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BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anwesenheit einer nicht beteiligten Person während eines Teils einer nichtöffentlichen Hauptverhandlung - Anforderungen an eine Unterrichtung nach § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHSt 1, 334
- NJW 1952, 153
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 07.04.1930 - VIII 45/30
Liegt schon dann eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des …
Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
Entsprechend hat das Reichsgericht dahin entschieden, angesichts des zwingenden § 174 Abs. 1 GVG könne es nicht darauf ankommen, ob sich der Grund der Öffentlichkeitsbeschränkung im einzelnen Falle aus der Art der verhandelten Sache erkennen lasse (RGSt 25, 249; RGZ 128, 216, wo diese Auslegung als ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts bezeichnet wird).Endlich sind auch die Rechtsfolgen der verschiedenen Ausschliessungsgründe des § 172 GVG nach § 174 Abs. 2 GVG verschieden (vgl. dazu RGZ 128, 216).
- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
- Weiter ist zu beachten: Die Zwangsentfernung eines Angeklagten nach § 247 StPO bedarf eines begründeten Gerichtsbeschlusses nach Anhörung der Beteiligten, RGSt 20, 273, BGH 1 StR 434/51 vom 2. Oktober 1951. - RG, 25.01.1881 - 3465/80
Kann nach der früheren preußischen Gesetzgebung die Nichtigkeitsbeschwerde darauf …
Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
Die Verletzung dieser Vorschriften ist nach § 338 Ziff. 6 StPO zwar ein unbedingter Revisionsgrund, aber nur, soweit die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ungesetzlich beschränkt worden ist (RGSt 3, 297; 77, 186), nicht dagegen im umgekehrten Falle, wenn ein gesetzmässiger Anschliessungsbeschluss versehentlich nicht so streng durchgeführt wird, wie es seinem Inhalt entspricht.
- RG, 16.09.1943 - 3 D 207/43
Nur eine ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit kann einen Grund für die …
Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
Die Verletzung dieser Vorschriften ist nach § 338 Ziff. 6 StPO zwar ein unbedingter Revisionsgrund, aber nur, soweit die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ungesetzlich beschränkt worden ist (RGSt 3, 297; 77, 186), nicht dagegen im umgekehrten Falle, wenn ein gesetzmässiger Anschliessungsbeschluss versehentlich nicht so streng durchgeführt wird, wie es seinem Inhalt entspricht. - RG, 28.02.1890 - 344/90
Bedarf es behufs der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer eines …
Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
- Weiter ist zu beachten: Die Zwangsentfernung eines Angeklagten nach § 247 StPO bedarf eines begründeten Gerichtsbeschlusses nach Anhörung der Beteiligten, RGSt 20, 273, BGH 1 StR 434/51 vom 2. Oktober 1951. - RG, 02.10.1888 - 2131/88
36. 1. Welchen Einfluß hat die gemäß §. 246 St.P.O. angeordnete Entfernung eines …
Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
Über den Ausschluss der Öffentlichkeit ist zu verhandeln; ein zwangsentfernter Angeklagter ist dabei hinzuzuziehen, RGSt 18, 138.
- BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81
Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG geht im wesentlichen dahin, daß der für die Ausschließung der Öffentlichkeit maßgebende Grund sich aus dem Beschluß mit ausreichender Bestimmtheit ergeben muß, daß weder ein stillschweigender Hinweis noch die Möglichkeit genügt, den Grund aus dem Sachzusammenhang, aus früheren Beschlüssen oder Anträgen zu ermitteln (vgl. u.a. BGHSt 1, 334; 2, 56; 27, 117; 27, 187;… BGH GA 1975, 283; BGH bei Holtz MDR 1976, 988).Es heißt weiter, die Entscheidung müsse "aus sich heraus verständlich" sein und "wenigstens einen allgemeinen Anhalt für den Ausschließungsgrund" bieten (BGHSt 1, 334; BGH VRS 37, 62; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 1 StR 509/77; vgl. auch Urteil vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76).
Ausgangspunkt für diese Rechtsprechung, die auf die Notwendigkeit der Angabe des Ausschließungsgrundes in dem Beschluß abhebt und es nicht einmal genügen läßt, daß - ohne eine solche Angabe - der maßgebliche Grund offen zutage liegt (vgl. BGHSt 27, 187, 188; BGH, Beschluß vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77), ist der Wortlaut des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG , der die Angabe dieses Grundes bei der Verkündung des die Öffentlichkeit ausschließenden Beschlusses zwingend verlangt (BGHSt 1, 334;… BGH GA 1975, 283).
Eine solche ausdrückliche Bezugnahme läßt sich, im Gegensatz zu einem stillschweigenden Verweisen auf eine vom Gericht für unmißverständlich erachtete Sachlage, sprachlich mit dem gesetzlichen Erfordernis, den Ausschließungsgrund "anzugeben", vereinbaren (vgl. BGHSt 1, 334, 335).
