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   BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55   

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BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55 (https://dejure.org/1956,895)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1956 - 2 StR 361/55 (https://dejure.org/1956,895)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1956 - 2 StR 361/55 (https://dejure.org/1956,895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 107
  • NJW 1956, 960
  • MDR 1956, 502
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.05.1960 - GSSt 3/59

    Besetzung einer großen Strafkammer - Dauer eines Geschäftsverteilungsplans

    Das verstoße gegen die Vorschriften über die ordnungsmäßige Besetzung des Gerichts (vgl. OLG Hamm in JZ 1956, 540; BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9, 107) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55].

    Die Beiordnung von Hilfsrichtern darf jedoch keine Dauereinrichtung werden, ein nicht nur vorübergehendes Bedürfnis nach zusätzlichen Richterkräften muß vielmehr durch Schaffung und Besetzung ausreichender Planstellen befriedigt werden (vgl. RGSt 23, 119, 120; 46, 254, 255; 60, 410, 412; 71, 204; BGHSt 1, 274; 7, 205, 206 [BGH 08.02.1955 - 5 StR 561/54]; 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; 12, 104 [BGH 11.11.1958 - 1 StR 532/58]und NJW 1953, 1034 - betr.

  • BGH, 16.09.1958 - 1 StR 42/58

    Verschollenheit - § 154 StGB, keine "Zuständigkeit" zur Abnahme von Eiden, wenn

    Diese umfangreiche Heranziehung von Hilfsrichtern machte die Prüfung erforderlich, ob - in Verfolg der Entscheidung BGHSt 9, 107 - die Besetzung der Großen Strafkammer in der Sitzung vom 18. Oktober 1957 mit zwei Hilfsrichtern darauf beruhte (und deshalb unzulässig war), weil dauernd vorhandene richterliche Aufgaben des Landgerichts über mehrere Geschäftsjahre hin zu einem wesentlichen Teil von Hilfsrichtern erfüllt wurden, wie es die Beschwerdeführerin behauptet.

    Nach alledem können die in der Entscheidung BGHSt 9, 107 aufgestellten Rechtssätze im vorliegenden Fall keine Anwendung finden, da die Besetzung der Großen Strafkammer in der Hauptsache , nicht als auf einem Mangel an Planstellen beruhend anzusehen ist, sondern im wesentlichen einem vorübergehenden Arbeitsandrang Rechnung trug.

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Richtig ist, daß das Gesetz eine solche Besetzung grundsätzlich für die ordentlichen Kammern, zur Erledigung des stetigen Anfalls richterlicher Aufgaben, verlangt (§ 59 GVG; u.a. BGHSt 9, 107; BGHZ 22, 142).

    Nicht ohne weiteres läßt sich beanstanden, wenn im Einzelfall nach dem Geschäftsverteilungsplan für beide ordentlichen Beisitzer ein Hilfsrichter einzutreten hat (BGHSt 9, 107, 108; BGHZ 20, 250).

  • BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57

    Rechtsmittel

    Die Besetzung der Kammer durch einen Landgerichtsrat als Vorsitzenden und 2 Hilfsrichter als Beisitzer war also unzulässig." Nach den Gesamtinhalt dieses letztgenannten Schriftsatzes wird also nunmehr geltend gemacht, die Mitwirkung von zwei Gerichtsassessoren beruhe darauf, daß die dauernd zu erfüllenden richterlichen Aufgaben des Landgerichts Dortmund über einen längeren Zeitraum hinaus zu einem wesentlichen Teil von Hilfsrichtern erfüllt wurden, und sei deshalb unstatthaft (BGHSt 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]).

    So hat der Senat in 4 StR 119/120/56 - Urteil vom 2. Mai 1957 (S. 17/18) - aufgeführt: "Die Revision macht nicht geltend, daß im gegebenen Fall eine unzulässige Dauerverwendung von Hilfsrichtern im Sinne der Entscheidung BGHSt 9, 107 f [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55] vorgelegen habe." Ferner heißt es im Urteil 2 StR 32/58 vom 19. Februar 1958 (S. 3): "Solche besonderen Umstände [d.h. für einen Dauerzustand] hat die Revision nicht dargetan.

  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 124/57

    Rechtsmittel

    Für unzulässig ist eine solche Besetzung dann erklärt worden, wenn sie darauf beruht, daß die dauernd zu erfüllenden richterlichen Aufgaben eines Landgerichts für längere Zeit zu einem wesentlichen Teil von Hilfsrichtern erfüllt werden sollen (BGHSt 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]).

    Umstand die Besetzung der Kammer mit einem Landgerichtsrat und zwei Gerichtsassessoren notwendig machte (vgl BGHSt 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]), hat der Beschwerdeführer nichts vorgebracht.

