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   BGH, 01.06.1956 - 2 StR 27/56   

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BGH, 01.06.1956 - 2 StR 27/56 (https://dejure.org/1956,742)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1956 - 2 StR 27/56 (https://dejure.org/1956,742)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1956 - 2 StR 27/56 (https://dejure.org/1956,742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 195
  • NJW 1956, 1288
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    aa) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch BGHSt 9, 195, 197; 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO, § 252, Rn. 28).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    a) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch Senatsurteil vom 1. Juni 1956 - 2 StR 27/56, BGHSt 9, 195, 197; Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO § 252 Rn. 28).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    a) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch Senatsurteil vom 1. Juni 1956 - 2 StR 27/56, BGHSt 9, 195, 197; Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO § 252 Rn. 28).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Der Grund dafür, das Verwertungsverbot zurücktreten zu lassen, wenn der Zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden war, liegt darin, daß die Belehrung durch den Richter die Gewähr dafür bietet, dem Zeugen Kenntnis von seinem Weigerungsrecht zu verschaffen, ihm die Bedeutung dieses Rechtes bewußt zu machen und ihm die Tragweite seines Handelns vor Augen zu führen (vgl. BGHSt 9, 195, 197).
  • BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06

    Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes

    Zwar steht die Art und Weise der Belehrung gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO im Ermessen des vernehmenden Richters, beim Kollegialgericht also des Vorsitzenden (vgl. BGHSt 9, 195, 197), wobei es unerheblich ist, ob sie vor oder nach der Vernehmung des Zeugen zur Person vorgenommen wird.

    Die Belehrung muss so klar und sachgemäß sein, dass der Zeuge das Für und Wider seiner Entscheidung abwägen kann (vgl. BGHSt 9, 195, 197; BGH StV 1984, 405).

  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Die Art und Weise der Belehrung steht im Ermessen des vernehmenden Richters, beim Kollegialgericht also des Vorsitzenden (BGHSt 6, 279, 280 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 9, 195, 197).

    Sie muß so klar und sachgemäß sein, daß der Zeuge das Für und Wider seiner Entscheidung abwägen kann (BGHSt 9, 195, 197).

  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

    Die Pflicht zur Belehrung oblag dem Gericht, das die Untersuchung angeordnet hat (Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 12; Dahs in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 81 c StPO Rdn. 35; vgl. auch BGHSt 9, 195, 197), hier also dem Landgericht.
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Der Antrag des Verteidigers, psychiatrische Sachverständige Prof. Dr. L. solle außerhalb des Gerichtssaals allein mit dem Zeugen H. D. darüber sprechen, ob er gegen seinen Vater aussagen wolle oder nicht, war unzulässig (§ 52 Abs. 2 StPO , § 238 Abs. 1 StPO , § 80 Abs. 2 StPO ; BGHSt 2, 97, 106; BGHSt 9, 195, 197).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 99/89

    Vorhalt polizeilicher Aussagen bei berechtigter Zeugnisverweigerung

    Insbesondere muß es jede zielgerichtete Einflußnahme auf den Zeugen unterlassen, die ihn bei seiner Entscheidung über den Gebrauch seines Schweigerechts beeinflusssen könnte (BGHSt 1, 34, 37; 9, 195, 197; BGHR § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO - Belehrung 2).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

    Insbesondere hat es jede tendenziöse Einflußnahme auf den Zeugen in dem Sinne, daß er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen solle oder nicht, zu unterlassen (BGHSt 1, 34, 37; 9, 195, 197; Pelchen in KK 2. Aufl. § 52 StPO Rdn. 2, 34).
  • BGH, 03.10.1961 - 1 StR 314/61

    Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen - Unterbrechung der Verjährung -

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