Allerdings erfüllt ein solcher Beschluß nicht die in manchen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehobene Voraussetzung, daß ein Ausschließungsbeschluß "aus sich heraus verständlich" sein müsse (vgl. BGHSt 1, 334, 336; BGH VRS 37, 62; BGH, Urteile vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76 - und vom 8. November 1977 - 1 StR 509/77).
Diese Forderung wurde aufgestellt in Fällen, in denen die Beschlüsse einen Grund für die Ausschließung überhaupt nicht angaben (BGHSt 1, 334; BGH VRS 37, 62; vgl. auch BGHSt 2, 56) oder in denen wegen der pauschalen Verweisung auf eine Gesetzesvorschrift, die mehrere Ausschließungsgründe enthält, der maßgebliche Grund für die Ausschließung im dunkeln blieb (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 1 StR 509/77).
Ergibt die Bezugnahme auf die Begründung eines vorangegangenen Beschlusses, mit dem die für die Ausschließung maßgeblichen Gründe verkündet worden sind, Klarheit darüber, daß die gleichen Gründe auch den neuerlichen Beschluß tragen, so ermöglicht auch ein solcher Beschluß den Prozeßbeteiligten seine Rechtmäßigkeit auf sicherer Grundlage zu prüfen (vgl. BGHSt 1, 334, 336).
Ob "sich die Begründung in erster Linie an die Prozeßbeteiligten, an eine allgemein zu verstehende 'Öffentlichkeit', an die gerade anwesenden Zuhörer oder an alle gemeinsam richtet", hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 1, 334, 336 offengelassen.
Soweit es in früheren Entscheidungen heißt, die Möglichkeit, den Grund aus früheren Beschlüssen zu ermitteln, genüge nicht, war dabei an vorangegangene Beschlüsse gedacht, auf die der zu überprüfende Beschluß nicht Bezug genommen hatte (vgl. BGHSt 1, 334;… BGH GA 1975, 283; BGH, Beschluß vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77; ähnlich BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
- BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
Verbotene Rundfunkaufnahmen
Überdies wird und wurde seit jeher § 338 Nr. 6 StPO in feststehender Rechtsprechung dahin verstanden, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit und damit ein absoluter Revisionsgrund nur in der gesetzwidrigen Beschränkung der Öffentlichkeit zu sehen ist, nicht aber dann, wenn die Öffentlichkeit zugelassen wird, obwohl ihr Ausschluß gesetzlich erlaubt oder gar zwingend vorgeschrieben war (RGSt 3, 295; RGRspr. 1, 652; 4, 286; RG HRR 1939 Nr. 278; RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153;… BGH GA 1953, 83, BGHSt 23, 82; 23, 176, 178). - BGH, 09.05.2019 - 4 StR 605/18
Absolute Revisionsgründe (Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung: …
a) Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, der eine Kontrolle der Rechtspflege durch die Allgemeinheit ermöglicht, gehört zu den wesentlichen rechtsstaatlichen Strukturprinzipien des Strafprozesses (vgl. nur BVerfG, NJW 2001, 1633, 1635; BGH, Urteil vom 25. September 1951 - 1 StR 464/51, BGHSt 1, 334, 335 f.;… Quentin in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3. Aufl., § 169 GVG Rn. 1;… Frisch in SK-StPO, 5. Aufl., § 338 Rn. 124).
- BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98
Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit
a) Die durch § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG vorgeschriebene ausdrückliche Angabe des Grundes für den Ausschluß der Öffentlichkeit dient neben der Selbstkontrolle des Gerichts der Unterrichtung der Öffentlichkeit (BGHSt 1, 334, 336; 30, 298, 303; BGH StV 1982, 106, 108) und der späteren Nachprüfbarkeit der Entscheidung durch das Revisionsgericht (BGH StV 1996, 135 mit Anm. Park;… Diemer in KK 4. Aufl. Rdn. 4 zu § 174 GVG;… K.Schäfer/Wickern in LR 24. Aufl. § 174 GVG Rdn. 14; Gössel NStZ 1982, 141 ff.; Park NJW 1996, 2213, 2214).Hauptverhandlung, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt werden sollen (BGHSt 27, 117, 120; 30, 298, 304; vgl. auch BGHSt 1, 334, 336).
b) Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs ging bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen genaue Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56 f.; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 411 145, 146; BGH NJW 1977; 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324;… BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6;… BGH, Urt. v. 11. September 1975 - 4 StR 417175; Beschl. v. 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76;… Urt. v. 10. März 1976 -3 StR 15/76;… Beschl. v. 27. November 1987 - 2 StR 591/87 BGHR aaO Begründung 3).
- BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98
Sexuelle Nötigung durch Entkleidung, Fotographie und Fesselung des Opfers; Sinn …
Die durch § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG vorgeschriebene ausdrückliche Angabe des Grundes für den Ausschluß der Öffentlichkeit dient neben der Nachprüfung der Entscheidung (BGH StV 1996, 135 mit Anm. Park; Park NJW 1996, 2213, 2214;… Mayr in KK 3. Aufl. Rdn. 4 zu § 174 GVG;… K. Schäfer/Wickern in LR 24. Aufl. § 174 GVG Rdn. 14; Gössel NStZ 1982, 141 ff.) auch der Unterrichtung der Öffentlichkeit (BGHSt 1, 334, 336; 30, 298, 303; StV 1982, 106, 108).Doch bedarf es insofern einer ausdrücklichen Aufklärung über die genaue Bedeutung der Vorgänge nicht (BGHSt 27, 117, 120; 30, 298, 304; vgl. auch BGHSt 1, 334, 336).
Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs geht im Hinblick auf den Wortlaut des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 57, 58; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 41, 145, 146; BGH NJW 1977, 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324;… BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH…, Urt. vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75; Beschl. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76;… Urt. vom 10. März 1976 - 3 StR 15/76; Beschl. vom 27. November 1987 - 2 StR 591/87).
- BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76
Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem …
Der Bundesgerichtshof hat das - in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. BGHSt 1, 334) - angesichts des ausdrücklichen gesetzlichen Begründungszwangs stets für unbeachtlich gehalten.Es muß jedoch genügen, wenn dies in einer Weise geschieht, die erkennen läßt, daß das Gericht die Voraussetzungen seiner Entscheidung gehörig geprüft hat (vgl. BGHSt 1, 334, 336).
- BGH, 22.07.2021 - 4 StR 200/20
Ausschließung der Öffentlichkeit (Begründungspflicht: Zweck, Verstoß, Verneinung …
Die Begründung dient neben der Selbstkontrolle des Gerichts auch der Unterrichtung der Öffentlichkeit (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1951 ? 1 StR 464/51, BGHSt 1, 334, 336; vom 9. Dezember 1981 ? 3 StR 368/81, BGHSt 30, 298, 303) und der Nachprüfbarkeit durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 ? 3 StR 145/95, StV 1996, 135;… KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 174 GVG Rn. 4). - BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51
Rechtsmittel
Schliesst das Gericht die Öffentlichkeit aus, so ist die Nichtangabe des Grundes ein zwingender Verfahrensverstoss (vgl. BGHSt 1, 334).Hiernach ist in Übereinstimmung mit der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 25. September 1951 (BGHSt 1, 334) der zwingende Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO gegeben, der ohne weitere Nachprüfung zur Aufhebung des Urteils führen muss.
- BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Notzucht in Tateinheit mit …
- BGH, 08.11.1977 - 1 StR 509/77
Mitteilung des für die Ausschließung der Öffentlichkeit maßgebenden Grundes mit …
- BGH, 02.07.1974 - 1 StR 159/74
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Ausschluss …
- BGH, 05.03.1969 - 4 StR 9/69
Rechtsmittel
- BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77
Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit - …
- BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87
Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der …
- BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Notwendigkeit eines …
- BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76
Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den …
- BGH, 12.10.1976 - 1 StR 496/76
Anforderungen an den Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer …
- BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen - …
- BGH, 11.11.1955 - 1 StR 309/55
Verhältnis des Rechts der Eltern auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung gegen …
- BGH, 01.10.1980 - 4 StR 547/80
- BGH, 27.04.1976 - 5 StR 122/76
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Rechtmäßiger Ausschluss der …
- BGH, 16.01.1973 - 1 StR 536/72
Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens
- BGH, 29.11.1972 - 3 StR 134/72
Anforderungen an die Begründung des Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer …
- BGH, 17.02.1972 - 3 StR 261/71
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit eines Verfahrens
- BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Ausdrückliche Bekanntgabe von Gründen durch das Gericht bei Ausschluss der …
- BGH, 17.02.1972 - 3 StR 260/71
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Revisionsgrundes
- BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76
Pflicht zur Angabe des Ausschließungsgrundes hinsichtlich eines Ausschlusses der …
- BGH, 07.05.1980 - 2 StR 152/80
Revisionsrechtliche Beanstandung eines Urteils wegen Mißbrauchs von Kindern - …
- BGH, 16.03.1977 - 3 StR 28/77
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über den Ausschluss der …
- BGH, 10.03.1976 - 3 StR 15/76
Begründungserfordernis eines die Öffentlichkeit ausschließenden Beschlusses
- BGH, 27.01.1976 - 5 StR 5/76
Pflicht zur ausreichenden Angabe des für die Ausschließung der Öffentlichkeit …
- BGH, 15.10.1974 - 4 StR 473/74
Ausschluss der Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt
- BGH, 17.11.1969 - 1 StR 468/69
Verpflichtung der Jugendkammer bei Verkündung des Beschlusses des Ausschlusses …
- BGH, 05.12.1961 - 1 StR 475/61
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Hauptverhandlung - …
- BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1962 - 1 StR 232/62
Rechtsmittel