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   BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55   

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BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55 (https://dejure.org/1955,183)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1955 - 1 StR 409/55 (https://dejure.org/1955,183)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55 (https://dejure.org/1955,183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 269
  • NJW 1956, 110
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09

    Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht

    Erwachsen aufgrund eines wirksam beschränkten Rechtsmittels einzelne Bestandteile einer Entscheidung zu einer einheitlichen Tat in Rechtskraft (sog. horizontale Teilrechtskraft), so steht dies der Berücksichtigung eines Prozesshindernisses - hier der fehlenden sachlichen Zuständigkeit - in einer späteren Entscheidung auch hinsichtlich der bereits rechtskräftig gewordenen Entscheidungsbestandteile nicht entgegen (BGHSt 8, 269; 11, 393, 394; 13, 128; 15, 203, 207; 21, 242, 243; Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 151 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
  • BGH, 23.02.2017 - 3 StR 546/16

    Prüfung von Verfahrensvoraussetzungen (hier fehlender Adhäsionsantrag) bei

    Hatte das Tatgericht eine solche Gesamtstrafe indes nicht zu bilden, wirkt sich das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung, soweit Rechtskraft eingetreten ist, nicht mehr aus (so BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 270 f.; vgl. zum Ganzen - weitergehend gegen die Beachtlichkeit von Verfahrenshindernissen in den Fällen vertikaler Teilrechtskraft - LR/Franke aaO, § 337 Rn. 26, § 344 Rn. 66; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, Einl Rn. 151 ff., jew. mwN).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Zu dieser Prüfung und gegebenenfalls zur Einstellung des Verfahrens ist auch das Revisionsgericht verpflichtet (RGSt 68, 18; BGHSt 8, 269; 11, 393).

    In ständiger Rechtsprechung haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof auch anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten worden ist - z.B. nur im Strafausspruch oder hinsichtlich der Kostenentscheidung oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (RGSt 74, 206; BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128).

  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Bildung einer Gesamtgeldstrafe:

    Die (sachliche) Richtigkeit dieser Entscheidung hat das neu entscheidende Gericht grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 55 Rn. 14 f.; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 4 jeweils mwN; zur früheren Verurteilung trotz eines entgegenstehenden Verfahrenshindernisses auch: BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 271; Urteil vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82, wistra 1982, 227, 228; anders bei einer auch der Gesamtstrafenbildung als solcher entgegenstehenden Verfahrensvoraussetzung: BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ-RR 1998, 6).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

    Diese Prüfung, die durch die wirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch und die damit eingetretene Teilrechtskraft inhaltlich nicht begrenzt wird (vgl. BGHSt 8, 269), führt zur Feststellung eines Verfahrenshindernisses und begründet damit die Notwendigkeit, das Verfahren gemäß § 206a StPO einzustellen.
  • OLG Hamburg, 15.09.2004 - II-72/04

    Aussetzen einer Strafe trotz nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Denn unter dieser Voraussetzung ist das Berufungsgericht zu einer eigenen Gesamtstrafenbildung berufen, weil die Gesamtstrafe gerade nicht in (Teil-)Rechtskraft erwachsen ist (siehe auch BGHSt 8, 269, 271).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).
  • BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96

    Inhaltliche Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens in der

    Fehlende Prozeßvoraussetzungen sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen; Teilrechtskraft steht nicht entgegen (vgl. BGHSt 8, 269, 270; 15, 203, 207 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Dieser Prüfungspflicht ist er nicht etwa deshalb enthoben, weil der Schuldspruch nicht mehr anfechtbar ist (BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128; ständige Rechtsprechung).
  • LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67

    (Dritter) Auschwitzprozess

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

  • BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82

    Zulässigkeit der Gesamtstrafenbildung bei Bestehen eines Verfahrenshindernisses,

  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 401/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
  • OLG München, 25.09.2006 - 4St RR 170/06

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Andere Schlussfolgerungen bei

  • BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99

    Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat

  • BGH, 13.12.1977 - 5 StR 728/77

    Anrechnung der Untersuchungshaft - Einstellung des Verfahrens mangels

  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76

    Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73

    Unzucht mit Abhängigen, Blutschande und Unzucht mit einer Person unter vierzehn

  • BGH, 09.10.1956 - 1 StR 152/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1973 - 2 StR 372/73

    Verfolgungsverjährung für einen besonders schweren Fall des Diebstahls -

  • LG Hagen, 01.10.1969 - 11 Ks 1/65

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

  • BGH, 10.01.1958 - 5 StR 503/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1968 - 4 StR 424/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 28.03.1961 - 1 StR 59/61

    Strafbarkeit wegen Betruges, wegen Untreue und wegen Unterschlagung -

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