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   BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51   

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https://dejure.org/1951,317
BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51 (https://dejure.org/1951,317)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1951 - 4 StR 216/51 (https://dejure.org/1951,317)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1951 - 4 StR 216/51 (https://dejure.org/1951,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 137
  • NJW 1951, 573
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Beweisbehauptungen können zwar ausnahmsweise so beschaffen sein, daß sie nicht durch Wahrunterstellung erledigt werden dürfen, der verlangte Beweis vielmehr zu erheben ist, weil nur dann wesentliche Einzelheiten aufgeklärt und richtig gewürdigt werden können (BGHSt 1, 137).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Zwar ist in BGHSt 1, 137 (138) der Begriff "Anstiftung" als "Rechtstatsache" und zur Begründung eines Beweisantrages als ausreichend bezeichnet worden.
  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

    Unabhängig davon ist der Antrag auch im Blick auf eine schlagwortartige Verkürzung des Beweisthemas ausreichend; unter diesem Blickwinkel hat der Bundesgerichtshof etwa die Behauptung einer "Anstiftung" des Angeklagten durch einen Dritten (BGHSt 1, 137, 138), die Behauptung, Zeugen hätten bei der Polizei "nicht die Wahrheit gesagt" (BGHSt 39, 141, 143 f.), oder die Behauptung, ein Zeuge leide unter einer "krankheitsbedingten Alkoholabhängigkeit mit Persönlichkeitsdeformation" (NStZ 2008, 52, 53) als für Beweisanträge hinreichende Tatsachenbehauptungen anerkannt.
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