  • BGH, 28.09.1956 - 2 StR 333/56

    Rechtsmittel

    Diesem Erfordernis wird hier nicht dadurch genügt, daß die Revisionsbegründung für die vermeintlich vorschriftswidrige Besetzung der am 12. Dezember 1955 erkennenden 1. (grossen) Strafkammer des Landgerichts Aachen auf das Urteil des Senatsvom 13. März 1956 - 2 StR 361/55 - (BGHSt 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]) hinweist und hinzufügt, dem Senat sei die Richterlage und die Handhabung der Kammerbesetzung des Landgerichts Aachen durch dienstliche Auskunft in jener und anderen Strafsachen hinlänglich bekannt.

    Die veröffentlichten Urteilsgründe (BGHSt 9, 107, 109) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55] enthalten die Feststellung, daß die Richterplanstellen vom 1. April 1955 ab von 32 auf 35 erhöht worden waren.

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
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  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Bei Prüfung der Frage der Zulässigkeit der Mitwirkung von Hilfsrichtern bei Kollegialgerichten, mit der sich der Bundesgerichtshof bereits mehrfach befaßt hat (vgl. BGHZ 12, 1 ff [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53] ; 20, 209 ff, 250 ff; 22, 142 ff [BGH 09.11.1956 - VI ZR 196/55] = NJW 1957, 101; und Urteil des VIII. Senats vom 14.V.1957 - VIII ZR 246/56 sowie BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54] ; 9, 107), f [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55] olgt der Senat dem in diesen Urteilen übereinstimmend ausgesprochenen Grundgedanken, daß die an sich zulässige Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Wahrnehmung des Richteramtes in die Hände von an dem betreffenden Gericht auf Lebenszeit angestellten Richtern gelegt ist, eng begrenzt werden müsse auf Fälle eines vorübergehenden Bedürfnisses nach zusätzlichen Richterkräften, und daß die Justizverwaltung verpflichtet sei, einem dauernden Bedürfnis an zusätzlichen Richterkräften dadurch abzuhelfen, daß neue Planstellen für Richter geschaffen und besetzt würden.
  • BGH, 20.11.1956 - 5 StR 330/56

    Rechtsmittel

    Weder Art. 97 GG noch die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes oder die Strafprozeßordnung schließen eine solche Besetzung grundsätzlich aus (vgl BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9,107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; ebenso BGH 2 StR 262/56 vom 15.7.1956).

    Daß beim Landgericht in Göttingen im Jahre 1956 eine zu geringe Zahl festangestellter Richter beschäftigt und die Strafkammer aus diesem Grunde nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen wäre (vgl BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9,107), [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]tragen die Revisionen nicht vor.

  • BGH, 15.11.1956 - III ZR 84/55

    Unzulässige Mitwirkung eines Hilfsrichters

    Es muß deshalb einmal, wie der II. Zivilsenat in seinen vorerwähnten Entscheidungen und mit ihm insoweit übereinstimmend auch der 1. und 2. Strafsenat (BGHSt 8, 159 und 9, 107) zutreffend ausgeführt haben, die Beiordnung von Hilfsrichtern auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, einem vorübergehenden Bedürfnis nach zusätzlichen Richterkräften gerecht zu werden, dem mit den planmäßigen Kräften nicht begegnet werden kann.
  • BGH, 05.04.1957 - 1 StR 434/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 143/64

    Voraussetzungen für die Verletzung eines Geschmacksmusterrechts - Anforderungen

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 446/58

    Möglichkeit der Fassung eines Präsidialbeschlusses im Umlaufverfahren -

  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 236/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1966 - Ia ZR 63/64

    Anforderungen an die Geltendmachung der Besetzungsrüge - Anforderungen an den

  • BGH, 20.10.1965 - Ib ZR 130/64

    Entzug eines gesetzlichen Richters auf Grund der Überbesetzung des Senats -

  • BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55

    Zeitpunkt der Antragsstellung und der Antragsbegründung für den Anschlusskläger

  • BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einem Kinde -

  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 326/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1958 - 2 StR 32/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1956 - 2 StR 262/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 112/64

    Verfahrensrüge wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung - Änderung der

  • BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64

    Unterlassung der Verwendung eines bestimmten Warenzeichens - Entziehung des

  • BGH, 08.07.1960 - 2 StR 145/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.07.1959 - 5 StR 266/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1957 - 5 StR 326/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.07.1957 - 5 StR 298/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.05.1957 - 1 StR 539/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1957 - 2 StR 147/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1968 - 2 StR 726/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Verführung von dreizehnjährigen

  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wegen Beteiligung von

  • BGH, 02.02.1962 - 4 StR 481/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 173/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.06.1956 - 2 StR 115/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1959 - 2 StR 174/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 449/58

    Rechtsmittel

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