Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,43
BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51 (https://dejure.org/1951,43)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1951 - 1 StR 5/51 (https://dejure.org/1951,43)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51 (https://dejure.org/1951,43)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,43) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer Revisionsbegründung - Möglichkeit einer Wiederholung einzelner Revisionsrügen bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 44
  • MDR 1951, 371
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 25.09.1893 - 2597/93

    1. Kann im Strafprozesse Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann erwirkt

    Auszug aus BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. RGSt 24, 250; Recht 1926, 1743; JW 1928, 2718 und 1935, 1636) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für unzulässig erklärt, wenn die Revisionsbegründungsfrist gewahrt ist und nur einzelne Angriffe gegen die angefochtene Entscheidung nachgeholt werden sollen.

    Zur Begründung hat es in RGSt 24, 250 dargelegt, dass § 44 StPO wesentlich abweichend von den Normen der §§ 208 ff (jetzt 230 ff) ZPO nicht von der Versäumung einzelner Prozesshandlungen spreche, sondern lediglich "Versäumung einer Frist" als Restitutionsvoraussetzung anführe.

    Für die Abwägung der beiden Interessen ist es von Bedeutung, dass ein berechtigtes Empfinden des Angeklagten, durch einen Verfahrensfehler beschwert zu sein, seine Grundlage in den tatsächlichen von ihm miterlebten Vorgängen der Hauptverhandlung und nicht in der Fassung des Sitzungsprotokolls hat (RGSt 24, 250, 251; 1 D 657/37 v. 13.5.38).

  • RG, 20.10.1922 - IV 758/22

    Kann der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels wegen Irrtums angefochten

    Auszug aus BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
    Zwei Interessen liegen hier im Widerstreit: Auf der einen Seite das Bedürfnis des Angeklagten, seine Beschwerden möglichst erschöpfend vorbringen zu können, auf der anderen Seite das öffentliche Interesse daran, dass ein geordneter Fortgang des Verfahrens sichergestellt und ohne Verzögerung eine klare Verfahrenslage geschaffen wird, ein Interesse, das schon den Gesetzgeber genötigt hat, die Begründungsfrist kurz zu bemessen, und das auch der Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit von Verzichts- und Zurücknahmeerklärungen zugrunde liegt (RGSt 57, 83).
  • RG, 28.04.1924 - III 367/24

    Sind, wenn ein Angeklagter gegen die Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
    Nach Abs. 2 ist mit dem Gesuch zugleich die versäumte Handlung selbst nachzuholen; es genügt allerdings auch, wenn die Handlung innerhalb der einwöchigen Frist nachfolgt (RGSt 58, 156).
  • KG, 22.06.2015 - 3 Ws (B) 291/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Falschparken an einer eine Fahrzeuglänge

    c) Die durch die Ausführung einer Sachrüge (hier: das Amtsgericht habe den Rechtsbegriff des abgeflachten Bordsteins verkannt) veranlasste sachlich-rechtliche Überprüfung des gesamten Urteils unter Einschluss des Rechtsfolgenausspruchs (vgl. BGHSt 1, 44; Meyer-Goßner /Schmidt, aaO, § 344 Rn. 19; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 8. Aufl., Rn. 537) deckt keine Rechtsfehler auf, die sich zum Nachteil des Rechtsmittelführers auswirken.
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Eine Fristversäumung liegt hier nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinen Verteidigern mit der Sachrüge und mit mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 1, 44; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 7).

    Dies würde nicht mit dem öffentlichen Interesse in Einklang stehen, einen geordneten Fortgang des Verfahrens zu sichern und ohne Verzögerung alsbald eine klare Verfahrenslage zu schaffen (BGHSt 1, 44, 46).

  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Zwar kommt eine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision bereits - wie hier - form- und fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 5 StR 308/20, juris Rn. 1; vom 23. Juli 2019 - 3 StR 498/18, juris Rn. 3; vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46 f.; KK-StPO/Maul, 8. Aufl., § 44 Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 44 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht