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   BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55   

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https://dejure.org/1955,692
BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55 (https://dejure.org/1955,692)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1955 - 6 StR 48/55 (https://dejure.org/1955,692)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1955 - 6 StR 48/55 (https://dejure.org/1955,692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit der Mitgliedschaft in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) - Voraussetzungen eines "Rädelsführers" bzw. "Vorstehers" in einem Geheimbund - Staatsgefährdungsdelikte als Jugendstraftaten (Jugendverfehlung, schädliche Neigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 90
  • NJW 1955, 1606
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54
    Auszug aus BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55
    Ein Fördern, dem nur untergeordnete Bedeutung zukommt, genügt nicht (BGHSt 6, 129).
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 283/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55
    Wie der Senat u.a. in dem Urteil 6 StR 283/54 vom 8. Dezember 1954 ausgeführt hat, ist Vorsteher im Sinne des § 128 StGB nur, wer innerhalb der Verbindung entweder selbst mit wesentlichen Weisungsbefugnissen ausgestattet ist oder wer maßgeblichen Einfluß auf das Zustandekommen von Weisungen übergeordneter an untergeordnete Stellen innerhalb der Verbindung ausübt.
  • BGH, 02.08.1954 - StE 68/52
    Auszug aus BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55
    Wenn die Angeklagte aber keine genauen Vorstellungen von den Zielen der FDJ hatte, dann bedurfte es der Erörterung, gegen welchen wesentlichen Verfassungsgrundsatz sich nach ihrer Ansicht die Tätigkeit der Vereinigung möglicherweise richtete (vgl Urteil des Senats BGHSt 7, 222.226 ff).
  • BGH, 29.07.1954 - 4 StR 276/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55
    Ergibt sich aus ihnen, daß es sich um oberflächliche Entgleisungen handelt, die u.a. auf mangelndem Widerstandsvermögen gegen böses Beispiel, den Lockungen einer plötzlichen Versuchung, dem Herdentrieb, einer falsch verstandenen Kameradschaft oder auf unüberlegter Abenteuerlust beruhen, so kann die Anwendung des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG geboten sein (vgl BGH MDR 1954, 694).
  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 216/54
    Auszug aus BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55
    Es bedarf keiner Erörterung, ob es überhaupt zulässig ist, bestimmte Arten von Straftaten grundsätzlich von der Beurteilung als Jugendverfehlungen im Sinne des § 105 Abs. 2 Nr. 2 JGG auszunehmen (vgl hierzu BGH NJW 1954, 1775); denn in keinem Falle käme dies bei den hier in Rede stehenden Taten in Betracht.
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Zudem lassen die angeführten Urteilsgründe aber auch die Wertung zu, daß es sich bei beiden Taten um Jugendverfehlungen im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG handelte (vgl. dazu BGHSt 8, 90; BGH NStZ 1986, 549, 550; 1987, 366; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 3).
  • LG Köln, 02.06.2015 - 156 Ns 23/15

    Josephine Witt

    Darüber hinaus zählen dazu "aus den Antriebskräften der Entwicklung entspringende Entgleisungen" (BGHSt 8, 90) bzw. Motive, auch wenn das äußere Erscheinungsbild der Tat der Begehungsweise durch Erwachsene entspricht (BGH NStZ 01, 102; betr. Spontanverhalten OLG Zweibrücken v 8.3. 93 NStZ 93, 530; Hamm StV 01, 182).
  • BGH, 06.03.1987 - 3 StR 52/87

    Jugendverfehlung - Jugendstrafrecht

    Es kommt darauf an, ob die konkret begangene Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife zurückzuführen ist (BGHSt 8, 90; BGH NStZ 1986, 549, 550 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 570/88

    Beisichführen einer größeren Menge Haschisch ohne Verkaufsabsicht - Abstellen auf

    Die Erwägungen, mit denen sie es für ausgeschlossen hält, es handle sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG (vgl. dazu BGHSt 8, 90; BGH StV 1983, 377; BGH NStZ 1986, 549, 550; BayObLG StV 1981, 527; 1984, 520; Brunner, JGG 8. Aufl. § 105 Rdn. 14; Eisenberg, JGG 3. Aufl. § 105 Rdn. 34), halten indes der Nachprüfung nicht stand.
  • KG, 14.10.2009 - 1 Ss 387/09
    Wenngleich dem Tatrichter auch insoweit ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BGH NStZ 2001, 102 [BGH 17.10.2000 - 1 StR 261/00] ; 1986, 549, 550; NStZ-RR 1999, 26, 27 [BGH 01.07.1998 - 1 StR 182/98] ), ist jedoch eine nachvollziehbare Würdigung insbesondere der Beweggründe des Täters erforderlich (vgl. BGHSt 8, 90, 91; BGH NStZ 1987, 366 [BGH 06.03.1987 - 3 StR 52/87] .; BGH MDR 1954, 694 [BGH 29.07.1954 - 4 StR 276/54] ; OLG Hamm StV 2005, 71, 72).
  • BayObLG, 15.05.1984 - RReg. 4 St 100/84

    Jugendverfehlung; Gleich; Verhaltensweise; Verhalten; Tatumstand; Beweggrund;

    Daß die hier in Rede stehenden Straftaten von Tätern aller Altersklassen begangen werden, schließt aber die Annahme einer Jugendverfehlung nicht aus (BGHSt 8, 90 ..); denn es kommt nur darauf an, ob die konkret begangene Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife des Täters zurückzuführen ist .
  • BGH, 11.07.1961 - 5 StR 202/61

    Rechtsmittel

    Auch eine schwere und ernste Straftat kann zwar eine Jugendverfehlung sein, wenn sie auf einem Denken und Fühlen beruht, das der Jugend eigen ist, z.B. auf mangelndem Widerstandsvermögen gegen böses Beispiel oder gegen plötzliche Versuchungen, auf dem Herdentrieb, auf falsch verstandener Kameradschaft oder auf unüberlegter Abenteuerlust (BGHSt 8, 90).
  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 122/55

    Rechtsmittel

    Auch wird näher zu erörtern sein, warum es sich um keine Jugendverfehlung im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG handelt; die bisherige, nur den Wortlaut des Gesetzes wiedergebende Begründung genügt nicht, denn Straftaten der hier in Betracht kommenden Art können sehr wohl Jugendverfehlungen sein (BGHSt 8, 90).
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