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   BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55   

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BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55 (https://dejure.org/1955,329)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1955 - 3 StR 133/55 (https://dejure.org/1955,329)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1955 - 3 StR 133/55 (https://dejure.org/1955,329)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 34
  • NJW 1955, 1407
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    aa) Aus einem zu milden Schuldspruch ergibt sich dann eine Beschwer, wenn das vom Tatrichter angewandte Strafgesetz völlig verschieden ist von demjenigen, welches in Wahrheit verletzt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 3 StR 133/55, BGHSt 8, 34, 37; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 354 Rn. 17).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Auch der Bundesgerichtshof hat den Gesamtvorsatz - ursprünglich - als einen konkreten, auf die wesentlichen Grundzüge der Tatbestandsverwirklichungen bezogenen und deren Gesamtumfang umfassenden Tatvorsatz verstanden und definiert (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.) und hierbei die objektiven Voraussetzungen der fortgesetzten Handlung - Gleichartigkeit des verletzten Rechtsgutes und der Tatbegehung, enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllen muß - als notwendige Indizien angesehen, aus deren Vorhandensein erst auf einen Gesamtvorsatz geschlossen werden kann (vgl. BGHSt 2, 163, 167; 8, 34, 35).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    Dies ist indes dann anders zu beurteilen, wenn das vom Tatgericht angewandte Strafgesetz völlig verschieden ist von demjenigen, welches tatsächlich verletzt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 3 StR 133/55, BGHSt 8, 34, 37; Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 570/17, NJW 2018, 2655, 2658; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 16; Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 354 Rn. 22).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97

    Vermögensfürsorgepflicht des Mieters bezüglich Mietkaution

    Der Senat konnte die Berichtigung des Schuldspruches selbst vornehmen (§ 354 Abs. 1 StPO ), weil der Angeklagte den festgestellten Sachverhalt zugestanden hat und die Strafdrohungen beider Strafvorschriften übereinstimmen (BGHSt 8, 34, 37; BGH MDR 1955, 552).
  • BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst.

    Auch wenn die Zahl der Einzelaufträge nicht festgestellt ist, sieht der Senat von einer Änderung des Schuldspruchs ab, da der Angeklagte durch diesen Rechtsfehler nicht beschwert ist (vgl. BGHSt 8, 34, 37; Senatsbeschluß vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01).
  • BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68

    Fortsetzungszusammenhang zwischen Diebstahl und Raub - Gleichartigkeit der

    Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang setzt jedoch außerdem voraus, daß die auf dem Gesamtvorsatz beruhenden Einzelhandlungen des Täters gleichartig sind (BGHSt 8, 34, 35) [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55].

    Er ging dabei von der Überlegung aus, daß den verschiedenen Strafandrohungen der §§ 242 und 243 StGB dasselbe rechtliche Verbot zugrunde liegt, so daß die Strafbestimmung des § 243 StGB nur die Ausgestaltung den nämlichen Gedankens mit Rücksicht auf einen besonderen Erschwerungsgrund enthält (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; vgl. auch BGH Urteil vom 13. April 1954 - 2 StR 44/54 - zum Verhältnis von Diebstahl zu räuberischem Diebstahl), Diese für einen Fortsetzungszusammenhang notwendige nahe Verwandtschaft besteht indessen zwischen Diebstahl und Raub nicht.

  • BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Das kann hier jedoch dahingestellt bleiben, weil die Nichtanwendung der §§ 270, 269 Abs. 1 StGB durch das Landgericht den Angeklagten, der allein Revision eingelegt hat, nicht beschwert (BGHSt 8, 34/37 und 10, 358/362; BGH MDR 1984, 65 ; BayObLGSt 1980, 13/15).
  • OLG München, 23.12.2009 - 4St RR 190/09

    Betäubungsmitteldelikt: Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht;

    Zu einer Schuldspruchberichtigung ist das Revisionsgericht verpflichtet, wenn der Tatrichter den Angeklagten nach einem Strafgesetz verurteilt hat, das völlig verschieden ist von demjenigen, das er verletzt hat (BGHSt 8, 34, 37).
  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

    Gleichartigkeit ist nach der Rechtsprechung in der Regel dann gegeben, wenn der Täter dasselbe Rechtsgut verletzt oder gefährdet und den Tatbestand desselben Delikts erfüllt (BGHSt 8, 34, 35) [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55].
  • OLG Köln, 07.03.2003 - Ss 62/03

    Einordnung eines verbotenen Autorennens als eine vorsätzliche Gefährdung des

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 37/73

    (Fortgesetzter Beihilfe zur) fortgesetzten Urkundenfälschung - Fälschung

  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 144/94

    Beitritt - DDR - Bundesrepublik - Übersiedelung - Tat - Strafrecht -

  • OLG München, 14.05.2008 - 4St RR 67/08

    Abänderung eines Schuldspruchs zu Ungunsten des Angeklagten von nur unerlaubten

  • BayObLG, 09.10.2002 - 4St RR 105/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Sichverschaffen in sonstiger Weise und Besitz,

  • BGH, 21.11.1958 - 1 StR 458/58

    Rechtliche Beurteilung eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen einfacher und

  • BayObLG, 27.03.1986 - RReg. 4 St 119/85

    Qualität von Leberwurst

  • BGH, 03.10.1980 - 2 StR 437/80
  • BGH, 13.01.1959 - 1 StR 535/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.09.1957 - 1 StR 234/57

    Rechtsmittel

  • LG Kiel, 05.08.2016 - 6 O 108/15
  • BGH, 06.09.1963 - 4 StR 348/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1969 - 2 StR 202/69

    Verurteilung wegen Diebstählen und Hehlerei - Verurteilung wegen

  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 363/65

    Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen

  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 223/61

    Rechtsmittel

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