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   BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55   

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https://dejure.org/1956,133
BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55 (https://dejure.org/1956,133)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1956 - 5 StR 352/55 (https://dejure.org/1956,133)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55 (https://dejure.org/1956,133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung - Freiwilliger Rücktritt vom Versuch - Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 48
  • NJW 1956, 718
  • MDR 1956, 370
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 07.03.1913 - IV 130/13

    1. Zum Begriffe des freiwilligen Rücktritts vom nicht beendigten Versuch (Furcht

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Entdeckung der Tat erfolgt (vgl RGSt 47, 74 [78]; 54, 326; 57, 313 [316]; BGHSt 7, 296 [292]; BGH LM Nr. 1 zu § 46 StGB).

    Das Reichsgericht (RGSt 37, 402 [406]; 47, 74 [78]; 65, 145 [149]) hat jedoch wiederholt entschieden, der Rücktritt sei dann unfreiwillig, wenn nach den gesamten Umständen die Gefahr baldiger Entdeckung und Bestrafung dem Angeklagten sich so aufgedrängt habe, daß er sie vernünftigerweise nicht auf sich nahmen konnte und daher von der Ausführung der Tat abstehen mußte.

    Sein Rücktritt war dann freiwillig (ähnlich RGSt 47, 74 [79]).

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Entdeckung der Tat erfolgt (vgl RGSt 47, 74 [78]; 54, 326; 57, 313 [316]; BGHSt 7, 296 [292]; BGH LM Nr. 1 zu § 46 StGB).

    Auf der gleichen Rechtsansicht beruht das Urteil des 4. Strafsenats vom 14. April 1955 (BGHSt 7, 296 [298, 300]).

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Er hat ferner ausgesprochen, daß es bei Feststellung eines erheblichen Blutalkoholgehalts ausdrücklicher Ausführungen zur Frage der Zurechnungsfähigkeit bedarf (vgl 2 StR 626/52 vom 30.1.1953 = VRS 5, 282).
  • BGH, 02.07.1953 - 4 StR 216/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß äußerlich unauffälliges Verhalten eines Menschen, sein planmäßiges Handeln und sein Vermögen, sich an die Tat zu erinnern, rauschbedingte Unzurechnungsfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließen (vgl BGHSt 1, 385; 5 StR 533/54 vom 9.11.1954 = VRS 8, 49; 4 StR 216/53 vom 2.7.1953; 5 StR 74/55 vom 8.3.1955).
  • BGH, 09.11.1954 - 5 StR 533/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß äußerlich unauffälliges Verhalten eines Menschen, sein planmäßiges Handeln und sein Vermögen, sich an die Tat zu erinnern, rauschbedingte Unzurechnungsfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließen (vgl BGHSt 1, 385; 5 StR 533/54 vom 9.11.1954 = VRS 8, 49; 4 StR 216/53 vom 2.7.1953; 5 StR 74/55 vom 8.3.1955).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 74/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß äußerlich unauffälliges Verhalten eines Menschen, sein planmäßiges Handeln und sein Vermögen, sich an die Tat zu erinnern, rauschbedingte Unzurechnungsfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließen (vgl BGHSt 1, 385; 5 StR 533/54 vom 9.11.1954 = VRS 8, 49; 4 StR 216/53 vom 2.7.1953; 5 StR 74/55 vom 8.3.1955).
  • RG, 09.02.1931 - II 27/31

    1. Können auch sog. Fangbriefe als der Post anvertraut gelten? 2. Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Das Reichsgericht (RGSt 37, 402 [406]; 47, 74 [78]; 65, 145 [149]) hat jedoch wiederholt entschieden, der Rücktritt sei dann unfreiwillig, wenn nach den gesamten Umständen die Gefahr baldiger Entdeckung und Bestrafung dem Angeklagten sich so aufgedrängt habe, daß er sie vernünftigerweise nicht auf sich nahmen konnte und daher von der Ausführung der Tat abstehen mußte.
  • RG, 04.05.1920 - II 375/20

    Zur Frage des freiwilligen Rücktritts vom nicht beendigten Versuch der

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Entdeckung der Tat erfolgt (vgl RGSt 47, 74 [78]; 54, 326; 57, 313 [316]; BGHSt 7, 296 [292]; BGH LM Nr. 1 zu § 46 StGB).
  • RG, 16.02.1905 - 3256/04

    Zur Frage des Rücktritts vom nicht beendigten Versuch.

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Das Reichsgericht (RGSt 37, 402 [406]; 47, 74 [78]; 65, 145 [149]) hat jedoch wiederholt entschieden, der Rücktritt sei dann unfreiwillig, wenn nach den gesamten Umständen die Gefahr baldiger Entdeckung und Bestrafung dem Angeklagten sich so aufgedrängt habe, daß er sie vernünftigerweise nicht auf sich nahmen konnte und daher von der Ausführung der Tat abstehen mußte.
  • RG, 08.06.1923 - I 372/23

    1. Findet § 374 RAbgabenO. auf den unbeendeten Versuch der Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
    Entdeckung der Tat erfolgt (vgl RGSt 47, 74 [78]; 54, 326; 57, 313 [316]; BGHSt 7, 296 [292]; BGH LM Nr. 1 zu § 46 StGB).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Kommt es schon bei der Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts - um die es bei der vorgelegten Rechtsfrage nicht geht - nicht auf die sittliche und ethische Bewertung der Rücktrittsmotive an (vgl. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 50; 35, 184, 186), so kann dies um so weniger beim äußerlichen Akt der Aufgabe weiterer Tatausführungen gelten.
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Die Freiwilligkeit werde nach ständ. Rechtspr. (u. a. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48 ff.; 33, 142, 145 f.) auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angekl. nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf den Zeugen absah.
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Selbst wenn der Täter auf diese größere Sicherheit verzichtet, weil er den Erfolg nicht mehr will und ihn auch nicht mehr billigt, so hat er nach seiner Vorstellung die Gefahr des Erfolgseintritts doch schon so weit verwirklicht, daß ein Verzicht auf weitere Ausführungshandlungen nicht den Schluß zuläßt, der verbrecherische Wille des Täters sei nicht so stark gewesen wie es zur Durchführung der Tat erforderlich gewesen wäre (vgl. BGHSt 9, 48, 52).
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