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   BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51   

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BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51 (https://dejure.org/1951,392)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1951 - 1 StR 91/51 (https://dejure.org/1951,392)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1951 - 1 StR 91/51 (https://dejure.org/1951,392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 182
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 20.09.1881 - 1628/81

    1. Sind in Preußen die von einem öffentlich bestellten Fleischbeschauer

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  • RG, 24.01.1884 - 3097/83

    Was ist bei dem Thatbestande einer lediglich mündlichen Aufforderung zur Begehung

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  • RG, 21.02.1924 - II 1170/23

    1. Liegt eine schriftliche Aufforderung (§ 49 a StGB.) auch dann vor, wenn sie

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  • RG, 14.12.1920 - IV 1677/20

    Zum Begriff der Zueignung. Tateinheit von Anstiftung und Bestechung. Ist die

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  • RG, 29.08.1899 - 3177/99

    Liegt der Thatbestand des § 49 a St.G.B.'s auch dann vor, wenn die That, zu deren

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  • RG, 24.10.1932 - II 810/32

    Ist das Verlangen eines Anteils an der zu erwartenden Versicherungssumme bei dem

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  • RG, 24.01.1922 - 895/21

    Ist bei mündlicher Aufforderung zur Teilnahme an einem Verbrechen § 49 a StGB.

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  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Werden im Verhandlungswege günstige Konditionen, etwa auch eine Art "Draufgabe" für die Anstellungskörperschaft und damit zugleich bessere Wirkungsmöglichkeiten für den Verhandelnden erreicht, so ist der darin liegende Vorteil nicht eine Gegenleistung für die Diensthandlung des Abschlusses der Vereinbarung; der Vorteil ergibt sich vielmehr aus dem günstigen Abschluß selbst und ist Teil dessen (vgl. BGHSt 1, 182).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19

    Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger;

    Dieser fiel dem Angeklagten H. - anders als die Revision meint - auch nicht etwa als "unmittelbare Frucht seiner pflichtwidrigen Diensthandlung von selbst und ohne weiteres Zutun' zu (vgl. dazu BGH, Urteile vom 8. Mai 1951 - 1 StR 91/51, BGHSt 1, 182; vom 28. Oktober 1986 - 5 StR 244/86, NStZ 1987, 326, 327; vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89; vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, BGHSt 54, 202, 215).
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Einen Vorteil i.S. des § 332 StGB nimmt auch der Beamte an, der ihn aus den Erlös eines Betrugs erhält, bei dem er durch eine amtspflichtwidrige Handlung mitgewirkt hat (Weiterführung von BGHSt 1, 182).

    Allerdings genügt es nicht für die Bestechungstatbestände, wenn der Beamte sich den Vorteil durch die pflichtwidrige Handlung erst selbst verschaffen soll oder verschafft hat (BGHSt 1, 182); denn einen solchen Vorteil begehrt und erhält er nicht, wie das die §§ 331 ff StGB voraussetzen, von anderer Seite als Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit (BGHSt 15, 217, 222; 15, 352, 355).

    Diese Rechtsanschauung hat der Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 1, 182, 183; 16, 37, 39; BGH Urt. vom 8. Juli 1954 - 4 StR 441/53 -, S. 60, und vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 315/55 -, insoweit BGHSt 8, 214 nicht abgedruckt).

  • OLG Karlsruhe, 19.03.2001 - 2 Ws 193/00

    Bestechlichkeit; Bestechung; Vorteilsbegriff; Unrechtsvereinbarung;

    Wer einem Amtsträger, um ihn zu einer pflichtwidrigen Handlung zu bestimmen, in Aussicht stellt, ihm den Gewinn zu überlassen, der durch das pflichtwidrige Handeln erzielt werden soll, "verspricht" nicht Vorteile im Sinne der §§ 332, 333 StGB (BGHSt 1, 182 f; Preisendanz, StGB 30. Aufl. § 331 S. 996).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60

    Versprechenlassen eines Geldbetrags für die Bearbeitung eines

    Das Entgelt war demnach nicht identisch mit den aus der amtlichen Tätigkeit des Angeklagten gezogenen "Früchten", deren Inaussichtstellen kein Versprechen von Vorteilen im Sinne des § 332 StGB ist (vgl. BGHSt 1, 182).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Vielmehr bedurfte es noch weiterer, nicht zu ihrer Aus führung gehörender Handlungen des Inhabers des beschlagnahmten Vermögens (RGSt 66, 392; BGHSt 1, 182).
  • LG Bonn, 22.06.2009 - 27 KLs 3/09

    Strafbarkeit eines Lebensmittelkontrolleurs des Amts für Veterinärwesen und

    Vorteile, die sich erst aus der pflichtwidrigen Handlung ergeben, sind keine Gegenleistung für sie (vgl. Fischer, aaO., § 332, Rz. 3 unter Hinweis auf BGHSt 1, 182: " Wer einem Beamten, um ihn zu einer pflichtwidrigen Handlung zu bestimmen, in Aussicht stellt, ihm den Gewinn zu überlassen, der durch das pflichtwidrige Handeln erzielt werden soll, "verspricht" nicht "Vorteile" im Sinne des StGB §§ 332, 333. ").
  • BGH, 01.07.1964 - 2 StR 198/64

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand der schweren Bestechlichkeit entfällt aber insoweit, da der erst durch die Verübung der Pflichwidrigkeit zu erzielende Gewinn nicht als Vorteil im Sinne des § 332 StGB anzusehen ist (BGHSt 1, 182).
  • BGH, 05.10.1965 - 5 StR 357/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ein solcher Vorteil ist kein für die pflichtwidrige Handlung gegebener (BGHSt 1, 182, 183 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 91/511] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59

    Rechtsmittel

    Es genügt für sie nicht, daß der Beamte den Vorteil erst aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ziehen soll (BGHSt 1, 182).
  • BGH, 10.09.1953 - 2 StR 185/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 310/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1962 - 2 StR 295/61

    Rüge der Missachtung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Verurteilung wegen

  • BGH, 20.01.1961 - 2 StR 388/60

    Verwirklichung des Straftatbestandes der schweren Bestechlichkeit durch die

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 382/60

    Entgegennahme eines Darlehens als ein "Annehmen von Vorteilen" - Veranlassung zur

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