Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,725
BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55 (https://dejure.org/1956,725)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1956 - 5 StR 609/55 (https://dejure.org/1956,725)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1956 - 5 StR 609/55 (https://dejure.org/1956,725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung des § 258 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) - Anforderungen an eine Störung der Sitzungsordnung durch den Angeklagten - Wiedergabe der für die Anordnung maßgebenden Vorgänge im einzelnen in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 77
  • NJW 1956, 837
  • MDR 1956, 435
  • JR 1956, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
    Da jeder Staatsbürger das Recht hat, Verfehlungen von Beamten, auch wenn sie nicht ihn selbst oder ihm nahestehende Personen betreffen, nach pflichtmäßiger Prüfung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, dürfen an die Prüfungspflicht des Anzeigenden keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl u.a. RGSt 62, 83 [92]; 66, 1; RG JW 1936, 2884; DJ 1937, 198).
  • RG, 11.10.1931 - II 265/31

    1. Inwieweit sind die Grundsätze über Interessenabwägung und Leichtfertigkeit bei

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
    Da jeder Staatsbürger das Recht hat, Verfehlungen von Beamten, auch wenn sie nicht ihn selbst oder ihm nahestehende Personen betreffen, nach pflichtmäßiger Prüfung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, dürfen an die Prüfungspflicht des Anzeigenden keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl u.a. RGSt 62, 83 [92]; 66, 1; RG JW 1936, 2884; DJ 1937, 198).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
    Es braucht deshalb nicht zu der Frage Stellung genommen zu werden, ob nicht, entgegen der Auffassung des 4. Senats in der Entscheidung vom 1. Oktober 1953 (4 StR 120/53 S 6/7), ein Urteil stets auf einem Verstoß gegen § 258 Abs. 3 StPO beruht.
  • RG, 19.11.1885 - 2844/85

    Genügt es zur Motivierung eines, Beweisanträge in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
    Schon ganz allgemein sind - wie auch das Reichsgericht wiederholt entschieden hat - sämtliche richterlichen Verfahrensmaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob nicht im Interesse einer zweckmäßigen und erleichterten Verteidigung des Angeklagten auf Verfahrensrechtlich an sich zulässige Einschränkungsanordnungen des Gerichts selbst dann verzichtet werden sollte, wenn hierdurch Verzögerungen des Verfahrensganges oder Unbequemlichkeiten für das Gericht hervorgerufen würden (vgl u.a. RGSt 13, 151 [153]; 41, 259 [261, 262]).
  • RG, 21.11.1902 - 5241/02

    Kann die Hauptverhandlung, insbesondere vor dem Schwurgerichte, nach Entfernung

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
    Daß dies im besonderen Maße für die Fälle der Versagung des letzten Wortes zu gelten hat, ist vom Reichsgericht ebenfalls entschieden (vgl u.a. RGSt 35, 433 [435 ff]; 54, 110 [115]).
  • RG, 02.07.1919 - V 634/17

    1. Verfahrensrechtliche Stellung des Angeklagten, der wegen ordnungswidrigen

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
    Daß dies im besonderen Maße für die Fälle der Versagung des letzten Wortes zu gelten hat, ist vom Reichsgericht ebenfalls entschieden (vgl u.a. RGSt 35, 433 [435 ff]; 54, 110 [115]).
  • RG, 01.05.1908 - V 286/08

    Kann der Inhalt der Anklageschrift in den Schlußvorträgen teilweise mitgeteilt

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
    Schon ganz allgemein sind - wie auch das Reichsgericht wiederholt entschieden hat - sämtliche richterlichen Verfahrensmaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob nicht im Interesse einer zweckmäßigen und erleichterten Verteidigung des Angeklagten auf Verfahrensrechtlich an sich zulässige Einschränkungsanordnungen des Gerichts selbst dann verzichtet werden sollte, wenn hierdurch Verzögerungen des Verfahrensganges oder Unbequemlichkeiten für das Gericht hervorgerufen würden (vgl u.a. RGSt 13, 151 [153]; 41, 259 [261, 262]).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Ein von vornherein aussichtslos erscheinender Versuch ist im Hinblick auf die Ordnung der Verhandlung und das Ansehen des Gerichts indes nicht erforderlich (RGSt 35, 433, 436; BGHSt 9, 77, 81).

    bb) Bei dieser Abwägung hat das Gericht einerseits das hohe Gewicht des Rechts auf ein letztes Wort und den Umstand zu bedenken, daß dieses Recht nicht lediglich zum Zweck der Erleichterung oder Beschleunigung des Verfahrens abgeschnitten werden darf (BGHSt 9, 77, 81).

