

    Der Vorsitzende des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat auf zwei veröffentlichte Entscheidungen, die ihrerseits auf eine Entscheidung des 5. Strafsenats zurückgingen (BGHSt 8, 237), Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04

    Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem

    Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.; Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.).
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den

    Ob dieser Umstand bereits genügt, das Refraktionieren der Augenoptiker aus dem Anwendungsgebiet des Heilpraktikergesetzes auszuscheiden, ob unter einem "Lindern" im Sinne des § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes nicht vielmehr auch das bloße Verschaffen einer Erleichterung zu verstehen ist (vgl. BGHSt 8, 237 [238/39]) und ob nicht auf jeden Fall die Sehschärfebestimmung die Feststellung eines Körperschadens enthält - alle diese Fragen hängen davon ab, welche Tätigkeitsbereiche der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 1 Abs. 2 HPG erfassen wollte und wie der Begriff der Ausübung der Heilkunde nach Sinn und Zweck des Gesetzes auszulegen ist.
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77

    Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines

    Zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, daß mit Rücksicht auf den Zweck des Gesetzes unter einer Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG jedes Tun zu verstehen ist, das bei den Behandelten den Eindruck erweckt, es ziele darauf ab, sie zu heilen oder ihnen Erleichterung zu verschaffen; das kann auch dadurch geschehen, daß angebliche übernatürliche Gewalten mit vermeintlichen oder vorgetäuschten übersinnlichen Kräften bekämpft werden; denn gerade ein solches Treiben kann den Zielen des Heilpraktikergesetzes im hohen Maße zuwiderlaufen und daher besonders gefährlich sein (BGHSt 8, 237, 238/239; ebenso OLG Bremen MDR 1957, 310).

    Zu Unrecht meint die Revision, daß diese Auffassung, insbesondere die Entscheidung BGHSt 8, 237, im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehe und daher nicht aufrecht erhalten werden könne.

  • BGH, 21.04.1972 - I ZR 100/70

    Förderung und Bewahrung der Gesundheit der Allgemeinheit - Einwand der "unclean

    Rechtsprechung (vgl. Bayer. Verw. GerH vom 20. Dez. 1893 - Reger Bd. 14, 218; Bayer. OberstLGer. v. 27. Juni 1908 - Reger Bd. 29, 177; Bayer. OberstLGer. v. 30. Jan. 1912 - Reger Bd. 32, 246; RG v. 20.9.1915 - Marcetus, Arzneimittelrecht, S. 465; RG v. 12.4.1943 - Marcetus, S. 466, sowie weitere S. 468 ff, abgedruckte zu dem § 56 a GewO a. F. ergangene Entscheidungen, BGH NJW 1956, 313), Schrifttum (vgl. z.B. Ulmer Vereinbarung vom 17. Juni 1951 zwischen dem Bundesverband der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien und dem Verband der zahnärztlichen Berufsvertretungen - zahnärztliche Mitt. 1951, 293, 294 - inhaltlich wiedergegeben bei Kuhns, Das gesamte Recht der Heilberufe, S. 1/326, Maretzky, zahnärztliche Mitt. 1951, 206) und auch die Materialien (BT-Drucks I Nr. 2573 und 3043, Sten. Berichte 1, 8309) zum Zahnheilkundegesetz sind hinsichtlich der Frage, wann eine Behandlung vorliegt, wenig ergiebig.

    Ähnlich hatte auch der Bundesgerichtshof schon zum Heilpraktikergesetz dargelegt (NJW 1956, 313), zum Wohle der Volksgesundheit solle verhindert werden, daß Kranke, statt sich von einem Arzt oder zugelassenen Heilpraktiker sachgemäß behandeln zu lassen, in die Hände Unkundiger und Unzuverlässiger fielen.

  • BGH, 21.04.1972 - I ZR 101/70

    Wettbewerbsverstöße bei zahntechnischen Unternehmen - Wettbewerbsverstoß durch

    Rechtsprechung (vgl. BayVGH v. 20. Dezember 1893 - Reger, Bd. 14, 218; BayObLG v. 27. Juni 1908 - Reger, Bd. 29, 177; BayObLG v. 30. Januar 1912 - Reger, Bd. 32, 246; RG v. 20. September 1915 - Marcetus, Arzneimittelrecht, S. 465; RG v. 12. April 1943 - Marcetus, S. 466 sowie weitere S. 468 ff abgedruckte zu dem § 56 a GewO a. F. ergangene Entscheidungen; BGH NJW 1956, 313), Schrifttum (vgl. z.B. Ulmer Vereinbarung vom 17. Juni 1951 zwischen dem Bundesverband der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien und dem Verband der zahnärztlichen Berufsvertretungen - Zahnärztliche Mitt 1951, 293, 294 - inhaltlich wiedergegeben bei Kuhns, Das gesamte Recht der Heilberufe, S. 1/326; Maretzky, Zahnärztliche Mitt 1951, 206) und auch die Materialien (BT-Drucks I Nr. 2573 und 3043, Sten. Berichte 1, 8309) zum Zahnheilkundegesetz sind hinsichtlich der Frage, wann eine Behandlung vorliegt, wenig ergiebig.

    Ähnlich hatte auch der Bundesgerichtshof schon zum Heilpraktikergesetz dargelegt (NJW 1956, 313), zum Wohle der Volksgesundheit solle verhindert werden, daß Kranke, statt sich von einem Arzt oder zugelassenen Heilpraktiker sachgemäß behandeln zu lassen, in die Hände Unkundiger oder Unzuverlässiger fielen.

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 5/87

    Begriff der Ausübung der Heilkunde

    Auch wenn man mit der Rechtsprechung der Strafgerichte davon ausgeht, § 1 Abs. 2 HeilprG umfasse nicht nur Tätigkeiten, die ein heilkundliches Fachwissen erfordern, sondern auch solche, mit denen bei dem Behandelten lediglich der Eindruck erweckt wird, die Handlung ziele auf Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden ab (vgl. insoweit BGHSt 8, 237, 238/239; BGH, Urt. v. 13. September 1977 - 1 StR 389/77, NJW 1978, 599, 600), ändert sich an diesem Ergebnis nichts.
  • VG Karlsruhe, 27.11.2003 - 9 K 1856/01

    Polizeibehördliche Untersagungsverfügung - Abgabe von Prismenbrillen durch

    Nach einer vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.11.1993, a. a. O.) gebilligten Begriffsbestimmung des Bundesgerichtshofs umfasst "Ausübung der Heilkunde" jedes Tun, das bei den Behandelten den Eindruck erweckt, es ziele darauf ab, sie von Krankheit, Leiden oder Körperschäden zu heilen (Urteile vom 04.11.1955, BGHSt 8, 237 u. v. 13.09.1977, NJW 1978, 599).
  • VG Stuttgart, 09.01.2003 - 4 K 2198/02

    Heilkunde; Erlaubnis; Akupunktur; Raucherentwöhnung

    Nach der Eindruckstheorie des Bundesgerichtshofes (BGHSt 8, 237) ist Heilkunde jedes Tun, das bei den Behandelten den Eindruck erweckt, es ziele darauf ab, sie von Krankheit, Leiden oder Körperschäden zu heilen.
  • BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58

    Unerfahrenheit i.S.d. Wuchergesetze - Unerfahrenheit als Eigenschaft beruhend auf

  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 20.03.1962 - 1 StR 71/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1960 - 4 StR 378/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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