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   BGH, 04.06.1956 - StE 49/52   

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https://dejure.org/1956,1203
BGH, 04.06.1956 - StE 49/52 (https://dejure.org/1956,1203)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1956 - StE 49/52 (https://dejure.org/1956,1203)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1956 - StE 49/52 (https://dejure.org/1956,1203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 285
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

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  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

    Schließlich ist das Tatbestandsmerkmal des § 90 a StGB, "sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten", auch bei Bestrebungen erfüllt, die erkennbar nur rein negativ darauf abzielen, Bedeutung und Wert oberster Grundsätze der freiheitlichen Ordnung und ihre unverbrüchliche Geltung zu schmälern (BGHSt 9, 285, 286).

    Sie können daher nicht mehr mit den klassischen Mitteln des Strafrechts, den Vorschriften über Hochverrat, wirksam bekämpft werden (BGHSt 9, 285, 291).

    Es ist zwar nicht erforderlich, daß schon ein bestimmtes Unternehmen (BGHSt 7, 222) oder eine konkrete Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (BGHSt 9, 285) vorliegt, es muß sich aber um einen organisierten Angriff unmittelbar gegen diese Ordnung handeln.

  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    § 129 StGB in der Fassung des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl I 739) knüpft - ebenso wie der frühere § 90 a StGB in der Fassung des bezeichneten Gesetzes - an das Verbot des Art. 9 Abs. 2 GG an (vgl. BGHSt 9, 285, 287; 9, 310, 315/316), der sich, als Ausnahme von dem Grundrecht der Vereinsfreiheit, allein auf Vereinigungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes bezieht.
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 49/63

    Rechtsmittel

    Das Tatbestandsmerkmal des § 90 a StGB "sich gegen die verfassungsmässige Ordnung richten" ist auch bei Bestrebungen erfüllt, die erkennbar nur darauf abzielen, Bedeutung und Wert oberster Grundsätze der freiheitlichen Ordnung und ihre unverbrüchliche Geltung zu schmälern (BGHSt 9, 285, 286) [BGH 04.06.1956 - StE 49/52].

    Die Rechtsstaatlichkeit gehört aber zu den Verfassungsgrundsätzen, die in § 88 StGB (vgl. Ziff. 2 und 5) bezeichnet sind und die das Wesen der verfassungsmässigen Ordnung im Sinne des § 90 a StGB ausmachen (BGHSt 9, 285, 286) [BGH 04.06.1956 - StE 49/52].

  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 191/61

    Rechtsmittel

    Für die Richtigkeit dieser Erkenntnisse haben zahlreiche Strafverfahren, in denen es um die strafrechtliche Verfolgung der Förderer verfassunrsfeindlicher Organisationen (§ 90 a StGB) ging, umfangreiche und bedeutsame Beweise geliefert (vgl. hierzu BGHSt 7, 222, 224; 7, 279 [BGH 09.03.1955 - StE 160/52]; 9, 285 [BGH 23.05.1956 - 6 StR 14/56]; 10, 163, 167 [BGH 22.12.1956 - 2 StE 15/56]; 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]sowie die Übersicht über die umfangreiche Rechtsprechung der Strafgerichte zu den Organisationsdelikten des StGB bei Wagner, Goltdammer's Archiv 1960, 193 ff und 225 ff).

    Da die durch § 90 a StGB geschützte verfassungsmäßige Ordnung auf den in § 88 Abs. 2 Nr. 6 StGE aufgeführten Verfassungsgrundsätzen beruht, die wiederum die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (Art. 9 Abs. 2, 18, 21 Abs. 2 GG; BVerfGE 2, 1, 12 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; BGHSt 9, 285, 286) [BGH 04.06.1956 - StE 49/52] ausmachen, darf auch bei der Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BEG nicht außer acht gelassen werden, in welchem Verhalten die Strafgerichte den Tatbestand eines strafbaren Angriffs auf die genannten Grundwerte des Verfassungswesens sehen.

  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Diese Feststellungen der Strafkammer rechtfertigen jedenfalls die Beurteilung des BNS als einer Vereinigung, die auf Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik gerichtet ist (BGHSt 7, 228; 9, 285 [BGH 23.05.1956 - 6 StR 14/56]; 19, 55) [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62].
  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

    § 129 StGB in der Fassung des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl I 739) knüpft- ebenso wie der frühere § 90 a StGB in der Fassung des bezeichneten Gesetzes - an das Verbot des Art. 9 Abs. 2 GG an (vgl. BGHSt 9, 285, 287; 9, 310, 315/316), der sich, als Ausnahme von dem Grundrecht der Vereinsfreiheit, allein auf Vereinigungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes bezieht.
  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 35/60

    Kennzeichnung der "Sozialistischen Aktion" (SDA) als verfassungsfeindliche

    Die Kennzeichnung der SDA als verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne dieser Vorschrift wird durch die Feststellungen getragen und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 1956 StE 49/52, abgedruckt in "Hochverrat und Staatsgefährdung", Bd. I S. 285, z.T. auch in BGHSt 9, 285).
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