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   BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51   

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https://dejure.org/1951,246
BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51 (https://dejure.org/1951,246)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1951 - 4 StR 29/51 (https://dejure.org/1951,246)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1951 - 4 StR 29/51 (https://dejure.org/1951,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 284
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Die Rechtsprechung hat schon bisher in vergleichbaren Fällen die Möglichkeit ins Auge gefaßt, daß das Recht, sich auf ein Verwertungsverbot zu berufen, verlorengeht, wenn der verteidigte Angeklagte in der tatrichterlichen Verhandlung der Verwertung und der ihr vorangehenden Beweiserhebung nicht widersprochen hat (RGSt 50, 364, 365; 58, 100, 101; BGHSt 1, 284, 286; 9, 24, 8; 31, 140, 145 zur Verwertung von Zeugenaussagen, die unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht nach den §§ 224, 168 c Abs. 5 StPO zustande gekommen sind).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Ob die Niederschrift über die konsularische Vernehmung, die unter bestimmten Voraussetzungen die Bedeutung einer richterlichen Vernehmung hat (§ 20 des Konsulargesetzes vom 8.November 1867, BGH Urteil vom 8.April 1960 - 4 StR 480/59), wegen der Nichtbenachrichtigung des Angeklagten oder seiner Verteidiger nicht nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen werden durfte (vgl. BGHSt 1, 284; 2, 300; 9, 24), mag dahinstehen.
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auf eine Verletzung dieser Bestimmung (Rügen Nr. 550, 554, 559, 560, 561 und 568) kann der Angeklagte die Revision nicht stützen, wenn er, wie hier, bei der Vernehmung der Zeugen in der Hauptverhandlung anwesend war und von seinem Recht nach § 246 Abs. 2 und 3 StPO keinen Gebrauch gemacht hat (BGHSt 1, 284, 285).
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