    Andererseits kommt auch dem Umstand besonderes Gewicht zu, ob das ungebührliche Verhalten auf einem vorübergehenden und letztlich noch nachvollziehbaren Verlust der Beherrschung angesichts in der Hauptverhandlung neu aufgetretener Umstände beruht oder ob ihm - für jeden unbefangenen Dritten sofort erkennbar - die auf zukünftige Störungen deutende Absicht innewohnt, Ansehen und Würde des Gerichts zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 9, 77, 80).

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Darauf hat der Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 20, 273 hingewiesen (vgl. auch BGHSt 9, 77, 79 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55]; 13, 53, 59) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]und ausgeführt, angesichts dessen, daß die Erörterung der Tatfrage auf einen Rechtszug beschränkt sei, müsse streng darauf geachtet werden, daß dem Angeklagten keine gesetzlich gewährleistete Möglichkeit der Verteidigung und Ergänzung des sachlichen Vorbringens entzogen werde (a.a.O. S. 276).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    Aus der Sitzungsniederschrift muss im Einzelnen genau hervorgehen, auf Grund welcher Tatsachen und Umstände das Gericht das Ordnungsmittel ergriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1956 - 5 StR 609/55 - BGHSt 9, 77 [Leitsatz 2; zum Entfernen des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer]).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

    Gerade beim letzten Wort ist dem Angeklagten aber andererseits weitestgehende Verteidigungsfreiheit zu ermöglichen (BGHSt 9, 77, 79; Tröndle in DRiZ 1970, 213, 217); der Sinn der Schlußausführungen besteht gerade darin, daß der Angeklagte das sagen kann, was er aus seiner Sicht für wichtig hält (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, § 258 StPO Rdn. 32).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Deshalb hält der Senat eine Ausweitung, wie sie das Reichsgericht in einem gleich gelagerten Falle in HRR 1941 Nr. 314 zur Erforschung der Wahrheit zulassen wollte, nicht für vertretbar; er schließt sich vielmehr der bereits vom 1. Strafsenat in BGHSt 3, 384, 386 vertretenen Auffassung und ihrer Begründung an (vgl. such BGHSt 3, 187, 190; 9, 77).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Dem gehen aber folgende Überlegungen vor: Die Erteilung des letzten Wortes, wie das Gesetz es verstanden wissen will, gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten und Grundsätzen des Strafprozesses (BGHSt 9, 77, 79) [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55].
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

    Die rein theoretische Befürchtung von möglichen Schwierigkeiten bei einer solchen Ausführung, von der nach der Sitzungsniederschrift (vgl. § 182 GVG) höchstens ausgegangen werden könnte, reicht jedoch, zumal da die Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 9, 77) nicht aus.
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    Aus der Sitzungsniederschrift muss im Einzelnen genau hervorgehen, auf Grund welcher Tatsachen und Umstände das Gericht das Ordnungsmittel ergriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1956 - 5 StR 609/55 - BGHSt 9, 77 [Leitsatz 2; zum Entfernen des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer]).
  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Begründung der vorübergehenden Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal und dessen spätere Unterrichtung über die Vorgänge während seiner Abwesenheit gehören zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung, deren Einhaltung das Protokoll ersichtlich machen muß (§ 273 StPO; BGHSt 9, 77, 82 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55]; 1, 346, 350) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51].
  • BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72

    Begründung der Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen einen erkennenden Richter

  • BGH, 16.02.1965 - 5 StR 638/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 18/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59

    Rechtsmittel

  • KG, 09.10.1986 - 1 Ss 143/86
  • OLG Koblenz, 14.11.1974 - 1 Ss 239/74
  • BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.02.1967 - 5 StR 634/66

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord - Herstellung von

  • BGH, 17.10.1966 - 2 StR 331/66

    Revision auf Grund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

  • BGH, 01.02.1963 - 5 StR 576/62

    Erfordernis der Bestimmtheit der Urteilsgründe im Bezug auf die Bildung des

  • BGH, 06.08.1968 - 1 StR 252/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die

  • BGH, 29.05.1959 - 4 StR 113/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1958 - 5 StR 578/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.10.1959 - 4 StR 341/59

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht