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   BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55   

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https://dejure.org/1956,79
BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55 (https://dejure.org/1956,79)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1956 - 5 StR 529/55 (https://dejure.org/1956,79)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55 (https://dejure.org/1956,79)
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Beil

§§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des Geschehensablaufs

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Täter einer Tötung durch die eigene Hand im Interesse, unter Einfluss und in Gegenwart eines anderen (Beweggründe)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47, § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 393
  • NJW 1956, 475
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
    Ginge man von der Rechtsprechung des Reichsgerichts insbesondere, der Entscheidung RGSt 74, 84 aus, so läge es nahe, den Angeklagten nur als Mordgehilfen anzusehen.
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
    Was der Beteiligte wollte, ist vielmehr auf Grund aller Umstände, die von seiner Vorstellung umfaßt waren, vom Gericht wertend zu ermitteln (Mezger LK § 47 Anm. 2 b; vgl. auch BGHSt 2, 150 [156]).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
    In dem Fall, der dem Urteil BGHSt 2, 251 zugrunde liegt, hatte der Angeklagte G. im Jahre 1934 als Unterscharführer der SS den Transport von vier festgenommenen Juden zu leiten, die unterwegs befehlsgemäß von hinten erschossen wurden.
  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
    Das bestätigt ein unveröffentlichtes Urteil des 3. Strafsenats vom 5. Juli 1951 - 3 StR 333/51 -.
  • BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50

    Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
    Der 4. Strafsenat hatte in einem Urteil vom 13. Februar 1951 (NJW 1951, 323 [BGH 13.02.1951 - 4 StR 32/50]) folgenden Sachverhalt vor sich.
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auch der 5. Strafsenat, der zwar dem Urteil RGSt 74, 84 (Badewannenfall) nicht folgen will, hat in einem Falle eigenhändiger Tötung ausgesprochen stelle man die "Betrachtung der Willensrichtung eines jeden Beteiligten ... in den Vordergrund", so müsse diese "bei Mittäterschaft derart sein, daß sie seinen Tatbeitrag nicht als bloße Förderung fremden Tuns ... erscheinen läßt" (BGHSt 8, 393, 396).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Ob der Angeklagte, der die objektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft auf Grund seiner fördernden Tatbeiträge erfüllt hat (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH Urt. vom 19. März 1977 - 1 StR 39/77), als Gehilfe oder als Mittäter anzusehen ist, hängt davon ab, ob er die Tat als eigene oder nicht als eigene wollte (BGHSt 8, 70, 73; 8, 393, 396; 16, 12, 13; 18, 87, 89/90).

    Ob das eine oder andere zutrifft, ist auf Grund aller Umstände, welche von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu entscheiden (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123, 129; 16, 12, 13; BGH Urt. vom 19. März 1977 - 1 StR 39/77).

    Da sie für die wertende Betrachtung aber nur ein Gesichtspunkt neben anderen ist (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123, 129; 18, 87, 90), entscheidet sich die Frage, ob der Angeklagte Mittäter oder Gehilfe war, nicht schon und nicht allein auf Grund dieser, das Stadium der Vorbereitung nicht überdauernden Einstellung (vgl. Lenckner a.a.O. S. 286 Anm. 16).

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